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Kommentare: Art. 46 | Omnilex
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WaV · Verordnung über den Wald
Art. 46
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Art. 47
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Art. 46
Art. 45
Art. 47
921.01
WaV
Federal Council Ordinance
01.01.1993
Originalquelle
Der Kanton reicht das Gesuch um globale Abgeltungen oder Finanzhilfen beim BAFU ein.
Das Gesuch enthält Angaben über:
die zu erreichenden Programmziele;
die zur Zielerreichung voraussichtlich notwendigen Massnahmen und deren Durchführung;
die Wirksamkeit der Massnahmen.
Bei Massnahmen mit kantonsübergreifender Wirkung stellen die Kantone die Koordination der Gesuche mit den betroffenen Kantonen sicher.
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