922.01JSVFederal Council Ordinance01.04.1988Originalquelle
Das BAFU führt die Schweizerische Forschungs-, Dokumentations- und Beratungsstelle für das Wildtiermanagement.
Es kann mit schweizweit tätigen Institutionen insbesondere in folgenden Bereichen Leistungsaufträge abschliessen oder Beiträge gewähren:
a. Management von Wildtierarten, welche:
1. Konflikte verursachen oder Tierseuchen verbreiten,
2. ein kantonsübergreifendes Management erfordern,
3. in Schutzgebieten nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 des Jagdgesetzes leben,
4. regional bedroht und deren Bestände schwierig zu erfassen sind;
b. Förderung von Arten und Lebensräumen in Schutzgebieten nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 des Jagdgesetzes sowie Wildtierkorridoren nach Artikel 11a des Jagdgesetzes.
Zu den Aufgaben der Stelle nach Absatz 1 und der Institutionen nach Absatz 2 gehören insbesondere:
das Führen von Statistiken und Datenbanken im Zusammenhang mit Wildtieren;
die koordinierte Überwachung der Bestände ausgewählter geschützter Arten;
die Koordination von Projekten zu Fang, Markierung oder Beprobung von Wildtieren;
die Dokumentation und Vermittlung von Wissen im Bereich des Wildtiermanagements;
Beratung der Kantone in den Bereichen nach Absatz 2.
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