Das Akkreditierungsorgan setzt zur Prüfung eines Weiterbildungsgangs eine Expertenkommission ein. Diese muss sich aus anerkannten schweizerischen und ausländischen Fachleuten zusammensetzen.
Die Expertenkommission ergänzt den Selbstevaluationsbericht der Gesuchstellerin mit eigenen Untersuchungen.
Sie unterbreitet dem Akkreditierungsorgan einen begründeten Antrag zur Akkreditierung.
Das Akkreditierungsorgan kann den Antrag der Expertenkommission:
zur weiteren Bearbeitung an diese zurückweisen; oder
wenn erforderlich, mit einem Zusatzantrag und einem Zusatzbericht der Akkreditierungsinstanz zum Entscheid überweisen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.