Die zuständigen kantonalen Behörden melden dem EDI ohne Verzug die Erteilung, die Verweigerung und jede Änderung der Bewilligung zur Berufsausübung der Psychotherapie, namentlich jede Einschränkung der Berufsausübung sowie jede Disziplinarmassnahme.
Die für einen Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisationen melden jede Erteilung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels.
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