Ein ausländischer Weiterbildungstitel wird anerkannt, wenn seine Gleichwertigkeit mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel:
in einem Vertrag über die gegenseitige Anerkennung mit dem betreffenden Staat oder einer überstaatlichen Organisation vorgesehen ist; oder
im Einzelfall nachgewiesen wird.
Ein anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel hat in der Schweiz die gleichen Wirkungen wie der entsprechende eidgenössische Weiterbildungstitel.
Für die Anerkennung zuständig ist die Psychologieberufekommission.
Anerkennt die Psychologieberufekommission einen ausländischen Weiterbildungstitel nicht, so entscheidet sie, unter welchen Voraussetzungen der entsprechende eidgenössische Weiterbildungstitel erworben werden kann.
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