946.101SERV-VFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Die Versicherung beruht auf den schriftlichen Angaben, welche die Versicherungsnehmerin im Antragsverfahren macht. Sie sind Bestandteile der Versicherung.
Die Verfügung oder der öffentlich-rechtliche Vertrag enthält insbesondere folgende Angaben:
Dokumentation des massgeblichen Sachverhalts;
Gegenstand der Deckung;
gedeckte Risiken;
Haftungszeitraum;
Höchstbetrag;
Deckungseingriffs- und Weisungsrechte der SERV;
Entschädigungsvoraussetzungen;
Deckungssätze;
Pflichten der Versicherungsnehmerin und die Folgen von Pflichtverletzungen.
Die SERV legt für ihre Versicherungen allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Sie sind Bestandteil der Verfügung oder des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
Die SERV kann die Versicherungsnehmerin verpflichten, das versicherte Geschäft mit besonderen Massnahmen zu überwachen und über die Geschäftsabwicklung zu informieren.
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