946.511NVFederal Council Ordinance01.07.1996Originalquelle
Inhalt, Umfang und Ablauf der Notifikationsverfahren richten sich nach den jeweils massgebenden internationalen Übereinkommen.
Die mit der Ausarbeitung technischer Vorschriften betrauten Stellen (Behörden) berichten bei der Antragstellung zum Erlass oder zur Änderung technischer Vorschriften über das Ergebnis des Notifikationsverfahrens.
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