946.511NVFederal Council Ordinance01.07.1996Originalquelle
Switec sorgt dafür, dass die vom seco weitergeleiteten ausländischen Notifikationen mit Titel- und kurzer Inhaltsangabe in geeigneter Weise den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden.
Auf Verlangen stellt switec Behörden und Privaten die vollständigen Unterlagen zu.
Der Bund entschädigt switec für das Zugänglichmachen der Notifikationen. Das Nähere bestimmt der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Bund und SNV.
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