Für einen Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) ist kein Prospekt zu erstellen.
Die FINMA kann kollektive Kapitalanlagen nach dem KAG1ganz oder teilweise von den Bestimmungen dieses Kapitels befreien, sofern sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern nach Artikel 10 Absätze 3 und 3terKAG offenstehen und der Schutzzweck dieses Gesetzes dadurch nicht beeinträchtigt wird.