Für die Erfüllung der Mindestreservepflicht anrechenbar sind folgende auf Schweizerfranken lautende Aktiven der Banken:
| a. Umlaufmünzen (ohne Gedenk- und Anlagemünzen) | zu 100 Prozent |
|---|---|
| b. Banknoten | zu 100 Prozent |
| c. Giroguthaben bei der Nationalbank | zu 100 Prozent |
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