Der Betreiber identifiziert, misst, steuert und überwacht seine Liquiditätsrisiken mittels geeigneter Verfahren und Instrumente.
Er verfügt über ausreichend Liquidität, um seinen Zahlungsverpflichtungen in allen Währungen auch unter verschiedenen Stressszenarien bei Fälligkeit nachzukommen. Er wendet auf die Liquidität Sicherheitsabschläge an, die auch unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen angemessen sind.
Bei der Auswahl der Stressszenarien berücksichtigt der Betreiber insbesondere die nachfolgenden Stressereignisse unter extremen aber plausiblen Marktbedingungen:
den Ausfall des Teilnehmers oder der Teilnehmergruppe, der für die Finanzmarktinfrastruktur die grösste aggregierte Zahlungsverpflichtung auslösen würde;
für eine zentrale Gegenpartei zusätzlich den Ausfall der zwei Teilnehmer oder der zwei Teilnehmergruppen, der für die zentrale Gegenpartei die grösste aggregierte Zahlungsverpflichtung auslösen würde;
den Ausfall des jeweils grössten Liquiditätsgebers in den fünf Währungen, in denen die Finanzmarktinfrastruktur die grössten Zahlungsverpflichtungen aufweist.
Als Liquidität in einer Währung nach Absatz 2 gelten Barguthaben, Kreditlinien und Sicherheiten nach den Artikeln 50 Absatz 1 und 58 Absatz 1 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung vom 25. November 20151(FinfraV).2
Der Betreiber diversifiziert seine Liquiditätsgeber und vermeidet Klumpenrisiken bei Sicherheiten und Vermögenswerten gemäss den Artikeln 50 Absatz 1 Buchstaben d und e sowie 58 Absatz 1 Buchstaben d und e FinfraV.3
Der Betreiber:
prüft täglich anhand von Stresstests, ob die Anforderung gemäss Absatz 2 erfüllt ist;
überprüft mindestens quartalsweise die Kreditwürdigkeit und die Fähigkeit der Liquiditätsgeber, ihren Verpflichtungen nachzukommen.