(Art. 14 Abs. 1 Bst. d KAG)
Bei der Berechnung der eigenen Mittel sind abzuziehen:
- der Verlustvortrag und der Verlust des laufenden Geschäftsjahres;
- ein ungedeckter Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf des laufenden Geschäftsjahres;
- 1 …
- immaterielle Werte (inklusive Gründungs- und Organisationskosten sowie Goodwill) mit Ausnahme von Software;
- bei der Aktiengesellschaft und bei der Kommanditaktiengesellschaft die von ihnen auf eigenes Risiko gehaltenen Aktien der Gesellschaft;
- bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die von ihr auf eigenes Risiko gehaltenen Stammanteile der Gesellschaft;
- 2 der Buchwert der Beteiligungen.