(Art. 29 FINIG)
Bei der Berechnung der Eigenmittel sind abzuziehen:
- der Verlustvortrag und der Verlust des laufenden Geschäftsjahres;
- ein ungedeckter Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf des laufenden Geschäftsjahres;
- bei Darlehen nach Artikel 45 Absatz 3: pro Jahr 20 Prozent des ursprünglichen Nominalbetrags für die letzten fünf Jahre vor der Rückzahlung;
- immaterielle Werte, einschliesslich der Gründungs- und Organisationskosten und des Goodwills, mit Ausnahme von Software;
- bei der Aktiengesellschaft und bei der Kommanditaktiengesellschaft: die von ihnen auf eigenes Risiko gehaltenen Aktien der Gesellschaft;
- bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: die von ihr auf eigenes Risiko gehaltenen Stammanteile der Gesellschaft;
- der Buchwert der Beteiligungen.