Bundesverwaltungsgericht L512 2282352-1

L512 2282352-1Bundesverwaltungsgericht20.11.2024

Regest

Asylantragstellung Familienverfahren gesteigertes Vorbringen Glaubwürdigkeit mangelnde Asylrelevanz Minderjährigkeit soziale Gruppe staatenlos Verfolgungsgefahr Zwangsrekrutierung

Gesamter Gesetzestext

Bundesverwaltungsgericht L512 2282352-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2024:L512.2282352.1.00

Spruch

L512 2282351-1/14E

L512 2282352-1/13E

L512 2282353-1/11E

L512 2282354-1/11E

L512 2282355-1/10E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Marlene JUNGWIRT als Einzelrichterin über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX (BF1), XXXX , geb. XXXX (BF2), XXXX , geb. XXXX (BF3), XXXX , geb. XXXX (BF4), XXXX , geb. XXXX (BF5), alle StA. staatenlos, alle vertreten durch Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zlen. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:

I.1. Die Erstbeschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als „BF1“ bezeichnet) und ihre Kinder (die Beschwerdeführer 2, 3, 4, 5, in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge im Spruch kurz als „BF2“, „BF3“, „BF4“, „BF5“ bezeichnet) reisten am XXXX über XXXX aus XXXX kommend, im Zuge eines Einreiseantrages gem. § 35 Abs. 2 AsylG 2005 legal mit Visum D in das österreichische Bundesgebiet ein.

I.2. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die BF1 am 20.07.2023 zusammengefasst zu den Gründen für ihre Antragstellung und der ihrer Kinder vor, dass sie keine eigenen Fluchtgründe hätten. Sie hätten deswegen Anträge auf internationalen Schutz gestellt, da ihr Ehemann und der Vater ihrer Kinder in Österreich den Status des Asylberechtigten habe und sie in Österreich denselben Schutz wie ihr Ehemann und der Vater ihrer Kinder beantrage. Sie sei mit der Entscheidung des Bundesamtes auf Basis dieser Angaben einverstanden und verzichte auf eine weitere Einvernahme. [Aktenseite (AS) 11].

I.3. Die Anträge der BF1-5 auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der belangten Behörde gemäß gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II). Die befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte wurde den BF1-5 bis zum XXXX erteilt (Spruchpunkt III.).

I.3.1. Beweiswürdigend wurde vom BFA ausgeführt, dass die Beschwerdeführer keine eigenen Fluchtgründe haben. Ihre Anträge würden sich ausschließlich auf die Gründe des Ehegatten/Vaters als Bezugsperson beziehen. Im Rahmen des Familienverfahrens liege ein Abschiebungshindernis vor (AS 278).

I.3.2. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in den Palästinensische Autonomiegebieten- Gaza traf die belangte Behörde Feststellungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben.

I.4. Gegen die Bescheide vom XXXX , Zlen. XXXX , wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und der Verletzung von Verfahrensvorschriften, bei deren Einhaltung ein für die BF günstigerer Bescheid erlassen worden wäre, hinsichtlich Spruchpunkt I. Beschwerde erhoben (AS 307 ff.).

I.5. Das Bundesverwaltungsgericht beraumte für den XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung an und übermittelte den Beschwerdeführern aktuelle Länderinformationen für die Palästinensischen Autonomiegebiete – Gaza.

I.5.1. Im Rahmen der mündlichen Verhandlungen hatten die BF1-5 die Möglichkeit zu ihren Fluchtvorbringen Stellung zu nehmen.

I.6. Hinsichtlich des Verfahrensherganges im Detail wird auf den Akteninhalt verwiesen.

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Feststellungen:

II.1.1. Die Beschwerdeführer

Die Identität der BF1-5 stehen fest. Die BF1-5 sind staatenlose Palästinenser, Angehörige der arabischen Volksgruppe, Muslime und stammen aus dem Palästinensischen Autonomiegebiete – Gaza (kurz: Gaza).

Die BF1 wurde in Gaza im Gouvernement XXXX , in der Stadt XXXX (auch XXXX oder XXXX ) geboren. Die BF1 lebte von ihrer Geburt bis zu ihrer Ausreise in XXXX (auch XXXX oder XXXX ). Die BF1 besuchte 9 Jahre lang die Schule. Die BF1 erlernte keinen Beruf. Die BF1 war zuletzt Hausfrau.

Die BF1 ist verheiratet. Die Heirat wurde am XXXX registriert.

Die BF1 lebte vor ihrer Ausreise mit den BF2-5 in einem Eigentumshaus. Nebenbei lebten der Schwiegervater und vier Brüder des Ehemannes der BF1 in deren Eigentumshäusern.

Die BF1 lebte vom Lohn ihres Ehemannes, der bereits das Heimatland verlassen hatte. Der Lohn wurde jedoch weiterbezahlt.

In Gaza leben acht Brüder und zwei Schwestern der BF1.

Der BF2 und der BF3 besuchten vor ihrer Ausreise die Schule.

Die BF1-5 leiden an keiner lebensbedrohlichen Erkrankung. Die BF1 ist arbeitsfähig.

Die BF1-5 sind nicht als Flüchtling beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (kurz: UNRWA)) registriert.

Im XXXX haben die BF1-5 das Palästinensischen Gebiet – Gaza legal nach XXXX verlassen und reisten in der Folge legal ins österreichische Bundesgebiet ein. Seither sind die Beschwerdeführer durchgehend in Österreich aufhältig.

Die BF1 ist in Österreich strafrechtlich unbescholten.

Den BF1-5 wurde mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX der Status des subsidiär Schutzberechtigten zugesprochen. Diese befristete Aufenthaltsberechtigung wurde zuletzt mit Bescheiden vom XXXX für zwei Jahre verlängert.

Dem Ehemann der BF1 bzw. dem Vater der BF2-5 XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit: staatenlos, IFA: XXXX , wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zahl: XXXX , der Status des subsidiär Schutzberechtigten zugesprochen. Diese befristete Aufenthaltsberechtigung wurde zuletzt bis XXXX verlängert. Gegen die Bezugsperson ist kein Aberkennungsverfahren laufend.

II.1.2. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in den Palästinensischen Gebieten – Gaza werden folgende Feststellungen getroffen:

Politische Lage

Die Palästinensischen Gebiete bestehen aus dem Westjordanland, dem Gaza-Streifen und OstJerusalem (AA 3.2.2022a). Palästina hat den Status eines Völkerrechtssubjekts, wird aber von

Österreich nicht als Staat im Sinne des Völkerrechts anerkannt (BMEIA 18.5.2022). 138 der 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) stimmten am 29.11.2012 für eine Aufwertung des völkerrechtlichen Status der Palästinenser zu einem „Beobachterstaat“. Konkret bedeutet der Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat, den etwa auch der Vatikan innehat, mehr Mitspracherechte bei den Vereinten Nationen. Künftig können die Palästinenser im Sicherheitsrat und in der Generalversammlung – sofern sie betroffen sind – an Diskussionen teilnehmen und Resolutionen einbringen. Ein weiterer wichtiger Zugewinn ist der Zugang zu Unterorganisationen der UN wie dem Internationalen Strafgerichtshof. Dadurch hätten die Palästinenser das Recht, etwaige Militäroperationen der Israelis in den Palästinensergebieten oder die Siedlungspolitik der israelischen Regierung vor Gericht zu bringen (BPB 30.11.2012). Im Dezember 2014 stimmte das europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit (498 Stimmen dafür, 88 dagegen) für die „Quasi“-Anerkennung Palästinas als Staat. Dieses Votum ist rechtlich nicht bindend, aber stellt ein Signal an die internationale Gemeinschaft dar. Schweden ist einen Schritt weiter gegangen und hat Palästina offiziell als Staat anerkannt (BBC 17.12.2014).

Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO – Palestinian Liberation Organisation) wurde 1964 gegründet, 1974 als einzig legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes von der UNO anerkannt und erhielt den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen (VP o.D.; vgl. Britannica o.D.). 1993 kam es zum Oslo-Abkommen zwischen Israel und der PLO (BPB 17.7.2011). Im Jahr 1993 folgte die Anerkennung der PLO als einzige Vertreterin der Palästinenser durch Israel (Haaretz 9.9.1993). Die PLO ist die Dachorganisation für die verschiedenen palästinensischen Parteien und Bewegungen, darunter die Fatah, die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die Arabische Befreiungsfront, die Demokratische Front zur Befreiung Palästinas (DFLP), die Palästinensische Befreiungsfront (PLF) und die Palästinensische Volkspartei (PPP). Hamas und Islamischer Jihad sind nicht in der PLO vertreten (VP o.D.; vgl. SZ 12.1.2018).

Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA – Palestinian Authority) wurde 1994 nach Abschluss der Osloer Verträge zwischen Israel und der PLO gegründet. Am 13.4.2019 wurde die neue PA unter Premierminister Mohammad Shtayyeh vereidigt. Grundpfeiler des politischen Systems sind der Präsident, die Regierung unter Vorsitz eines Premierministers sowie das Parlament, der sogenannte Legislativrat (Palestinian National Council – PLC) mit 132 Sitzen. Das Wahlrecht sieht Verhältniswahl (Landesebene) und Direktwahl (Bezirksebene) vor. Letzte Wahlen in der Westbank und Gaza fanden im Januar 2006 statt; die vierjährige Legislaturperiode ist seit 2010 abgelaufen. Der Legislativrat tagt seit der Machtübernahme der Hamas in Gaza im Juni 2007 nicht mehr. Am

22.12. 2018 hat Präsident Abbas den PLC für aufgelöst erklärt (AA 3.2.2022b; vgl. FH 28.2.2022). Parlamentswahlen hätten in den folgenden sechs Monaten stattfinden sollen, was nicht passierte. Die Hamas lehnte die Entscheidung über die Auflösung des PLC ab. Im Januar 2021 kündigte Abbas nicht nur an, dass im Juli Präsidentschaftswahlen stattfinden würden, sondern rief auch

PLC-Wahlen für Mai aus. Allerdings sagte er beide Wahlen im April ab, und es wurde kein neuer Termin festgelegt (FH 28.2.2022). Der Präsident der Palästinensischen Behörde wird vom Volk direkt gewählt. Die letzten Präsidentschaftswahlen fanden im Januar 2005 statt. Die Amtszeit von Präsident Abbas ist formal seit 2009 abgelaufen (AA 3.2.2022b; vgl. FH 28.2.2022). Präsident

Abbas ist auch Vorsitzender der PLO und Generalkommandant der Fatah-Bewegung (USDOS 12.4.2022). Der Premierminister ist laut Verfassung gegenüber dem Präsidenten und dem Legislativrat für sein Handeln und das Handeln des Kabinetts verantwortlich (GIZ 11.2020a).

Nach dem Erdrutschsieg der Hamas [Anm.: bei den Wahlen im Jahr 2006] begannen die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern von Hamas und Fatah, in deren Verlauf Hunderte von Menschen ums Leben kamen. Ihren Höhepunkt fanden sie im Juni 2007 im Gazastreifen als die Hamas mit Gewalt die Kontrolle über alle Sicherheitseinrichtungen und Regierungsgebäude der PA übernahm (GIZ 11.2020a). Zahlreiche Mitglieder und Anhänger der Fatah von Palästinenserpräsident Abbas flohen aus Gaza (Spiegel Online 13.6.2007; FAZ 3.8.2008). Von diesem Zeitpunkt an war Palästina zweigeteilt, in einen von der Hamas kontrollierten Gazastreifen und ein von der Fatah kontrolliertes Westjordanland. In beiden Gebieten wurden Aktivisten der jeweils anderen Seite inhaftiert und misshandelt, deren Einrichtungen geschlossen, ihre Medien verboten und ihre Demonstrationen aufgelöst (GIZ 11.2020a). In den letzten Jahren sind mehrere Versöhnungsversuche zwischen Fatah und Hamas gescheitert (CGRS 6.3.2020).

Die ständige Verschiebung der Wahlen im Gaza-Streifen verhindert jede Möglichkeit für eine Änderung des politischen Status quo. Die Umsetzung des Versöhnungsabkommens von 2017, das schließlich zu Wahlen geführt hätte, scheiterte zum Teil an der Frage der Kontrolle über die innere Sicherheit des Gazastreifens, weil die Hamas ihren unabhängigen bewaffneten Flügel und eine dominante Sicherheitsposition im Territorium behalten wollte (FH 3.3.2021; vgl. CGRS 6.3.2020). Die regional geförderten Gespräche zur Überbrückung der Kluft zwischen Hamas und Fatah scheiterten zuletzt, nachdem die Palästinensische Autonomiebehörde im April 2021 angekündigt hatte, dass die für Mai geplanten palästinensischen Parlamentswahlen und die für Juli geplanten

Präsidentschaftswahlen auf unbestimmte Zeit verschoben würden (FH 28.2.2022).

Entscheidungen über die Durchführung von Wahlen sind stark politisiert. Die Hamas weigerte sich, an den Kommunalwahlen der PA 2017 teilzunehmen, die aufgrund von Streitigkeiten zwischen

Hamas und Fatah über die Kandidatenlisten vom Vorjahr verschoben worden waren. Im Dezember 2021 wurden im Westjordanland erneut Kommunalwahlen abgehalten, eine zweite Runde ist für Anfang 2022 angesetzt. Die Hamas lehnte jedoch die Durchführung der Wahlen im Gazastreifen ab. Die Fähigkeit palästinensischer Regierungsvertreter, im Gazastreifen Politik zu machen und umzusetzen, ist durch israelische und ägyptische Grenzkontrollen, israelische Militäraktionen und die anhaltende Spaltung mit der PA im Westjordanland stark eingeschränkt (FH 28.2.2022).

Seit dem Bruch zwischen der Hamas und der Fatah von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas regiert die Hamas allein im Gazastreifen und wird höchstens von noch radikaleren Kräften herausgefordert (DS 17.5.2018; vgl. USDOS 11.3.2020). Obwohl die Gesetze der PA in Gaza formal gültig sind (USDOS 11.3.2020; vgl. EU 30.3.2022), gelten die von der PA im Westjordanland seit 2007 erlassenen Gesetze de facto nicht mehr für die Bürger des von der Hamas kontrollierten Gazastreifens, und die in Gaza erlassenen Gesetze gelten nicht im Westjordanland (ICHR

4. 2022).

Kleinere Parteien – darunter [Anm.: die beiden Terrorgruppen] Islamischer Jihad und die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) sowie die Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) und eine von Präsident Abbas nicht unterstützte Fraktion der Fatah – werden in unterschiedlichem Maße von der Hamas toleriert. Einige dieser Gruppen verfügen über eigene Medien und veranstalten Kundgebungen und Versammlungen. Diejenigen, die mit Präsident Abbas und seinen Unterstützern in der Fatah verbunden sind, sind jedoch der Verfolgung ausgesetzt (FH

28.2. 2022).

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Gaza geben an, dass die Hamas und andere islamistische

Gruppen keinen öffentlichen Dissens, keine Opposition, keinen bürgerlichen Aktivismus oder die Förderung von Werten, die der politischen und religiösen Ideologie der Hamas widersprechen, tolerieren (USDOS 12.4.2022).

Am 6. Mai 2017 wurde Ismail Haniyye zum neuen Vorsitzenden des Politbüros der Hamas gewählt. Er löste damit Khaled Mashaal ab, der das Amt seit 1996 innehatte (GIZ 11.2020a). Im August 2021 wurde Haniyye durch eine Wahl innerhalb der Hamas-Führung in dieser Funktion für weitere vier Jahre bestätigt, ebenso wie Yahya (al-)Sinwar als Vorsitzender der Hamas in Gaza und damit als de facto-Regierungschef des Gebiets im März 2021 bestätigt wurde (FH 28.2.2022).

2005 zog Israel sein Militär und die nach 1967 angesiedelten Israelis aus dem Gazastreifen ab, behielt jedoch die Kontrolle über Außengrenzen und Luftraum unilateral bei: Daraus resultiert der Rechtsstreit, ob der Gazastreifen noch besetzt ist oder nicht (DS 17.5.2018). Israel hat weiterhin die Kontrolle über Wasser, Elektrizität, Infrastruktur, Grenzübergänge, medizinische Behandlung, Exporte/Importe und viele andere Bereiche des täglichen Lebens. Die Palästinenser haben keine Souveränität über ihre Ressourcen (MEE 13.10.2019). Die Blockade des Gazastreifens seit 2007 durch Israel, die durch die ägyptischen Beschränkungen an der Grenze zum Gazastreifen noch verschärft wird, schränkt den Zugang der rund zwei Millionen dort lebenden Palästinenser zu Bildung, wirtschaftlichen Möglichkeiten, medizinischer Versorgung, sauberem Wasser und Elektrizität ein. Achtzig Prozent der Bevölkerung im Gazastreifen sind von humanitärer Hilfe abhängig (HRW 13.1.2022; vgl. BBC 1.7.2021). Die Bevölkerung in Gaza beläuft sich auf rund 2,1 Millionen, von denen etwa 1,4 Millionen registrierte palästinensische Flüchtlinge sind (UNRWA o.D.).

Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021, EU

4.2. 2022, USDOS 16.12.2021).

Quellen:

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-USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism

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Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelischpalästinensischen Konflikt geprägt (AA 24.5.2022). Auch den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken (EDA 8.4.2022).

1994 begann Israel einen Grenzzaun zu bauen, der im Jahr 2000, während der Intifada, attackiert und danach durch eine Sicherheitsbarriere ersetzt wurde. Dabei richtete Israel auch eine Pufferzone auf dem Gebiet des Streifens ein (was ihn noch schmäler macht), in die laut israelischen Einsatzregeln scharf hineingeschossen werden kann. Die Breite der Zone, bis zu 300 Meter, wird variabel festgelegt – dort fanden in der Vergangenheit Aufmärsche statt. 2005 zog Israel sein Militär und die nach 1967 angesiedelten Israelis aus dem Gazastreifen ab, behielt jedoch die Kontrolle über Außengrenzen und Luftraum unilateral bei: Daraus resultiert der Rechtsstreit, ob der Gazastreifen noch besetzt ist oder nicht. Die letzten Jahre sind geprägt von einem Wechselspiel von Raketenangriffen auf Israel aus dem Gazastreifen, dem Bau von Schmuggel- und Angriffstunnels – und der immer wieder gelockerten und angezogenen Blockade durch Israel (DS 17.5.2018) sowie israelischen Militäroffensiven (AA 24.5.2022).

Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021, EU

4.2. 2022, USDOS 16.12.2021). Seit der Übernahme der Kontrolle über den Gazastreifen im Jahr 2007 hat die Hamas die Verantwortung für zahlreiche Raketenangriffe auf Israel übernommen und organisierte Proteste an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Israel, die zu gewaltsamen Zusammenstößen, Opfern und militärischen Vergeltungsmaßnahmen der israelischen Streitkräfte führten. Der Palästinensische Islamische Jihad (PIJ) hat seit den 1980er Jahren ebenfalls zahlreiche Angriffe auf Israel verübt, darunter eine Reihe von Mörser- und Raketenangriffen im Jahr 2020, die ebenfalls zu Gegenschlägen der IDF führten (CIA 24.5.2022). Gemäß einer

Einschätzung des israelischen Militärs vom April 2022 würde der Islamische Jihad derzeit keine Angriffe von Gaza aus nach Israel ohne Zustimmung der Hamas durchführen (Haaretz

18.4. 2022a).

Im Frühjahr 2021 kam es in Ost-Jerusalem zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Palästinensern und Israelis. Anlass war die geplante Zwangsräumung palästinensischer Häuser zugunsten von Siedlern sowie die Stationierung von Polizeieinheiten auf dem Tempelberg. Die Auseinandersetzungen breiteten sich auf die jüdisch-arabisch gemischten Städte in Israel, die besetzte Westbank und den Gaza-Streifen aus und eskalierten zu einem elftägigen Krieg zwischen der Hamas und Israel. Es war der vierte Krieg in vierzehn Jahren [Anm.: nach 2008-2009, 2012 und 2014 (ICG 10.8.2021)] (BPB 2.11.2021). Die im Gaza-Streifen regierende islamistische Hamas, die sich als Verteidigerin Jerusalems und der Al-Aqsa-Moschee stilisierte, beschoss israelisches Territorium mit Raketen und Mörsern. Die israelische Armee antwortete mit Bombenangriffen auf das Waffenarsenal, das Tunnelsystem sowie die militärische und politische Führung der Hamas. Mindesten 248 Palästinenser und 12 Israelis verloren in der jüngsten Eskalation ihr Leben (BPB 2.11.2021). Laut UN starben mindestens 129 palästinensische Zivilisten bei den israelischen Angriffen (OCHA 25.6.2021), wie auch 12 israelische Zivilisten und mindestens sieben Palästinenser im Gazastreifen durch Raketenangriffe der Hamas (HRW 13.1.2022). Mindestens 2.200 Palästinenser wurden verletzt, von denen manche möglicherweise Langzeitschäden erlitten haben (USDOS 12.4.2022).

Bei der „Guardian of the Walls“ genannten Operation der israelischen Streitkräfte im Mai 2021 wurden insgesamt fast 500 Gebäude im Gazastreifen zerstört oder schwer beschädigt, darunter mehrere Hochhäuser, in denen 33 Medienunternehmen ihre Büros hatten, unter ihnen lokale und internationale Pressebüros wie Al Jazeera und Associated Press. Ebenso wurden Bildungs- und medizinische Einrichtungen getroffen, und das Stromnetzwerk beschädigt. Der daraus resultierende Stromausfall wirkte sich auch auf die Wasserversorgung und die

Abwasserentsorgung im Gazastreifen aus (ICG 10.8.2021). Auch wurde eine

Wasserentsalzungsanlage bei einem israelischen Angriff getroffen, wodurch die Wasserversorgung für mehr als 250.000 Bewohner des Gazastreifens für rund 12 Tage eingestellt werden musste (AI 2022a). Die WHO warnte unter anderem vor einer verstärkten Ausbreitung von COVID-19, weil sich die vertriebenen Bewohner zum Schutz in Schulen drängten (ICG 10.8.2021).

Human Rights Watch dokumentierte nach eigenen Angaben schwerwiegende Verstöße gegen das Kriegsrecht und offensichtliche Kriegsverbrechen während der Feindseligkeiten (HRW 13.1.2022; vgl. AI 2022a). Bei den israelischen Angriffen wurden zahlreiche Zivilisten getötet und unter anderem vier Hochhäuser zerstört, ohne dass sich diese in der Nähe offensichtlicher militärischer Ziele befunden hätten, wie auch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen willkürliche Raketenangriffe auf israelische Städte durchführten (HRW 13.1.2022). Militante Gruppierungen feuerten aus zivilen Gebieten im Gazastreifen Raketen auf zivile Gebiete in Israel ab. Die israelische Regierung gab an, dass die Hamas und andere Gruppierungen in Gaza zivile Infrastruktur als Schutzschild verwenden würden (USDOS 12.4.2022). Am 21. Mai 2021 trat eine von Ägypten vermittelte Waffenruhe in Kraft (BPB 2.11.2021).

Seit den Kampfhandlungen zwischen Israel und militanten Gruppierungen im Gazastreifen im Mai 2021 konnte noch kein dauerhafter Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien erreicht werden. Es kam zuletzt mehrfach zu Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen, der zum Teil mit Luftschlägen der israelischen Streitkräfte beantwortet wurde (AA 24.5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022, Haaretz 18.4.2022b, Al-Jazeera 22.4.2022). Auch Demonstrationen und

Zusammenstöße an der Sperranlage sind weiterhin möglich (AA 24.5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022, Al-Jazeera 22.4.2022). Beispielsweise im April 2022 folgten tausende Bewohner im Norden des Gazastreifens Protestaufrufen der Hamas, nachdem die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem zu Beginn des heiligen Monats Ramadan im Zentrum tagelanger Gewalt und erhöhter Spannungen gestanden war (Al-Jazeera 22.4.2022). Ende August/Anfang September 2021 warfen Palästinenser im Grenzbereich zwischen dem Gazastreifen und Israel Sprengkörper und die israelischen Streitkräfte setzten scharfe Munition ein, es kam zu Todesopfern und Verletzten (BAMF 6.9.2021, BAMF 23.8.2021). Das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet kann von Feuerballons betroffen sein, die Brände auslösen (AA 24.5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Seit dem 22.5.2021 und bis zum 8.5.2022 [Anm.: letzte verfügbare Daten] zählte das Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (OCHA) der Vereinten Nationen insgesamt elf Todesopfer im Gazastreifen, darunter vier ZivilistInnen und drei Tote, deren Status umstritten ist, sowie 156 Verletzte [Anm.: insgesamt – hierbei keine Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten] (OCHA o.D.a).

Die Hamas verhaftete in der ersten Jahreshälfte 2019 Hunderte Salafisten. Gruppen wie der sogenannte Islamische Staat (IS) sind im Gazastreifen momentan nicht stark organisiert, aber die Gefahr, dass sie hier Fuß fassen könnten, ist sehr groß (Zeit Online 8.7.2019). Die Hamas hat in den letzten Jahren IS-Elemente bekämpft, die versuchten, im Gazastreifen eine Präsenz aufzubauen, begrüßte jedoch im März 2022 öffentlich IS-inspirierte Angriffe in Israel (France 24

31.3. 2022).

Quellen:

-AA – Auswärtiges Amt (24.5.2022): Palästinensische Gebiete: Reise- undSicherheitshinweise (Teilreisewarnung),

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebietenode/palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022

-AI – Amnesty International (2022a): Israel and Occupied Palestinan Territories, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/israel-and-occupiedpalestinian-territories/report-israel-and-occupied-palestinian-territories/, Zugriff 30.5.2022

-Al-Jazeera (22.4.2022): Hamas holds rally in Gaza over Israeli raids at Al-Aqsa Mosque, https://www.aljazeera.com/news/2022/4/22/hamas-rallies-in-gaza-against-israeli-raids-at-alaqsa-mosque, Zugriff 30.5.2022

-BAMF – Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (6.9.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw36-2021.pdf?__blob=publicationFilev=2, Zugriff

30.5. 2022

-BAMF – Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (23.8.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw34-2021.pdf?__blob=publicationFilev=2, Zugriff

30.5. 2022

-BPB – Bundeszentrale für politische Bildung (2.11.2021): Nahost, https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54655/nahost/, Zugriff 30.5.2022

-CIA – Central Intelligence Agency (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza Strip, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, Zugriff 30.5.2022

-DS - Der Standard (17.5.2018): Gaza und das Fenster zur Welt, https://derstandard.at/2000079890527/Gaza-und-das-Fenster-zur-We l t, Zugriff 30.5.2022

-EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (8.4.2022): Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet (dazu gehören das Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, und der Gazastreifen),

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/besetztespalaestinensisches-gebiet/reisehinweise-besetztes-palaestinensisches-gebiet.html, Zugriff 30.5.2022

-Haaretz (18.4.2022a): Gaza Groups Don't Want War, Israel Assesses, but Al-Aqsa Tensions Could Boil Over 'At Any Moment', https://www.haaretz.com/israel-news/2022-04-18/tyarticle/.premium/gaza-groups-dont-want-war-israel-assesses-but-al-aqsa-tensions-couldboil-over/00000180-5bec-db1e-a1d4-dfed21dd0000, Zugriff 30.5.2022

-Haaretz (18.4.2022b): Israel Strikes Gaza in Response to Rocket Fire, https://www.haaretz.com/israel-news/2022-04-18/ty-article/rocket-sirens-sound-over-gazaborder/00000180-655c-db2f-a1c0-ef5fb2e30000, Zugriff 30.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-ICG – International Crisis Group (10.8.2021): Beyond Business as Usual in IsraelPalestine, https://www.ecoi.net/en/file/local/2058139/225-israel-palestine.pdf, Zugriff 30.5.2022

-OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (25.6.2021): Response to the escalation in the oPt | Situation Report No. 5 (18-24 June 2021), https://www.ochaopt.org/content/response-escalation-opt-situation-report-no-5-18-24-june2021, Zugriff 30.5.2022

-OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (o.D.a):

Occupied Palestinian Territories, Data on Casualties, https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 23.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

Rechtsschutz / Justizwesen

Rechtssicherheit wird in Palästina dadurch erschwert, dass immer noch Elemente des osmanischen, britischen, jordanischen, ägyptischen, israelischen (israelische Militärverordnungen) und palästinensischen Rechts (seit 1994) nebeneinander existieren. Darüber hinaus wird in Palästina Gewohnheitsrecht und religiöses Recht (insbesondere im Familienrecht) angewandt. Daneben werden die Beschlüsse des Obersten Palästinensischen Gerichtshofes nicht immer umgesetzt (GIZ 11.2020a). Obwohl die Gesetze der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) in Gaza formal gültig sind, hat die PA nur wenig Autorität, und die Hamas verfügt über die de factoKontrolle (USDOS 11.3.2020; vgl. Spiegel Online 9.11.2021). Die Auseinandersetzungen zwischen Fatah und Hamas wirken sich auch auf das Justizwesen aus. Nach der Spaltung untersagte die palästinensische Behörde ehemaligen Mitarbeitern der Justizbehörden (und auch der Sicherheitskräfte) im Gazastreifen für die Verwaltung der Hamas zu arbeiten. Sie wurden stattdessen von der palästinensischen Behörde bezahlt, ohne zu arbeiten. Die Hamas stellte Ersatz-Staatsanwälte und Richter ein, die häufig keine entsprechende Ausbildung und Qualifikation für die Aufgaben hatten (GIZ 11.2020a).

Die Gesetze der PA sehen das Recht auf eine unabhängige Justiz sowie einen fairen und öffentlichen Prozess vor. Verfahren sind öffentlich, außer in Sonderfällen, etwa wenn es zum Schutz bestimmter Interessen nötig ist, das Verfahren nicht-öffentlich abzuhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung und der Angeklagte hat das Recht, zeitnah über die gegen ihn vorliegende Anklage informiert zu werden. Gemäß Amnesty International werden diese Rechte manchmal nicht gewahrt. Rechtsbeistand ist vorgesehen, auf Kosten des Staates, wenn nötig. Die Angeklagten haben das Recht auf Berufung. Während die PA in der Westbank diese prozeduralen Rechte weitgehend gewährleistet, implementiert sie die Hamas-Behörde im Gazastreifen nur inkonsistent (USDOS 12.4.2022). Dem Gerichtssystem der Hamas gelingt es üblicherweise nicht, einen fairen Prozess zu gewährleisten und in manchen Fällen werden Zivilisten von speziellen Militärgerichten verurteilt (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022).

Die Hamas unterhält ein ad hoc-Justizsystem, das getrennt von den Strukturen der PA funktioniert. Das System ist politischer Einflussnahme ausgesetzt, Richtern mangelt es an angemessener Ausbildung und Erfahrung (FH 28.2.2022). Von der Hamas ernannte Staatsanwälte und Richter arbeiteten de facto vor Gerichten, was die PA als illegal ansah. Die Bewohner des Gazastreifens können zivilrechtliche Klagen einreichen, auch wenn es um Vorwürfe von

Menschenrechtsverletzungen geht; dies ist jedoch nicht üblich (USDOS 12.4.2022). Es gibt Berichte über willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Hamas sowie über politisch motivierte Festnahmen. Es gibt keine rechtlichen oder unabhängigen Institutionen, die in der Lage gewesen wären, die Hamas als de facto-Autorität im Gazastreifen zur Rechenschaft zu ziehen (USDOS 12.4.2022). Die Hamas setzte auch weiterhin Beschränkungen für die Bevölkerung des Gazastreifens auf der Grundlage ihrer Auslegung des Islam und der Scharia durch, einschließlich eines von den Gerichten der PA getrennten Justizsystems (USDOS 12.5.2021).

Nach Angaben der israelischen NGO B'Tselem, die darauf hinweist, dass der Transport von

Gefangenen außerhalb des besetzten Gebiets gegen internationales Recht verstößt, befanden sich Ende September 2020 etwa 254 palästinensische Sicherheitshäftlinge und Gefangene aus dem Gazastreifen in israelischen Gefängnissen. Die israelischen Militärgerichte, welche die Fälle dieser Gefangenen behandeln, verfügen nicht über die vollständigen Verfahrensgarantien ziviler Gerichte (FH 28.2.2022).

Bewohner des Gazastreifens können von der israelischen Regierung keine Wiedergutmachung oder Entschädigung für Sach- oder Personenschäden verlangen, weil der Gazastreifen nach israelischem Recht als „feindliches Gebiet“ eingestuft ist (USDOS 12.4.2022).

Stammesgerichte spielen in Gaza eine wichtige Rolle für die Stabilität in der Gesellschaft. Die Menschen in Gaza bringen ihre Fälle oftmals lieber vor Stammesgerichte, weil diese meist sehr schnell ein Urteil fällen. Die Stammesgerichte stehen nicht im Widerspruch zur offiziellen Gerichtsbarkeit, sie operieren mit Unterstützung der Letzteren. Problematisch ist, das die

Stammesrichter (tribal arbitrators) nicht im selben Maße unparteiisch sind wie offizielle Richter (AlMonitor 28.3.2018; vgl. USDOS 12.4.2022).

Das Personenstandsrecht ist grundsätzlich abhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit (WCLAC/DCAF 5.2012; vgl. USDOS 12.4.2022). Islamische oder christliche religiöse Gerichte behandeln Angelegenheiten des Personenstandsrechts, einschließlich Erbschaft, Heirat, Scheidung und Kindesunterhalt. Für Muslime sind Sharia-Gerichte und für Christen geistliche Gerichte der anerkannten Konfessionen zuständig (USDOS 12.5.2021).

Quellen:

-Al-Monitor (28.3.2018): Tribal law keeps imperfect order in Gaza, https://www.almonitor.com/pulse/originals/2018/03/customary-law-among-tribes-has-upper-hand-in-gazastrip.html, Zugriff 19.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte Staat, https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022

-Spiegel Online (9.11.2021): Todesstrafe für Palästinenser wegen »Kollaboration« mit Israel, https://www.spiegel.de/ausland/hamas-todesstrafe-fuer-palaestinenser-wegenkollaboration-mit-israel-a-216a8906-5cf5-46e8-adba-4dcf48a3c57c, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Israel: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2020report-on-international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

Sicherheitsbehörden

Im Gazastreifen hat die Hamas in allen Gesellschaftsbereichen de facto die Kontrolle. Es gibt keine rechtlichen oder unabhängigen Institutionen, die in der Lage sind, die Hamas zur Verantwortung bzw. Rechenschaft zu ziehen. Für die innere Sicherheit in Gaza zuständig sind Zivilpolizei, Wach- und Schutztruppen, eine interne Geheimdienst- und Ermittlungseinheit sowie der Zivilschutz. Für die nationale Sicherheit zuständig sind die nationalen Sicherheitskräfte, die Militärjustiz, die Militärpolizei, der medizinische Dienst und die Gefängnisbehörde. In einigen Fällen nutzen die „zivilen“ Hamas-Behörden de facto den militärischen Flügel der Hamas-Bewegung, um gegen interne Meinungsverschiedenheiten vorzugehen (USDOS 12.4.2022).

Die Hamas verfügt nicht über konventionelles Militär im Gazastreifen, sondern unterhält verschiedene Einheiten von Sicherheitskräften, zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, den Izz alDin al-Qassam-Brigaden. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas.

Es gibt mehrere andere militante Gruppierungen, die im Gazastreifen operieren, vor allem die AlQuds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der Autorität der Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigade kann, gemäß Informationen aus dem Jahr 2014, als etwa 7.000 Mann starke „stehende Armee“ gesehen werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Einer Schätzung der CIA zufolge betrug ihre Stärke im Jahr 2021 20.000-25.000 Kämpfer (CIA 24.5.2022). Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU 4.2.2022; USDOS 16.12.2021), genauso wie Izz al-Din al-Qassam und der Islamische Jihad von der EU als terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).

Die Auseinandersetzungen zwischen Fatah und Hamas wirken sich auch auf die Sicherheitskräfte aus. Nach der Spaltung im Jahr 2007 untersagte die palästinensische Behörde ehemaligen Mitarbeitern der Sicherheitskräfte, im Gazastreifen für die Verwaltung der Hamas zu arbeiten. Sie wurden stattdessen von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) bezahlt, ohne zu arbeiten. Die Arbeit der palästinensischen Sicherheitsdienste und der Polizei wird jedoch auch durch die israelische Armee behindert, z.B. zerstörte sie während des Gaza-Krieges im Dezember 2008 alle Gefängnisse und Haftzentren in Gaza durch Bombenangriffe (GIZ 11.2020a).

Quellen:

-BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant group that rules Gaza, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522, Zugriff 19.5.2022

-CIA – Central Intelligence Agency (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza Strip, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, Zugriff 30.5.2022

-EU – Europäische Union (4.2.2022): Beschluss (GASP) 2022/152 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192, https://eurlex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte Staat, https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022

-GS – Global Security (1.5.2017): HAMAS (Islamic Resistance Movement), https://www.globalsecurity.org/military/world/para/hamas.htm, Zugriff 31.3.2020

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism2020, https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas, Zugriff

19.5. 2022

Folter und unmenschliche Behandlung

Palästina hat im März 2014 die UN-Konvention gegen Folter (UNCAT) unterzeichnet (EU 30.3.2022) und das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) verbietet Folter sowie die Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Folter und Misshandlungen kommen jedoch weiterhin in Gaza wie im Westjordanland vor (USDOS 12.4.2022; vgl. EU 30.3.2022) bzw. sind sie weit verbreitet (AI 2022b; vgl. HRW 29.5.2019).

Mit den Auseinandersetzungen zwischen Hamas und Fatah ab 2007 wurden in beiden Gebieten

Aktivisten der jeweils anderen Seite inhaftiert und misshandelt (GIZ 11.2020a). Die HamasBehörden im Gazastreifen verhaften und foltern routinemäßig friedliche Kritiker und Gegner. Bei der unabhängigen palästinensischen Menschenrechtskommission (ICHR) gingen zwischen Januar und September 2020 75 Beschwerden über willkürliche Verhaftungen und 72 über Folter und Misshandlungen gegen die Hamas-Behörden ein (HRW 13.1.2022).In den letzten vier Jahren wurden insgesamt 782 Beschwerden von Bürgern eingereicht, die angeben, von Vollzugsbeamten im Gazastreifen gefoltert und misshandelt worden zu sein. Unter anderem gingen bei der ICHR auch Beschwerden von Frauen und Kindern ein (ICHR 4.2022).

Quellen:

-AI – Amnesty International (2022): Palestine (State of) 2021, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/reportpalestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022

-EU – Europäische Union (30.3.2022): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2021 Country Updates, http s://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/220323%202021%20EU

%20Annual%20Human%20Rights%20and%20Democracy%20Country

%20Reports.docx.pdf, Zugriff 23.5.2022HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World

Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/countrychapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte Staat, https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (29.5.2019): Palestine: No Letup in Arbitrary Arrests, Torture, https://www.hrw.org/news/2019/05/29/palestine-no-letup-arbitrary-arrests-torture, Zugriff 23.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (10.2018): Palestine: Authorities Crush Dissent, https://www.ecoi.net/de/dokument/1447616.html, Zugriff 23.5.2022

-ICHR – Independent Commission for Human Rights (4.2022): Shadow Report of the

Independent Commission for Human Rights (ICHR) to the Human Rights Committee on theFirst Periodic Review of the State of Palestine,

https://www.ecoi.net/en/document/2072781.html, Zugriff 20.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff

19.5. 2022

Korruption

Gesetzliche Regelungen der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) sehen Strafen für behördliche Korruption vor (USDOS 12.4.2022). Die von der Hamas kontrollierte Regierung verfügt über keine wirksamen oder unabhängigen Mechanismen zur Gewährleistung von Transparenz in Sachen Finanzierung, der Beschaffung oder ihrer Tätigkeit. Der Hamas wird Korruption bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verteilung von Hilfsleistungen vorgeworfen (FH

28.2. 2022). Im Gazastreifen werfen örtliche Beobachter und NGOs der Hamas Fälle von Mittäterschaft bei korrupten Vorgängen vor, einschließlich Vergünstigungen bei

Einkaufskonditionen für Immobilien und der Generierung von Einnahmen in Zusammenhang mit Gebührenforderungen gegenüber Importeuren in den Gazastreifen. Internationale Organisationen wiesen auch auf die Korruption bei der Einstellungspraxis der Hamas hin, das ein System des Klientelismus schuf, welches das Wirtschaftswachstum behindert (USDOS 12.4.2022).

Laut Korruptionsbericht 2021 der palästinensischen Vereinigung AMAN – Coalition for Accountability and Integrity blieben Machtmissbrauch, „Wasta“ oder Vetternwirtschaft und Klientelismus 2021 die häufigste Form der Korruption in Palästina [Anm.: Wasta = gute Beziehungen]. Auch wurde von wirtschaftlicher Korruption wie Geldwäsche, Steuervermeidung und der Anpreisung von verdorbenen/abgelaufenen Lebensmitteln berichtet. AMAN registrierte Verbesserungen bei der Transparenz von öffentlichen Beschaffungen durch die palästinensischen Behörden. Im Gazastreifen ist die Veröffentlichung von Verträgen auf der Website des Finanzministeriums nach wie vor unvollständig (AMAN 2022).

Quellen:

-AMAN – The Coalition for Accountability and Integrity (2022): Fourteenth Annual Report – The State of Integrity and Combating Corruption in Palestine 2021, https://www.amanpalestine.org/cached_uploads/download/2022/05/12/%D8%A7%D9%84%D8%AA

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%D8%A3%D9%8A%D8%A7%D8%B12022-1652347284.pdf, Zugriff 23.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

Wehrdienst und Rekrutierungen

Die Hamas hat kein konventionelles Militär im Gazastreifen, sondern unterhält verschiedene Einheiten von Sicherheitskräften zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, der Izz al-Din al-Qassam Brigade. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas (CIA 24.5.2022).

Es gibt mehrere andere militante Gruppierungen, die im Gaza-Streifen operieren, vor allem die AlQuds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der Autorität der Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigaden können, gemäß Informationen aus dem Jahr 2014 als etwa 7.000 Mann starke „stehende Armee“ gesehen werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Laut CIA wurde ihre Mannstärke im Jahr 2021 auf 20.000-25.000 Kämpfer geschätzt (CIA 24.5.2022).

Im Jahr 2021 wurde berichtet, dass die Hamas Sommercamps unter dem Motto „Jihad“ abhielt, allerdings gibt es laut dem US-amerikanischen Außenministerium für das Jahr keine Berichte, dass die Hamas Kindersoldaten rekrutierte oder einsetzte (USDOS 12.4.2022). Die Vereinten Nationen verifizierten hingegen im Jahr 2020 die Rekrutierung und den Einsatz von zwei Kindersoldaten durch die al-Qassam-Brigaden (UNSC 6.5.2021).

Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU 4.2.2022; USDOS 16.12.2021), ebenso wie ihre Izz al-Din al-Qassam Brigaden und der Islamische Jihad von der EU als terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).

Quellen:

-BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant group that rules Gaza, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522, Zugriff 19.5.2022

-CIA – Central Intelligence Agency (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza Strip, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, Zugriff 30.5.2022

-EU – Europäische Union (4.2.2022): Beschluss (GASP) 2022/152 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192, https://eurlex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022

-GS – Global Security (1.5.2017): HAMAS (Islamic Resistance Movement), https://www.globalsecurity.org/military/world/para/hamas.htm, Zugriff 31.3.2020

-UNSC – United Nations Security Council (6.5.2021): Children and Armed Conflict, https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2021/437Lang=EArea=UNDOC, Zugriff 23.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism2020, https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas, Zugriff

19.5. 2022

Allgemeine Menschenrechtslage

Die Hamas übt im Gazastreifen die de facto-Kontrolle aus und legt der Bevölkerung Restriktionen gemäß ihrer Interpretation des Islam und der Scharia auf (USDOS 12.5.2021). Es wird berichtet von ungesetzlichen oder willkürlichen Tötungen, Folter und willkürlicher Inhaftierung durch Beamte der Hamas, willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Internetfreiheit, Gewaltandrohungen, Verhaftungen und Verfolgungen von Journalisten, Zensur, Sperren von Websites, wesentlichen Eingriffen in das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, Einschränkungen der politischen Partizipation, Korruption, Gewalt und Gewaltandrohungen gegen LGBTI-Personen, etc. (USDOS 12.4.2022).

Die Religionsfreiheit ist im Gazastreifen eingeschränkt. Das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erklärt den Islam zur offiziellen Religion Palästinas und besagt, dass „Respekt und Heiligkeit aller anderen himmlischen Religionen (Judentum, Christentum) gewahrt werden sollen“. Blasphemie ist ein kriminelles Vergehen. Die Hamas-Behörden setzen konservative sunnitische islamische Praktiken durch und versuchen, politische Kontrolle über Moscheen auszuüben. Sie erzwingen jedoch keine Gebete in Schulen und zwingen Frauen nicht dazu, einen Hidschab zu tragen, wie es in den ersten Jahren der Kontrolle durch die Hamas üblich war (FH 28.2.2022).

Die Sicherheitskräfte und Kämpfer der Hamas nehmen regelmäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Das von der Hamas beaufsichtigte Gerichtssystem gewährleistet in der Regel keine ordnungsgemäßen Verfahren, und in einigen Fällen werden Zivilisten von speziellen Militärgerichten vor Gericht gestellt (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Es ist unklar, wie viele Palästinenser sich in Untersuchungshaft befinden, jedoch sind Berichte über Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess weit verbreitet (USDOS 12.4.2022).

Die Hamas-Behörden führten willkürliche Verhaftungen aufgrund von politischer Zugehörigkeit durch (USDOS 12.4.2022) und verhafteten Gegner und Kritiker wegen ihrer friedlichen Äußerungen. Einige von ihnen wurden in Gewahrsam gefoltert (HRW 13.1.2022). Es gab zahlreiche Berichte darüber, dass die Hamas palästinensische Journalisten zu Unrecht festnahm und Palästinenser verhaftete, die im Internet Kritik an der Hamas im Gazastreifen äußerten. Ungerechtfertigte Inhaftierungen durch die Hamas sind weit verbreitet, insbesondere von Aktivisten der Zivilgesellschaft, Fatah-Mitgliedern, Journalisten und Personen, die beschuldigt wurden, die Hamas zu kritisieren. Auch Personen, die verdächtigt werden, Verbindungen zu Israel zu haben, wurden von der Hamas zu Unrecht inhaftiert (USDOS 12.4.2022).

Die Einschüchterung durch militante Hamas-Kämpfer und andere bewaffnete Gruppen hat Auswirkungen auf die persönliche Meinungsäußerung und private Diskussionen in Gaza. Die Behörden der Hamas überwachen soziale Medien auf kritische Inhalte. Ein HRW-Bericht aus dem Jahr 2018 dokumentierte eine Reihe von Vorfällen, bei denen die Hamas Personen aufgrund ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien oder ihrer Teilnahme an politischen Veranstaltungen eingeschüchtert, inhaftiert oder misshandelt hat, vor allem diejenigen, welche als Unterstützer der Fatah oder als Gegner der Hamas-Regierung wahrgenommen wurden. So wurden beispielsweise Personen inhaftiert und zu Social-Media-Beiträgen befragt, die sich kritisch über die HamasFührung und deren Umgang mit der Stromknappheit äußerten (FH 28.2.2022). Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass die Hamas im Gazastreifen Fernsehsendungen und schriftliches Material wie Zeitungen und Bücher zensiert (USDOS 12.4.2022).

Es gibt ein breites Spektrum an palästinensischen NGOs und zivilgesellschaftlichen Gruppen, und die Hamas unterhält ein großes Netzwerk für soziale Dienste. Allerdings hat die Hamas die Aktivitäten von Organisationen, die sich nicht ihren Vorschriften unterwerfen, eingeschränkt, und viele zivilgesellschaftliche Vereinigungen wurden seit der Spaltung der PA im Jahr 2007 aus politischen Gründen geschlossen. Die Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen von NGOs nach dem Konflikt mit Israel im Jahr 2014 wurden zum Teil durch Meinungsverschiedenheiten über den Zugang der internationalen Gemeinschaft und der Palästinensischen Autonomiebehörde zum Gazastreifen sowie die Kontrolle über die Grenzübergänge behindert. Die israelische Regierung schränkt auch den Zugang von Menschenrechtlern und NGO-Mitarbeitern zum Gazastreifen ein (FH 28.2.2022).

Die Aktivitäten der Fatah-nahen Palestinian General Federation of Trade Unions, der größten Gewerkschaftsorganisation in den palästinensischen Gebieten, wurden in Gaza eingeschränkt. Die

Hamas greift manchmal in Gewerkschaftswahlen oder in die Aktivitäten von Berufsverbänden ein, die mit der Fatah verbunden sind. Die Hamas hat ihre eigenen, parallelen Berufsverbände gegründet, um mit bestehenden Organisationen zu konkurrieren. Aufgrund der katastrophalen Wirtschaftslage, der extrem hohen Arbeitslosigkeit und des dysfunktionalen Gerichtssystems, das die Durchsetzung des Arbeitsschutzes behindert, haben die Arbeitnehmer bei Arbeitskonflikten kaum eine Handhabe (FH 28.2.2022).

Die Haftbedingungen in Gefängnissen im Gazastreifen sind Berichten zufolge schlecht und die Gefängniszellen überbelegt. NGO-Berichten zufolge mangelt es in allen Gefängnissen an angemessenen Einrichtungen und spezieller medizinischer Versorgung für Häftlinge und Gefangene mit Behinderungen. Laut Human Rights Watch führten Mechanismen, mit denen Mitarbeiter und Verwaltungsangestellte zur Rechenschaft gezogen werden sollten, selten, wenn überhaupt, zu Konsequenzen für schwerwiegende Missbräuche. Im Gazastreifen wird dem Internationalen

Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) Zugang zu Häftlingen gewährt, um Behandlung und Haftbedingungen zu bewerten. Menschenrechtsorganisationen führen Gefängnisbesuche durch.

Zu hochrangigen Häftlingen wird der Zugang allerdings verwehrt (USDOS 12.4.2022).

Die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem weist darauf hin, dass die Verbringung von Gefangenen aus dem besetzten Gebiet gegen internationales Recht verstößt. Laut ihren Angaben befanden sich Ende September 2020 rund 254 palästinensische Sicherheitshäftlinge und Gefangene aus dem Gazastreifen in israelischen Gefängnissen. Die israelischen Militärgerichte, welche die Fälle dieser Gefangenen behandeln, verfügen nicht über die vollständigen Verfahrensgarantien ziviler Gerichte (FH 28.2.2022; vgl. AI 2022b). Unter anderem waren palästinensische Gefangene langer Isolationshaft und unzureichender medizinischer Behandlung ausgesetzt (AI 2022).

Menschenrechtsorganisationen beklagen auch zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch Israel in Palästina. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem wurden vom 19.01.2009 bis zum 31.12.2019 im Westjordanland und im Gazastreifen 3.512 Palästinenser durch israelische Sicherheitskräfte getötet, darunter 794 Minderjährige. Bei der israelischen Militäroperation "Protective Edge" im Gazastreifen im Juli/August 2014 kamen nach UN-Angaben mindestens 1.473 Zivilisten ums

Leben (GIZ 11.2020a). 2021 war in dieser Hinsicht das tödlichste Jahr seit 2014: israelische Sicherheitskräfte töteten in diesem Jahr laut B’Tselem im Gazastreifen 236 Palästinenser

(B’Tselem 4.1.2022). Laut dem Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) der

Vereinten Nationen wurden zwischen 1.1.2020 und 8.5.2022 [Anm.: dzt. verfügbarer Letztstand] im

Gazastreifen im Kontext mit dem Konflikt und der Besetzung 271 Palästinenser getötet, davon 138

Zivilisten, 55 Personen, deren Zugehörigkeit umstritten war, sowie 78 Kombattanten. 2.433 weitere Palästinenser [Anm.: keine Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten] wurden verletzt (OCHA o.D.a).

Während der Kämpfe im Mai 2021 wurden laut dem Ministerium für Arbeit und Wohnraum in Gaza rund 2.200 Wohneinheiten durch israelische Angriffe schwer beschädigt. Unter anderem bombardierte Israel vier Hochhäuser in Gaza, wodurch die Bewohner ihre Wohnungen und Unternehmer ihre Geschäfte verloren. Israel informierte zwar die Eigentümer der Türme über seine Absichten, gab den Bewohnern und Geschäftsleuten laut der NGO B’Tselem jedoch nicht genügend Zeit, um ihr Hab und Gut aus den Gebäuden zu entfernen. In den Gebäuden untergebrachte Medienorganisationen verloren teure Ausrüstung und über Jahre gesammeltes Material (B’Tselem 15.12.2021).

Israels de facto-Blockade des Gazastreifens, regelmäßige militärische Übergriffe und Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit haben die Zivilbevölkerung in große Bedrängnis gebracht, ebenso wie die strenge Kontrolle der Südgrenze durch Ägypten (FH 28.2.2022). Während der Feindseligkeiten im Mai 2021 und bis August des Jahres untersagten die israelischen Behörden die Einfuhr von Baumaterialien und anderen lebenswichtigen Gütern und schränkten den Zugang zu den Hoheitsgewässern des Gazastreifens für palästinensische Fischer ein – Maßnahmen, welche sich gegen die allgemeine Zivilbevölkerung des Gazastreifens richteten, und laut Human Rights Watch (HRW) „einer rechtswidrigen kollektiven Bestrafung“ gleichkommen (HRW

13.1. 2022).

Die Palästinenser im Gazastreifen protestierten im August 2021 mehrfach am Zaun zwischen dem Gazastreifen und Israel, um politische und humanitäre Forderungen zu stellen, darunter den Wiederaufbau im Gazastreifen und die Wiedereröffnung der Grenzübergänge [Anm.: Israel hindert

Personen auch mit scharfer Munition daran, diese Pufferzonen in der Nähe der Grenze zu betreten (FH 28.2.2022)]. Hunderte nahmen am 21. und 25. August an den Protesten teil, darunter bewaffnete Kämpfer wie auch unbewaffnete Demonstranten. Medienberichten zufolge tötete das israelische Militär während der Proteste drei Personen: einen Kämpfer der Al-Quds-Brigade (AQB), einen 12-jährigen Buben und einen weiteren Mann. Auch ein israelischer Grenzschutzbeamter wurde bei den Protesten getötet (USDOS 12.4.2022).

Quellen:

-AI – Amnesty International (2022b): Palestine (State of) 2021, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/reportpalestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022

-B’Tselem – The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories (4.1.2022): 2021 was the deadliest year since 2014, Israel killed 319 Palestinians in oPt 5year record in house demolitions: 895 Palestinians lost their homes,

https://www.btselem.org/press_releases/20220104_in_deadliest_year_since_2014_israel_k illed_319_palestinians_in_opt, Zugriff 23.5.2022

-B’Tselem – The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories (15.12.2021): In the May 2021 fighting, Israel bombed four towers in Gaza, leaving dozens of families homeless and business owners jobless,

https://www.btselem.org/gaza_strip/20211215_four_towers_bombed_in_gaza_in_may_leav ing_dozens_of_families_homeless_and_business_owners_jobless, Zugriff 23.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte Staat, https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (o.D.a): Occupied Palestinian Territories, Data on Casualties, https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 23.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Israel, West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2020report-on-international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 23.5.2022

Todesstrafe

Im Jahr 2018 unterzeichnete der „Staat Palästina“ die International Covenant on Civil and Political

Rights (ICCPR), welche den Einsatz der Todesstrafe stark einschränkt (FH 28.2.2022). Die Hamas-geführten Behörden verhängten Todesurteile ohne ordnungsgemäße Verfahren oder adäquate Berufungsmöglichkeiten (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.3.2022). Laut Gesetz muss der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde jedes Todesurteil ratifizieren. In den vergangenen Jahren führte die Hamas jedoch die Hinrichtungen ohne die Zustimmung des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde durch (USDOS 12.4.2022; vgl. Spiegel

9.11. 2021, FH 28.2.2022).

Die Hamas-Behörden haben 25 Hinrichtungen durchgeführt, seit sie im Juni 2007 die Kontrolle über den Gazastreifen übernommen haben. Nach Angaben der israelischen

Menschenrechtsorganisation B’Tselem haben die Gerichte in Gaza seit Juni 2007 141 Menschen zum Tode verurteilt (B’Tselem 20.3.2022; vgl. HRW 13.1.2022). Im Jahr 2021 verurteilte die Hamas 21 Personen zum Tod, allerdings wurden laut der Menschenrechtsorganisation Democracy and Media Center (SHAMS) keine Hinrichtungen durchgeführt. Von den zum Tode Verurteilten sollen acht Personen mit Israel kollaboriert haben, und ein Angeklagter wurde wegen Drogendelikten verurteilt. Nach Angaben der SHAMS gibt es weder im Westjordanland noch im Gazastreifen ein

Gesetz, einen Erlass oder eine Rechtsvorschrift, die Drogendelikte mit der Todesstrafe ahndet.

Das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (Palestinian Center for Human Rights, PCHR) hatte zuvor festgestellt, dass die Anzahl der verhängten Todesurteile im Gazastreifen seit 2007 erheblich zugenommen hat (USDOS 12.4.2022).

Trotz der Unterzeichnung des Zweiten Protokolls des ICCPR ist die Todesstrafe u.a. im Strafgesetzbuch aus der britischen Mandatszeit (Gesetz Nr. 74 (1936)) in Kraft, was derzeit 15 Fälle im Gazastreifen betrifft. Auf Basis des Militärstrafgesetzes liegen weitere 44 Fälle im Westjordanland und dem Gazastreifen vor. Deshalb müssten diese Gesetze geändert werden. Die palästinensische Menschenrechtsorganisation al-Haq fordert daher eine Klarstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe in Übereinstimmung mit dem Zweiten Optionalen Protokoll des ICCPR (Al-Haq 2.5.2022).

Die israelischen Militärgerichte – die sich auch mit Fällen befassen, in denen Palästinenser im besetzten Westjordanland involviert sind – können die Todesstrafe verhängen (Reuters 3.1.2018), obwohl diese nie ausgeführt wurde (Stroum 31.3.2022). Anfang 2018 gab das israelische Parlament jedoch eine vorläufige Zustimmung zu einem Gesetz, das es einem Gericht erleichtern würde, ein Todesurteil gegen Angreifer zu verhängen, die wegen Mordes in als Terrorismus eingestuften Anschlägen verurteilt wurden (Reuters 3.1.2018).

Quellen:

-Al-Haq (Autor), veröffentlicht von UN Human Rights Committee (2.5.2022): Al-Haq report to the Human Rights Committee on the List of Issues in relation to the comprehensive initial report of the State of Palestine, https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared

%20Documents/PSE/INT_CCPR_ICO_PSE_48534_E.pdf, Zugriff 24.5.2022

-Btselem – The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories (20.3.2022): Statistics on the death penalty in the Palestinian Authority and under Hamas control in Gaza, https://www.btselem.org/inter_palestinian_violations/death_penalty_statistics, Zugriff 23.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-Reuters (3.1.20018): Israeli death penalty advocates win preliminary vote in parliament, https://www.reuters.com/article/us-israel-palestinians-deathpenalty/israeli-death-penaltyadvocates-win-preliminary-vote-in-parliament-idUSKBN1ES1DT, Zugriff 5.5.2020

-Spiegel – Spiegel Online (9.11.2021): Todesstrafe für Palästinenser wegen »Kollaboration« mit Israel, https://www.spiegel.de/ausland/hamas-todesstrafe-fuer-palaestinenser-wegenkollaboration-mit-israel-a-216a8906-5cf5-46e8-adba-4dcf48a3c57c, Zugriff 23.5.2022

-Stroum – Stroum Center for Jewish Studies, University of Washington (Ben-Natan, Smadar) (31.3.2022): The shadow of the death penalty in Israel: Why is a legal punishment never used?, https://jewishstudies.washington.edu/israel-hebrew/death-penalty-in-israelhistory/, Zugriff 25.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human

Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

Frauen

Das Rechtssystem im Gazastreifen gewährleistet nur wenig Schutz vor Belästigung und Diskriminierung von Frauen (FH 28.2.2022). Das Personenstandsrecht ist grundsätzlich abhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit (WCLAC/DCAF 5.2012; vgl. USDOS 12.4.2022). Palästinensische Gesetze, teilweise aus der Scharia stammend, und soziale Normen benachteiligen Frauen in den Bereichen Heirat und Scheidung (FH 28.2.2022). Frauen können für den Fall von Scheidung oder Sorgerechtsstreitigkeiten zusätzliche Konditionen in den Ehevertrag einfügen lassen, werden aber generell sozial unter Druck gesetzt, dies nicht zu tun. Frauen werden auch im Erbrecht diskriminiert (USDOS 12.4.2022).

Die Hamas setzt in Gaza eine konservative Auslegung des Islam durch, welche Frauen diskriminiert. Die Behörden untersagen generell die öffentliche Vermischung der Geschlechter. Im Gazastreifen gilt vorehelicher Sex als Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Berichte über geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz in Gaza sind weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Im Februar 2021 erließen die Hamas-Behörden neue Beschränkungen, die es männlichen Vormunden erlauben, die örtlichen Behörden zu ersuchen, unverheiratete Frauen an der Ausreise aus dem Gazastreifen zu hindern, wenn eine solche Reise „absoluten Schaden“ verursachen würde (HRW 13.1.2022).

Frauen genießen eine formelle politische Gleichstellung nach den Gesetzen der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und einige Frauen haben 2006 Sitze im Legislativrat (PLC) gewonnen. Frauen sind jedoch größtenteils von Führungspositionen in der Hamas ausgeschlossen und in der Praxis nicht an öffentlichen politischen Veranstaltungen beteiligt. An Versammlungen der Zivilgesellschaft zu politischen Themen nehmen Frauen aktiv teil (FH 28.2.2022).

Vergewaltigung ist nach dem Gesetz der PA illegal, aber die gesetzliche Definition bezieht sich nicht auf Vergewaltigung in der Ehe. Die Strafe bei Verurteilung wegen Vergewaltigung beträgt fünf bis 15 Jahre Haft. Die Palästinensische Autonomiebehörde hob 2018 ein Gesetz auf, das einen Vergewaltiger von der strafrechtlichen Verantwortung befreite, wenn er sein Opfer heiratete. Weder die Palästinensische Autonomiebehörde noch die Hamas setzten die Gesetze zur Vergewaltigung im Westjordanland und im Gazastreifen wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Häusliche Gewalt ist laut Gesetz der PA nicht explizit verboten. Gesetze wurden in Fällen von häuslicher Gewalt weder von der PA noch von der Hamas effektiv durchgesetzt (USDOS 12.4.2022; vgl. al-Monitor 25.6.2021).

Laut einer Stellungnahme der Menschenrechtsorganisation United Nations Watch an die Generalversammlung der Vereinten Nationen ist häusliche Gewalt gegen Frauen im Gazastreifen weit verbreitet (UNGA 8.6.2021). Vergewaltigung und häusliche Gewalt werden selten gemeldet und bleiben traditionell straffrei, weil die Behörden Berichten zufolge zögern, solche Fälle zu verfolgen. Im Jahr 2019 begann die Palästinensische Autonomiebehörde mit der Ausarbeitung eines Gesetzes, das ein Mindestalter für die Eheschließung festlegt, härtere Strafen für Personen vorsieht, die häusliche Gewalt ausüben, und den Schutz für Überlebende häuslicher Gewalt verbessert. Im September 2020 forderte die Hamas die Palästinensische Autonomiebehörde auf, das Gesetz zu widerrufen, bis ein neues Parlament eingesetzt ist. Berichten zufolge kommt es weiterhin zu so genannten „Ehrenmorden“, obwohl die Informationslage zu Gaza begrenzt ist (FH 28.2.2022). Die Zahl der getöteten Frauen im Westjordanland und im Gazastreifen ist in den letzten Jahren gestiegen und hat sich mit der weltweiten Verbreitung von COVID-19 sogar noch verschärft, was auf die Zunahme häuslicher Gewalt während der verhängten Lockdowns und dem Einschließen von Frauen mit ihren Tätern zurückzuführen ist. Die palästinensische Nichtregierungsorganisation Women’s Centre for Legal Aid and Counselling (WCLAC) dokumentierte 37 Fälle von Femiziden im Jahr 2020, verglichen mit 21 Fällen im Jahr 2019. In den Jahren 2016-2018 dokumentierte das WCLAC 76 Fälle von Femizid im Westjordanland und im Gazastreifen (Al-Muntada et al. 5.2022).

Die Hamas-Behörden setzen Beschränkungen für Kleidung und persönliche Verhaltensweisen durch, die sie für unmoralisch halten. Deren Durchsetzung wurde in den letzten Jahren jedoch lascher (FH 28.2.2022). In den wichtigsten städtischen Gebieten des Gazastreifens zwingt die Hamas Frauen nicht, den Hijab zu tragen, wie es in den ersten Jahren unter ihrer Kontrolle der Fall war. In der von der Hamas geführten Islamischen Universität sind die Studierenden nach Geschlechtern getrennt, und Frauen sind verpflichtet, ihr Haar zu bedecken. Die Hamas interveniert in den von ihr kontrollierten Schulen, um ihre Ansichten über islamische Identität und Moral durchzusetzen. Sie greift nicht in großem Umfang in private Universitäten ein, aber die von der Hamas geführte Polizei hat Studentendemonstrationen gewaltsam unterdrückt. Es wird angenommen, dass einige Akademiker im Gazastreifen Selbstzensur üben (FH 28.2.2022). Sich in Hosen und ohne Kopfbedeckung zu zeigen, kann jedoch dazu führen, dass Frauen – nicht nur von Männern – angepöbelt und beschimpft werden. Vielfach ist es für Frauen auch nicht möglich, das Haus ohne männliche Begleitung zu verlassen (SZ 17.8.2018).

Im Jahr 2019 wurde in den sozialen Medien der Hashtag #MeTooGaza eingeführt, der palästinensische Frauen dazu ermutigt, ihre eigenen Erfahrungen mit Missbrauch und Belästigung zu teilen (FH 28.2.2022).

Quellen:

-Al-Monitor (25.6.2021): Violence against women rises in Gaza, https://www.almonitor.com/originals/2021/06/violence-against-women-rises-gaza, Zugriff 23.5.2022

-Al-Muntada (Autor)/Istiqlal – The Civil Commission for the Independence of Judiciary (Autor)/WCLAC – Women's Centre for Legal Aid and Counselling (Autor), veröffentlicht von

UN Human Rights Committee: NGO Parallel Report to the Initial Report of the State of

Palestine; Submitted to the Committee on Civil and Political Rights; In accordance to Article

(40) of the UN International Covenant on Civil and Political Rights, Mai 2022

-https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE / INT_CCPR_ICO_PSE_48538_E.pdf, Zugriff 31.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020c) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Gesellschaft, https://web.archive.org/web/20210514041258/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2022

-SZ – Süddeutsche Zeitung (17.8.2018): "Es gibt keine Träume in Gaza", https://www.sueddeutsche.de/politik/frauen-im-nahostkonflikt-es-gibt-keine-traeume-ingaza-1.4094506, Zugriff 23.5.2022

-UNGA – United Nations General Assembly (8.6.2021): Written statement* submitted by United Nations Watch, a non-governmental organization in special consultative status, https://www.un.org/unispal/wp-content/uploads/2021/06/AHRC47NGO73_080621.pdf, Zugriff 23.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-WCLAC/DCAF - Women’s Centre for Legal Aid and Counselling (WCLAC), The Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) (5.2012): Palestinian Women and Personal Status Law,

https://www.dcaf.ch/sites/default/files/publications/documents/Policy_Brief_Perso_Status_E N_Final.pdf, Zugriff 23.5.2022

Kinder

Im Gazastreifen gibt es öffentliche, private und vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für PalästinaFlüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betriebene Schulen (Xinhua 16.8.2021). Öffentliche

Schulen und von der UNRWA betreute Schulen unterrichteten nach demselben Lehrplan wie im

Westjordanland (USDOS 12.4.2022). Im Jahr 2020 führte die COVID-19-Pandemie zu Schulschließungen und es gab Schwierigkeiten beim Zugang zum Online-Unterricht. UNICEF berichtet, dass 575.000 Kinder im Gazastreifen keinen Zugang zu Computern, zuverlässiger Stromversorgung und Internet hatten. Im Gaza-Streifen arbeiten die meisten Schulen nach einem geteilten Stundenplan und bieten nur 4 Stunden Unterricht pro Tag an. Überfüllte Klassenzimmer, Gewalt in den Schulen und Schäden an den Schulen, die für wetterbedingte Unterbrechungen des

Unterrichts anfällig sind, tragen dazu bei, dass einige Kinder die Schule abbrechen (USDOL

29.9. 2021). Bei den Kampfhandlungen im Mai 2021 (HRW 13.1.2022), wie auch schon zuvor, wurden unter anderem auch Bildungseinrichtungen beschädigt (UNSC 6.5.2021). Palästinenser in Gaza berichteten, dass die Einmischung der Hamas in die öffentlichen Schulen auf Primar-, Sekundar- und Universitätsebene aufgrund der COVID-19-bedingten Schulschließungen und der Konzentration auf den Online-Unterricht erheblich zurückgegangen sei (USDOS 12.4.2022).

Berichten zufolge bot die Hamas in ihren Schulen im Rahmen von Sommerlagern für Jugendliche Kurse zur militärischen Ausbildung an, für die sich schulpflichtige Kinder um Aufnahme bewerben konnten. Allerdings gab es im Jahr 2021 keine Berichte, dass die Hamas Kindersoldaten rekrutierte oder einsetzte (USDOS 12.4.2022). 2020 verifizierten die Vereinten Nationen dagegen die Rekrutierung und den Einsatz von zwei Kindersoldaten durch die al-Qassam-Brigaden (UNSC 6.5.2021).

Die Palästinensische Autonomiebehörde hat Gesetze und Verordnungen zu Kinderarbeit erlassen. Der Rechtsrahmen im Westjordanland und im Gazastreifen weist jedoch Lücken auf, die einen angemessenen Schutz der Kinder vor den schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich des Kinderhandels, verhindern (USDOL 29.9.2021). Die Hamas hat die Gesetze zur Kinderarbeit im Gazastreifen nicht wirksam durchgesetzt; dennoch ist der Prozentsatz der Kinderarbeit im Gazastreifen niedriger als im Westjordanland, was mit der hohen Arbeitslosigkeit in allen Teilen der Gesellschaft und der damit einhergehenden Konkurrenz um Arbeitsplätze in Verbindung gebracht wird. Berichten zufolge ermutigte die Hamas Kinder, Kies und Metallschrott von Bombenabwurfstellen zu sammeln, um sie an Recycling-Händler zu verkaufen. Die Hamas rekrutierte Jugendliche für den Tunnelbau. Kinder arbeiteten informell in Werkstätten, oftmals als Hilfskräfte von Mechanikern und halfen beim Reifenwechsel. Aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Not im Gazastreifen war das Betteln auf der Straße, vor allem durch Kinder, von denen die Jüngsten drei Jahre alt waren, im gesamten Gazastreifen üblich, und die Hamas versuchte nicht mehr, diese Praxis zu unterbinden (USDOS 12.4.2022).

Das im Westjordanland und im Gazastreifen geltende Strafgesetzbuch erlaubt die körperliche Züchtigung von Kindern durch die Eltern, was nach wie vor eine weit verbreitete Praxis ist (HRW

13.1. 2022). Andererseits verbietet das Gesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) Gewalt gegen Kinder; die Behörden der PA und der Hamas im Gazastreifen bestraften jedoch nur selten Personen, denen Gewalt in der Familie vorgeworfen wurde. Berichte über häusliche Gewalt nahmen unter den Coronavirus-Notstandsverordnungen zu (USDOS 12.4.2022).

Kinderehen scheinen im Westjordanland und im Gazastreifen nicht weit verbreitet zu sein, wie

NGOs berichten (USDOS 12.4.2022). Mädchen sind im Gazastreifen jedoch anfällig für Kinderheirat und frühe Schwangerschaft. Sie sind nicht nur durch das nationale Recht – das die Heirat von Mädchen im Alter von 16 Jahren erlaubt – schlecht geschützt, sondern stehen auch unter erheblichem Druck seitens ihrer Familien, früh zu heiraten, um die „Ehre“ zu wahren, und auch aufgrund von wirtschaftlicher Not. Aus einem Bericht der palästinensischen Statistikbehörde (PCBS) von 2020 geht hervor, dass 17% der Frauen im Gazastreifen im Alter von 20 bis 24 Jahren zum ersten Mal geheiratet haben, bevor sie 18 Jahre alt waren (al-Bayoumi et al. 10.2021).

Im Gazastreifen droht Verdächtigen, die der Vergewaltigung eines Opfers, das jünger als 14 Jahre ist, überführt werden, unter der Herrschaft der Hamas die Todesstrafe. Berichten zufolge führten gesellschaftliche Normen im Gazastreifen dazu, dass der Hamas die sexuelle Ausbeutung von Kindern oftmals nicht gemeldet wurde. Im Gazastreifen gibt es kein gesetzliches Schutzalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, weil eine Heirat vor dem Geschlechtsverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist (USDOS 12.4.2022).

Im Gazastreifen kommt es vor allem durch Offensiven des israelischen Militärs und umherfliegende Schrapnelle bei israelischen Luftangriffen, wie auch bei Einsätzen israelischer Sicherheitskräfte bei Protesten entlang des Grenzzauns zu Todesopfern und Verletzten unter palästinensischen Kindern (DCIP o.D.; vgl. UNSC 6.5.2021). Von bewaffneten Gruppierungen aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium abgeschossene Raketen verursachen auch Opfer im Gazastreifen (AI 2022b; vgl. UNSC 6.5.2021): Nach Angaben der palästinensischen Menschenrechtsorganisation al-Mezan forderten im Mai 2021 aus Gaza abgefeuerte Raketen im Gazastreifen mindestens 20 Tote, darunter ein Sechs- und ein Vierzehnjähriger, wie auch 80 Verletzte (AI 2022b). Insgesamt wurden während der Kämpfe im Mai 2021 im Gazastreifen neben 194 erwachsenen Palästinensern 66 Kinder getötet (HRW 13.1.2022). Durch den bewaffneten Konflikt wurde eine große Zahl palästinensischer Kinder im Westjordanland und im Gazastreifen vertrieben (USDOS 12.4.2022).

Quellen:

-AI – Amnesty International (2022b): Palestine (State of) 2021, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/reportpalestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022

-al-Bayoumi, Nadia/Diab, Riyad/Abu Hamad, Bassam (10.2021): Knowledge, Attitudes, and

Practices among Men in the Gaza Strip Related to Sexual and Reproductive Health andRights and Child-rearing,

https://healthclusteropt.org/admin/file_manager/uploads/files/shares/Documents/ 616be3a6aad7f.pdf, Zugriff 24.5.2022

-DCIP – Defence for Children International Palestine (o.D.): Fatalities Injuries, https://www.dci-palestine.org/fatalities_injuries, Zugriff 24.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-UNSC – United Nations Security Council (6.5.2021): Children and Armed Conflict, https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2021/437Lang=EArea=UNDOC, Zugriff 23.5.2022

-USDOL – United States Department of Labor (29.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of Child Labor, https://www.dol.gov/agencies/ilab/resources/reports/child-labor/westbank-and-gaza-strip, Zugriff 23.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

-Xinhua (16.8.2021): New school year starts in Palestinian territories after months of school closure, http://www.xinhuanet.com/english/2021-08/16/c_1310130759.htm, Zugriff

31.5. 2022

Bewegungsfreiheit

Innerhalb des Gazastreifens: In dem Bemühen, die Verbreitung von COVID-19 zu bekämpfen, setzte die Hamas gelegentlich Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Gazastreifen durch (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022). Der Druck, sich der Auslegung der islamischen Normen durch die Hamas anzupassen, schränkte im Allgemeinen die Bewegungsfreiheit von Frauen ein, die oft in Gruppen reisen mussten, wenn sie bestimmte öffentliche Bereiche wie den Strand besuchten. Vereinzelt wurde berichtet, dass Sicherheitsbeamte von Männern den Nachweis verlangten, dass es sich bei einer Frau, die sie an einem öffentlichen Ort begleitete, um ihre Ehefrau handelte (USDOS 12.4.2022).

Ein- und Ausreise aus dem Gazastreifen: Die Bewegungsfreiheit der Bewohner des Gazastreifens ist stark eingeschränkt, die Bedingungen haben sich in den letzten Jahren weiter erschwert. Sowohl Israel als auch Ägypten überwachen die Grenzgebiete streng, und die Hamas verhängt ihre eigenen Beschränkungen (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Kurzfristige und unangekündigte Totalsperrungen des Gazastreifens sind jederzeit möglich (BMEIA 24.5.2022). Im Februar 2021 erließen die Hamas-Behörden neue Beschränkungen, die es männlichen Vormunden erlauben, die örtlichen Behörden zu ersuchen, unverheiratete Frauen an der Ausreise aus dem Gazastreifen zu hindern, wenn eine solche Reise „absoluten Schaden“ verursachen würde (HRW 13.1.2022; vgl. USDOS 12.4.2022).

Die Hamas setzte im Gazastreifen gelegentlich Bewegungsbeschränkungen für Palästinenser durch, die versuchten, den Gazastreifen über die Grenzübergänge Erez nach Israel und Rafah nach Ägypten zu verlassen. Sie verlangte Ausreisegenehmigungen von Palästinensern, die den Gazastreifen über den israelischen Grenzübergang Erez verlassen wollten. Sie hinderte einige Palästinenser an der Ausreise aus dem Gazastreifen, wobei sie sich auf den Zweck ihrer Reise berief oder die Zahlung von Steuern und Geldbußen erzwingen wollte (USDOS 12.4.2022).

Palästinenser, die nach Gaza zurückkehren, werden regelmäßig von der Hamas über ihre Aktivitäten in Israel, im Westjordanland und im Ausland verhört (USDOS 12.4.2022).

Palästina verfügt über keinerlei Souveränitätsrechte, was die Einreise und den Aufenthalt von

Ausländerinnen und Ausländern betrifft. Allein zuständig für die Erteilung von Visa ist der Staat

Israel (GIZ 11.2020d). Aber die Hamas schränkte dennoch die Einreise von Ausländern in den

Gazastreifen ein, es sei denn, eine anerkannte örtliche Einrichtung beantragte die Einreise vor der Ankunft. Die Hamas hat mehreren internationalen Journalisten die Einreise verweigert, weil es keine lokalen Agenturen oder Personen gab, die in ihrem Namen Genehmigungen beantragten (USDOS 12.4.2022).

Israelische Beamte verhängten aufgrund von Sicherheits- und Wirtschaftsbedenken Beschränkungen für den Material-, Waren- und Personenverkehr in und aus dem Gazastreifen, wobei auch NGOs wie Amnesty International und Human Rights Watch, sowie die Vereinten Nationen, berichteten, dass ihre Mitarbeiter von den Einschränkungen betroffen waren und keine Genehmigungen erhielten. Die israelische Regierung erklärte, dass alle Anträge auf Ausreise aus dem Gazastreifen von Fall zu Fall unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten geprüft werden, die sich aus der de facto-Kontrolle der Hamas über den Gazastreifen ergeben (USDOS 12.4.2022).

Israel hält eine starke Sicherheitspräsenz an den Land- und Seegrenzen des Gazastreifens aufrecht und hindert Personen auch mit scharfer Munition daran, die Pufferzonen in der Nähe dieser Grenzen zu betreten (FH 28.2.2022). Im September 2021 hat Israel eine Lockerung der Auflagen für das palästinensische Küstengebiet angekündigt. So wurde die Fischereizone vor dem palästinensischen Gazastreifen auf 15 Seemeilen (knapp 28 Kilometer) ausgeweitet, der Warenübergang Kerem Schalom in das blockierte Gebiet wieder vollständig geöffnet, und Israel will die Zahl der Einreisegenehmigungen für Geschäftsleute aus dem Gazastreifen von 5.000 auf

7. 000 erhöhen (Spiegel 1.9.2021).

Korruption und Bestechung an den Grenzübergängen sind weit verbreitet (FH 28.2.2022).

Reise von/nach Israel und die Westbank:

Israel hat weitreichende Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs in und aus dem

Gazastreifen verhängt, wobei Israels Abriegelungspolitik laut Human Rights Watch von wenigen

Ausnahmen abgesehen nicht auf einer individuellen Bewertung des Sicherheitsrisikos einer Person basiert (HRW 13.1.2022). Israel verweigert den Einwohnern des Gazastreifens oft aus Sicherheitsgründen die Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen, und erlaubt nur bestimmten Patienten aus medizinischen Gründen sowie anderen Personen die Ausreise. Universitätsstudenten haben Schwierigkeiten, die notwendigen Genehmigungen zu erhalten, um das Gebiet zu verlassen und im Ausland zu studieren (FH 28.2.2022). Ansuchen auf eine Umsiedlung in die Westbank werden normalerweise abgelehnt (Hamoked/B’Tselem 1.2014). Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet (AA 24.5.2022). Die Einreise nach Israel aus dem Gazastreifen via Erez-Checkpoint ist nur möglich, wenn die Ausreise aus Israel nach Gaza ebenso dort erfolgte. Personen, die nach Gaza über Rafah (Ägypten) einreisen, müssen wieder über Rafah ausreisen (BMEIA 24.5.2022).

Im Jahr 2021 verließen insgesamt 90.421 Menschen den Gazastreifen via Erez Richtung Israel, rund 87.000 reisten über diesen Weg nach Gaza ein. In den ersten vier Monaten des Jahres 2022 reisten rund 114.000 Menschen via Erez aus Gaza aus und rund 113.000 reisten ein. Die Zahl der Grenzübertritte lag zwischen Jänner und April 2022 deutlich höher als in den meisten anderen Monaten seit 2008 (OCHA o.D.b). Mit Stand April 2022 hat Israel rund 12.000 Ausreiseerlaubnisse zu Arbeitszwecken für Bewohner des Gazastreifens nach Israel ausgestellt. Als Ende April 2022 Raketen aus dem Gazastreifen nach Israel abgefeuert wurden, hat Israel den Grenzübergang Erez zwei Tage lang für Arbeiter und Händler gesperrt (Gisha 26.4.2022), im Mai 2022 folgte eine weitere Grenzschließung (Gisha 11.5.2022).

Tausende von Familien im Gazastreifen haben Verwandte, die im Westjordanland oder innerhalb der Green Line [Anm.: im Staat Israel] leben. Jedoch gibt es laut der israelischen NGO Gisha (Legal Center for Freedom of Movement) Hindernisse und Beschränkungen für die Erteilung von Genehmigungen zum Besuch von Verwandten im Gazastreifen oder außerhalb. Anträge können nur gestellt werden, um einen Verwandten ersten Grades (ein Elternteil, Geschwister, Kind oder Ehepartner) bei Heirat, kritischer Krankheit oder Todesfall zu besuchen (Gisha 18.11.2021). Nach Angaben von Gisha verweigerten die israelischen Behörden einige Ausreiseanträge von Einwohnern des Gazastreifens mit der Begründung, die Antragsteller seien „Verwandte ersten Grades von Hamas-Aktivisten“ (USDOS 12.4.2022).

Die israelischen Behörden lehnten palästinensische Anträge auf Reisegenehmigungen für den Erez-Übergang unter Anführung von Sicherheitsbedenken häufig ab oder reagierten nicht auf sie, auch nicht für Patienten auf der Suche nach medizinischer Versorgung, die im Gazastreifen nicht verfügbar war (USDOS 12.4.2022). Von den mehr als 15.000 Anträgen auf Erteilung einer Patientengenehmigung aus dem Gazastreifen im Jahr 2021 wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 37 % verzögert oder abgelehnt. Die israelische Tageszeitung Haaretz berichtete z.B im April 2022 von dem Fall einer Patientin im Kleinkindalter, die verstarb, während sich die Genehmigung zur Ausreise für eine lebenserhaltende Operation verzögerte (Haaretz 14.4.2022). Ein Teenager aus Gaza brach im März 2022 sterbend im PA-Gesundheitsministerium in Ramallah zusammen, weil er zu spät die Genehmigung für eine Behandlung in der Westbank erhalten, und die PA die Kosten für die Behandlung trotz vorheriger Garantie nicht übernommen hatte (BBC 27.3.2022).

Gemäß NGOs besitzen 40.000 bis 50.000 Personen im Gazastreifen keine Identifikationskarten, die von Israel anerkannt werden. Einige dieser Personen sind im Gazastreifen geboren, aber Israel hat sie nie als Einwohner Gazas anerkannt, andere wiederum waren im Krieg von 1967 aus Gaza geflohen oder hatten Gaza nach 1967 aus verschiedenen Gründen verlassen, und sind später zurückgekehrt. Eine kleine Gruppe ist in Gaza geboren und nie von dort weggegangen und besitzt ausschließlich Identifikationskarten, die von der Hamas ausgestellt wurden. Gemäß den Osloer Abkommen verwaltet die PA das palästinensische Bevölkerungsregister, obwohl Statusänderungen im Register der Zustimmung der israelischen Regierung bedürfen. Die israelische Regierung hat seit dem Jahr 2000 keine Änderungen des Registers mehr vorgenommen (USDOS 12.4.2022).

Das Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (OCHA) der Vereinten Nationen berichtete, dass einigen seiner Mitarbeiter die Ausreisegenehmigung aus dem Gazastreifen verweigert wurde, weil OCHA mit der Hamas als de facto-Regierung im Gazastreifen zusammenarbeitete, um die Ein- und Ausreise sowie den Transport von UN-Mitarbeitern zu erleichtern. In anderen Fällen berichtete OCHA, dass seine Mitarbeiter Ausreisegenehmigungen erhielten, die israelischen Behörden ihnen jedoch nach stundenlangem Warten an den Grenzübergängen die Ausreise verweigerten (USDOS 12.4.2022).

Reisen von/nach Ägypten:

Der Grenzübergang Rafah stellt die hauptsächliche Ausreisemöglichkeit für den Großteil der zwei Millionen Einwohner des Gazastreifens dar, weil israelische Ausreisegenehmigungen für die beiden anderen, von Israel kontrollierten Grenzübergänge [Anm.: Erez für den Personenverkehr und Kerem Shalom für den Warenverkehr] schwer zu erhalten sind. Im Zuge der COVID-19Pandemie war der Grenzübergang zeitweise geschlossen (Al-Jazeera 10.2.2021). Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten wurde 2021 regelmäßiger geöffnet als 2020, aber die Bedingungen blieben weitgehend unvorhersehbar und restriktiv (FH

28.2. 2022). Die von Israel 2007 verschärfte Blockade des Gazastreifens wird inzwischen auch von Ägypten mitgetragen, wobei Ägypten dies, wie auch Israel, mit Sicherheitsinteressen begründet. Beispielsweise im August 2021 war der Grenzübergang nach gewaltsamen Zusammenstößen zwischen israelischen Sicherheitskräften und Palästinensern für einige Tage geschlossen (Spiegel 26.8.2021). Politische Entwicklungen in Ägypten haben direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln (EDA 8.4.2022).

Der Grenzübergang kann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär nur von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der PA benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden (AA 24.5.2022).

Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise in den Gazastreifen zu Wartezeiten von mehreren Wochen bei der Ausreise kommen (AA 24.5.2022; vgl. Gisha 1.9.2021). Personen, die via Rafah aus Gaza ausreisen wollen, müssen gemäß ägyptischen Vorgaben unter die folgenden Kategorien fallen, außerdem ist eine Vorabregistrierung erforderlich: Einwohner des Gazastreifens mit ausländischem Wohnsitz oder Reisepass, Patienten mit Überweisung zur medizinischen Behandlung in Ägypten und Personen mit Studien-, Arbeits- oder Familienbesuchsvisa für Drittländer. Viele derjenigen, die durch Ägypten reisen möchten, erfüllen diese Kriterien nicht (Gisha 1.9.2021). Die Vereinten Nationen und mehrere internationale NGOs berichteten, dass es für die Palästinenser im Gazastreifen äußerst schwierig war, von der Hamas-Regierung und der ägyptischen Regierung die Erlaubnis zu erhalten, durch Rafah zu reisen, und dass häufig Schmiergelder an die örtlichen Behörden gezahlt werden mussten (USDOS 12.4.2022).

Im Jahr 2021 reisten insgesamt rund 100.000 Personen via Rafah aus dem Gazastreifen aus und rund 81.000 reisten ein. In den ersten vier Monaten des Jahres 2022 reisten rund 39.000 Personen aus Gaza aus und rund 41.000 reisten ein. Dies sind mehr monatliche Grenzübertritte als in allen anderen Monaten seit 2013 (OCHA o.D.b).

Quellen:

-AA – Auswärtiges Amt (24.5.2022): Palästinensische Gebiete: Reise- undSicherheitshinweise (Teilreisewarnung),

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebietenode/palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022

-Al-Jazeera (10.2.2021): Egypt ‘indefinitely’ opens Rafah border crossing with Gaza Strip, https://www.aljazeera.com/news/2021/2/10/egypt-opens-rafah-border-crossing-withblockaded-gaza-strip, Zugriff 24.5.2022

-BBC – British Broadcasting Corporation News (27.3.2022): The Palestinian cancer centre that can't take patients, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-60829319, Zugriff 31.5.2022

-BMEIA – Bundesministerium für Äußeres (24.5.2022): Palästina, Einreise Ausreise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/palaestina/, Zugriff 24.5.2022

-EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (8.4.2022): Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet (dazu gehören das Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, und der Gazastreifen),

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/besetztespalaestinensisches-gebiet/reisehinweise-besetztes-palaestinensisches-gebiet.html, Zugriff 24.5.2022FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (11.5.2022): More collective punishment: Erez closed “until further notice”, https://gisha.org/en/more-collective-punishment-erezclosed-until-further-notice/, Zugriff 24.5.2022

-Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (26.4.2022): Israel blocks exit from Gaza for work in Israel, https://gisha.org/en/israel-blocks-exit-from-gaza-for-work-in-israel/, Zugriff 24.5.2022

-Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (18.11.2021): Gaza, near and far, https://gisha.org/en/gaza-near-and-far/, Zugriff 24.5.2022

-Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (1.9.2021): Gaza Up Close, https://features.gisha.org/gaza-up-close/, Zugriff 24.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020d) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Gesellschaft, https://web.archive.org/web/20210514035400/https://www.liportal.de/palaestinensischegebiete/alltag/, Zugriff 24.5.2022

-Haaretz (14.4.2022): Toddler's Death in Gaza Exposes Israel's Arduous Permit System for Life-saving Treatment, https://www.haaretz.com/middle-east-news/toddler-s-death-in-gazaexposes-israel-s-arduous-permit-system-for-life-saving-care-1.10741724, Zugriff 25.5.2022

-Hamoked/B’Tselem (1.2014): So Near and Yet So Far Implications of Israeli-Imposed Seclusion of Gaza Strip on Palestinians’ Right to Family Life,

https://www.btselem.org/download/201401_so_near_and_yet_so_far_eng.pdf, 31.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (o.D.b): Gaza crossings: movement of people and goods, https://www.ochaopt.org/data/crossings, Zugriff 24.5.2022

-Spiegel – Spiegel Online (21.9.2021): Israel verkündet Reihe von Erleichterungen für Gazastreifen, https://www.spiegel.de/ausland/israel-verkuendet-reihe-von-erleichterungenfuer-gazastreifen-a-19674e18-92ef-4bfb-adc4-291c64cf17f7, Zugriff 25.5.2022

-Spiegel – Spiegel Online (26.8.2021): Israel lockert Gaza-Blockade, auch Ägypten öffnet Grenzübergang, https://www.spiegel.de/ausland/israel-lockert-gaza-blockade-aegyptenoeffnet-rafah-grenzuebergang-a-29d0e8c1-8123-4d62-b5da-2900fa687450, Zugriff 24.5.2022

-USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reportson-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022

IDPs und Flüchtlinge

Im Gazastreifen leben rund 2,1 Millionen Menschen, davon etwa 1,4 Millionen palästinensische Flüchtlinge (UNRWA 5.2021), die vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betreut werden (GIZ 11.2020c). Acht offizielle palästinensische Flüchtlingslager der UNRWA erstrecken sich über den Gaza-Streifen und weisen eine der höchsten Bevölkerungsdichten der Welt auf (UNRWA 5.2021).

Auf dem Höhepunkt der Kämpfe im Mai 2021 suchten rund 113.000 Binnenvertriebene in Gaza Schutz in Schulen der UNRWA oder bei Gastfamilien (USDOS 12.4.2022). Rund 8.250 von ihnen waren auch im Oktober 2021 noch binnenvertrieben, vor allem, weil ihre Häuser zerstört oder schwer beschädigt waren (HRW 13.1.2022; USDOS 12.4.2022). Während der Kämpfe zwischen Israel und bewaffneten palästinensischen Gruppen im Jahr 2014 haben laut OCHA mit Stand April 2019 über 12.000 Palästinensern ihr Heim verloren (HRW 14.1.2020).

UNRWA beschäftigt über 13.000 Mitarbeiter in über 300 Einrichtungen im gesamten Gazastreifen und bietet registrierten palästinensischen Flüchtlingen Bildung, Gesundheits- und psychiatrische Versorgung, Hilfs- und Sozialdienste, Mikrokredite und Nothilfe. Die Zahl der Palästina-Flüchtlinge, die von Nahrungsmittelhilfe der UNRWA abhängig sind, ist von weniger als 80.000 Menschen im Jahr 2000 auf fast eine Million gestiegen (UNRWA 5.2021). Die sozioökonomischen Bedingungen in Gaza haben die Flüchtlinge schwer getroffen. UNRWA berichtete, dass die Ernährungssicherheit weiterhin gefährdet sei. Im März [2020] setzte UNRWA die Verteilung von Nahrungsmitteln in seinen offiziellen Verteilungszentren vorübergehend aus, um eine Ausbreitung von COVID-19 zu vermeiden, begann aber bald darauf mit der Haus-zu-Haus-Lieferung als Alternative (USDOS 12.4.2022). Unter anderem wird UNRWA 2022 in Gaza Lebensmittelhilfe und kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten (UNRWA 2022).

Mehr als 80 Prozent der gesamten Bevölkerung des Gazastreifens ist auf humanitäre Hilfe angewiesen (HRW 13.1.2022). UNRWA und andere humanitäre Organisationen versorgten Binnenvertriebene im Gazastreifen und im Westjordanland, allerdings mit einigen Einschränkungen aufgrund der israelischen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Humanitäre Akteure, darunter UNRWA, das Internationale Rote Kreuz und NGOs, berichteten, dass sie während des Konflikts im Mai 2021 im Gazastreifen Schwierigkeiten hatten, Hilfe zu leisten. Gründe dafür waren unter anderem die Intensität der Bombardierung des Gazastreifens durch das israelische Militär, Schwierigkeiten bei der Koordinierung mit der israelischen Regierung, Beschränkungen des Waren- und Personenverkehrs durch die israelischen Behörden und – in einem bemerkenswerten Fall, in dem Israelis humanitäre Hilfslieferungen über den Kerem-ShalomÜbergang zuließen – ein Mörserangriff der Hamas (USDOS 12.4.2022).

Im Herbst 2018 hat US-Präsident Trump die Hilfen für UNRWA eingestellt. Die USA hatten bis dahin 30 Prozent zum UNRWA-Budget beigesteuert, so viel wie kein anderes Land. Es mussten Einsparungen vorgenommen werden (Zeit 8.7.2019; vgl. DW 18.2.2022). Unter Trumps Nachfolger, US-Präsident Biden, wurden die Zahlungen an UNRWA 2021 wieder aufgenommen, jedoch gab UNRWA Anfang 2022 bekannt, dass es immer noch unterfinanziert sei (DW 18.2.2022). Es gibt Andeutungen seitens des UNRWA-Chefs bezüglich einer möglichen Auslagerung von UNRWA-Aufgaben an andere UN-Organisationen angesichts der weiterhin prekären Finanzierungslage der Organisation (EURACTIV 9.5.2022).

Im Gazastreifen kooperierten die de facto-Behörden der Hamas im Allgemeinen mit UNRWA und erlaubten dieser, ungehindert zu arbeiten. Nach dem Konflikt im Mai 2021 und einem umstrittenen Interview des UNRWA-Direktors für den Gazastreifen kündigte die Hamas an, nicht länger für seine Sicherheit und die seines Stellvertreters garantieren zu wollen, wodurch die beiden ranghöchsten UNRWA-Vertreter aus dem Amt gedrängt wurden (USDOS 12.4.2022).

Quellen:

-DW – Deutsche Welle (18.2.2022): UN Palestinian refugee agency still short of cash, https://www.dw.com/en/un-palestinian-refugee-agency-still-short-of-funds/a-60816258, Zugriff 24.5.2022

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Grundversorgung und Wirtschaft

In den Jahren der vollständigen israelischen Besatzung ist die palästinensische Wirtschaft ein reiner Zulieferbetrieb für Israel, eine eigenständige Wirtschaftsentwicklung gibt es nicht. Auch nach der Schaffung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) blieb die wirtschaftliche Entwicklung von Israel abhängig. Bis heute sind alle Exporte und Importe von der Zustimmung und Genehmigung der israelischen Behörden abhängig (GIZ 11.2020e). Die Blockade des Gazastreifens seit 2007 durch Israel, die durch die ägyptischen Beschränkungen an der Grenze zum Gazastreifen noch verschärft wird, schränkt den Zugang der fast zwei Millionen dort lebenden Palästinenser zu Bildung, wirtschaftlichen Möglichkeiten, medizinischer Versorgung, sauberem Wasser und Elektrizität ein (HRW 13.1.2022; vgl. FH 28.2.2022).

Israelische Behörden schränken den Verkehr von Material, Waren und Personen in den und aus dem Gazastreifen ein (USDOS 12.4.2022), sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg. Für den Waren- und Personenverkehr nach bzw. aus Gaza gibt es drei Grenzübergänge: Rafah, Erez und Kerem Shalom (UNRWA o.D.). Kerem Shalom ist der einzige vom Handel genutzte Grenzübergang für den Warenverkehr zwischen dem Gazastreifen und Israel und damit de facto auch für das Westjordanland, obwohl er nie für diese Funktion ausgelegt war. Im Februar 2018 öffnete Ägypten den Grenzübergang Salah a-Din. Der Übergang wird von privaten Unternehmen auf beiden Seiten unter der Aufsicht des ägyptischen Militärs bzw. der Hamas-Behörden im Gazastreifen verwaltet. Er wird nur für den Warentransfer in eine Richtung, nach Gaza, und nur in begrenztem Umfang genutzt (Gisha 3.2020). Die „Coronavirus-Sperre“, die Israel über mehr als ein Jahr am Grenzübergang Erez verhängt hat, hat zusätzlich zu den seit Jahren bestehenden Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs den Verkehr von Händlern, Geschäftsleuten und Arbeitern unterbunden (Gisha 13.4.2021). Der Gazastreifen ist mit großen Einschränkungen im Warenverkehr konfrontiert. Ebenso limitiert Israel die Fischereizone. Vor dem Hintergrund der israelischen Versuche, den Konflikt einzudämmen, wurde 2021 erstmals nach vielen Jahren die Zahl der Arbeitserlaubnisse für Palästinenserinnen und Palästinenser in Israel erhöht (ADA 4.2022).

Seit Verhängung der Blockade durch Israel 2007 sank die Zahl der Unternehmen in Gaza von rund 3.500 auf geschätzte 250. Mehr als 600 Fabriken wurden geschlossen. Aufgrund von drei großen militärischen Angriffen [Anm.: Stand 2020] übersteigt die Produktionskapazität der verbleibenden Einrichtungen nicht mehr als 16 Prozent der früheren Kapazität. Es wird geschätzt, dass der Privatsektor in Gaza in diesem Zeitraum Verluste in Höhe von etwa 11 Milliarden Dollar erlitten hat (EMHRM 1.2020). Die Blockade des Gazastreifens hat die wirtschaftlichen Möglichkeiten in dem Gebiet stark eingeschränkt. Israels zeitweilige Beschränkungen für die Einfuhr von Baumaterialien haben das Wachstum und die Erholung von den Konflikten behindert, und israelische Patrouillen schränken die Landwirtschaft in der Nähe des Grenzzauns sowie die Fischerei in den Küstengewässern ein. Die Hamas hat Preiskontrollen eingeführt, was die Wirtschaftstätigkeit weiter dämpfen könnte (FH 28.2.2022).

Die palästinensische Wirtschaft stagnierte und die sozioökonomische Lage war bereits vor dem Ausbruch von COVID-19 schwierig. Dies wird auf die israelischen Beschränkungen (in Bezug auf Handel, Freizügigkeit und Zugang), die wiederkehrenden Feindseligkeiten, die interne Spaltung und den Rückgang der Hilfslieferungen zurückgeführt. Zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen besteht ein erhebliches regionales Gefälle bei der Wirtschaftstätigkeit und dem ProKopf-Einkommen. Die Armut ist in Gaza deutlich höher: 46 Prozent der Bevölkerung lebten 2016/17 (aktuellste offizielle Erhebung) unter der Armutsgrenze, verglichen mit nur 9 Prozent im Westjordanland (WB 14.4.2022). Im November 2021 schätzte die Weltbank die Armutsrate in Gaza auf 59 % (TRT 9.11.2021). Die wirtschaftlichen Folgen der russischen Invasion in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen könnten den Wirtschaftsausblick durch zunehmenden Inflationsdruck beeinträchtigen, ebenso wie die anhaltende Pandemie (WB 14.4.2022). Die Preise für Lebensmittel sind in Gaza in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 gestiegen. Der Status der Ernährungssicherheit hat sich im Gazastreifen nach Angaben des World Food Programme (WFP) zuletzt verschlechtert: Der Anteil der Haushalte mit schwerer Ernährungsunsicherheit lag im März 2022 bei 40,7 %. Damit stieg der Gesamtanteil der Haushalte mit schwerer oder mittelschwerer Ernährungsunsicherheit im Gazastreifen auf 64,4 % (WFP 29.4.2022).

Die Hälfte der Bevölkerung von Gaza ist unter 18 Jahren alt (Gisha 1.9.2021). Im dritten Quartal

2021 waren 50 Prozent der Erwerbsbevölkerung des Gazastreifens arbeitslos, wobei die Arbeitslosenquote bei den Jugendlichen zwischen 15 und 29 Jahren bei 70,4 Prozent lag (FH

28.2. 2022; vgl. ILO 2022). Frauen waren häufiger arbeitslos als Männer (ILO 2022; vgl. Gisha 13.4.2021). Das Pro-Kopf-Einkommen liegt aktuell unter dem Wert von 1996. Vor allem im Gazastreifen geht die Wirtschaftsleistung weiterhin zurück (ADA 4.2022). Der durchschnittliche Monatslohn im Gazastreifen beträgt laut der palästinensischen Statistikbehörde 682 Neue Israelische Schekel (NIS) (~207 USD), im Westjordanland dagegen 1.062 NIS (~323 USD). Von den Beschäftigten im Gazastreifen arbeiten 39,2 % im öffentlichen Sektor, entweder für die Palästinensische Autonomiebehörde oder für die lokale Regierung des Gazastreifens. Viele dieser Beschäftigten sind auf Teilzeitbasis angestellt und verdienen im Durchschnitt 96 NIS (~29 USD) pro Tag. Die übrigen Arbeitsplätze befinden sich im privaten Sektor, wo die Beschäftigten im Durchschnitt nur 36,3 NIS (~11 USD) pro Tag verdienen. 79 % der Beschäftigten im privaten Sektor verdienen weniger als 1.450 NIS (~440 USD) pro Monat, was dem Mindestlohn in Gaza entspricht (Gisha 13.4.2021).

80 % der Bevölkerung im Gazastreifen sind von humanitärer Hilfe abhängig (HRW 13.1.2022; vgl. FH 28.2.2022). Zwei Drittel der Bevölkerung Gazas sind palästinensische Flüchtlinge, die vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) betreut werden (GIZ 11.2020e). Die Zahl der palästinensischen Flüchtlinge, die auf die Nahrungsmittelhilfe von UNRWA angewiesen sind, ist von weniger als 80.000 im Jahr 2000 auf heute fast eine Million gestiegen (UNRWA 5.2021). Der Hamas wird Korruption bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verteilung von Hilfsleistungen vorgeworfen (FH 28.2.2022).

Die Versorgungslage im Gazastreifen ist schwierig (AA 24.5.2022).Der Zugang zu sauberem

Wasser und Elektrizität ist nach wie vor krisenanfällig und wirkt sich auf fast jeden Aspekt des

Lebens in Gaza aus. Sauberes Wasser ist für 95 Prozent der Bevölkerung nicht verfügbar (UNRWA 5.2021). Durch die israelische Abriegelung des Gazastreifens ist es schwierig, Geräte und Material für die Wiederinstandsetzung der Wasserinfrastruktur in den Küstenstreifen zu bekommen (Gisha 22.3.2022; vgl. Haaretz 14.7.2021). Aufgrund der Schäden, die während der Eskalation im Gazastreifen im Mai 2021 entstanden sind, ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen für einen großen Teil der Bevölkerung nach wie vor ein täglicher

Kampf (UNICEF 8.2.2022). Der reguläre Betrieb aller Anlagen – der Brunnen, Entsalzungs- wie auch Kläranlagen – war gestört, weil die konfliktbedingten Schäden vom Mai 2021 nicht behoben werden konnten und es an Ersatzteilen, Materialien für die regelmäßige Wartung der Rohre, Pumpen und Strom mangelte. Bei den Auseinandersetzungen im Mai 2021 wurde ein Drittel der

Wasserrohre beschädigt, was zu offenen Abwasseransammlungen und dem Eindringen von Abwässern ins Grundwasser führte. Laut dem Wasserwerk des Gemeindeverbands von Gaza sank der häusliche Wasserverbrauch pro Person – zum Trinken, Baden und Reinigen – aufgrund der Schäden an der Infrastruktur von etwa 80 Litern pro Tag vor dem Konflikt auf 50-60 Liter pro Tag (die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Mindestmenge liegt bei 100 Litern pro Tag). Auch die Qualität des Wassers hat sich verschlechtert, da der Chloridgehalt erheblich gestiegen ist (Haaretz 14.7.2021). Für Dezember 2021 meldete UNOCHA, dass 81 Liter Leitungswasser pro Kopf zur Verfügung standen (UNOCHA o.D.d). Im September 2021 hatte Israel angekündigt, dass die Wasserversorgung des Gazastreifens um fünf Millionen Kubikmeter erhöht würde (Spiegel 21.9.2021; vgl. UNSC 15.12.2021).

Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt (AA 24.5.2022), jedoch hat sich die Verfügbarkeit von Elektrizität vergleichsweise verbessert – von 4 bis 5 Stunden auf durchschnittlich bis zu 14 Stunden pro Tag im April 2021 (UNRWA 5.2021; vgl. OCHA o.D.c). Während und nach der militärischen Eskalation im Mai 2021 kam es aufgrund von Schäden an der Strominfrastruktur und Brennstoffmangel zu längeren Stromausfällen. Nach dem Ende der Feindseligkeiten wurde die Stromversorgung wiederhergestellt, und im Januar und Februar 2022 war Strom durchschnittlich 11 bzw. 12 Stunden pro Tag verfügbar (UNHCR 3.2022). Nach Angaben der Stromnetzgesellschaft von Gaza wurde damit 2022 weniger als die Hälfte des Strombedarfs in Gaza gedeckt (198 Megawatt wurden im Durchschnitt täglich durch die Stromversorgung aus Israel sowie Stromerzeugung in Gaza gedeckt, während der nicht gedeckte Bedarf auf rund 250 Megawatt geschätzt wurde) (OCHA o.D.c). Der anhaltende Strommangel beeinträchtigt die Verfügbarkeit wesentlicher Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Wasser und sanitäre Einrichtungen, stark und wirkt sich auch negativ auf die Wirtschaft, vor allem im Herstellungssektor und in der Landwirtschaft, aus (UNRWA 5.2021). Ebenso hat der Treibstoffmangel auch Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen, wie z.B. Kläranlagen (AA 24.5.2022; vgl. Haaretz 14.7.2021).

Bei den Kämpfen im Mai 2021 wurden nach Angaben der örtlichen Behörden durch die tagelangen schweren Bombardierungen 50.000 Häuser im Gazastreifen beschädigt. Mehr als 2.000 wurden entweder vollständig zerstört oder so stark beschädigt, dass sie unbewohnbar waren (TNH

2.5. 2022). UNRWA kündigte Hilfen für schätzungsweise 10.000 bedürftige Familien an, deren Häuser beschädigt wurden (UNRWA 29.9.2021). Nach Angaben einer Gruppe, die

Hilfsorganisationen koordiniert, welche im Gazastreifen mit dem Bau von Unterkünften befasst sind, wurden bis Mai 2022 mehr als 44.000 der beschädigten Häuser repariert. Der Wiederaufbau von völlig zerstörten Häusern verläuft jedoch langsamer, unter anderem aufgrund von Restriktionen bei der Einfuhr von Baumaterial nach Gaza. Ein weiteres Problem ist die Finanzierung. UNRWA hat Finanzierungszusagen erhalten, welche mit Stand Mai 2022 noch nicht bei der Organisation eingelangt sind (TNH 2.5.2022; vgl. Reuters 13.1.2022). UNRWA ist seit Jahren mit einem Finanzierungsengpass konfrontiert – das Budget liegt regelmäßig Dutzende von Millionen Dollar unter ihrem Bedarf (TI 2.5.2022).

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Medizinische Versorgung

Das palästinensische Gesundheitsministerium stellt keine zentrale Option für den Gazastreifen und das Westjordanland dar, weil die Hamas-Regierung ihr eigenes alternatives palästinensisches Gesundheitsministerium in Gaza hat. Viele Gesundheitsdienste in Palästina werden von gemeinnützigen Organisationen und anderen Organisationen, die humanitäre Hilfe leisten, bereitgestellt (PCRF 29.3.2022). Es gibt vier Hauptanbieter: UNRWA, NGOs im Gesundheitsbereich, das/die palästinensische(n) Gesundheitsministerium/-ministerien und der private Sektor. Darüber hinaus ist eine spezialisierte tertiäre Gesundheitsversorgung nur durch Überweisungen nach Israel oder in benachbarte arabische Länder möglich (JOGH 2.4.2022).

Das palästinensische Gesundheitssystem vermag nur schwer allen Bürgern die notwendige Versorgung zukommen zu lassen: Es gibt zwar ein palästinensisches Gesundheitsministerium, aber der begrenzte Zugang zu den Gebieten schränkt die Möglichkeiten ein, medizinische Einrichtungen zu bauen, medizinisches Personal auszubilden und die notwendige Versorgung für alle palästinensischen Bürger zu gewährleisten (PCRF 29.3.2022; vgl. Guardian 22.3.2020). Seit Jahren warnen Hilfsorganisationen, dass das Gesundheitssystem Gazas am Rande des Zusammenbruchs steht. Es fehlt an medizinischem Personal und Ausrüstung (TAZ 24.3.2020; vgl.

MAP 7.2.2022), der Sektor ist von Versorgungsengpässen betroffen (JOGH 2.4.2022). Nach der Machtübernahme der Hamas vor 15 Jahren und aufgrund der seitdem bestehenden Blockade des Gazastreifens durch Israel und Ägypten sind Ärzte geflohen (NPR 21.4.2022). Die Infrastruktur ist stark beschädigt, die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet (EDA 8.4.2022), bzw. das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt (AA 24.5.2022). Zusätzlich wird das Gesundheitswesen als politisches Instrument eingesetzt. Die im Westjordanland ansässige PA hat die HamasRegierung im Gazastreifen unter Druck gesetzt, indem sie finanzielle Leistungen gekürzt, und die Lieferung von Medikamenten zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen eingeschränkt hat. Der Sektor ist auch von Versorgungsengpässen betroffen, die auf die anhaltende israelische und ägyptische Blockade der Grenzen des Gazastreifens zurückzuführen sind (JOGH 2.4.2022). Das Gesundheitsweisen in Gaza leidet außerdem immer wieder an Stromausfällen. Bei den Kämpfen im Mai 2021 wurden medizinische Einrichtungen beschädigt (HRW 13.1.2022) und medizinisches Personal getötet. Unter anderem wurde auch das Zentrallabor für COVID-19 im Gazastreifen bei einem israelischen Angriff getroffen, was negative Auswirkungen auf das Testund Impfprogramm im Gazastreifen hatte (AI 2022a).

Nach Angaben der WHO waren im Juni 2021 42 % der „unentbehrlichen“ Arzneimittel mit weniger als einem Monatsvorrat in Gaza vorrätig (HRW 13.1.2022), 33 % der lebenswichtigen medizinischen Güter waren vorhanden (VOA 29.5.2021).

Die COVID-19-Pandemie hat die Sterblichkeit und Morbidität unter den Palästinensern erhöht und das bereits überlastete Gesundheitssystem zusätzlich belastet (UNICEF 8.2.2022). Angesichts der ohnehin schon schwierigen Lebensbedingungen stellt die COVID-19-Pandemie eine besondere

Herausforderung dar. Derzeit [Anm.: April 2022] sind ca. 35 % der Bewohner in Gaza geimpft. Dies wurde primär durch die COVAX-Initiative sowie internationale Spenden und die Anschaffungen der PA bewerkstelligt (ADA 4.2022).

Israel erteilt Palästinensern aus dem Gazastreifen Genehmigungen für „lebensrettende Behandlungen“, sofern sie ein unübersichtliches und unsicheres bürokratisches Verfahren überwinden. Die Anträge werden über die Palästinensische Autonomiebehörde eingereicht. Eine Sicherheitsfreigabe durch die israelischen Behörden ist notwendig (Haaretz 14.4.2022; vgl. Gisha 26.5.2022). Israelischen Beamten zufolge werden humanitäre und außergewöhnliche Fälle zugelassen. Laut Menschenrechtsgruppen sind die Kriterien für eine Genehmigung jedoch intransparent (NPR 21.4.2022). Israel genehmigt zwar die meisten Ansuchen, aber nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden von den mehr als 15.000 Anträgen auf Erteilung einer Patientengenehmigung aus dem Gazastreifen im Jahr 2021 37 % verzögert oder abgelehnt (Haaretz 14.4.2022). Im September und Oktober 2021 betrug die Anerkennungsrate 54 % bzw.

61 %, ein Tiefststand in den letzten drei Jahren (UNSC 15.12.2021). Die WHO schätzt, dass Tausende von Menschen beispielsweise Operationen oder Chemotherapien verschieben müssen, und oftmals werden ihre Erkrankungen noch schwerer, während sie warten (NPR 21.4.2022). Im April 2022 wurde von einem Kleinkind berichtet, das verstarb, bevor sein Antrag auf Ausreise zur

Behandlung in Jerusalem erteilt wurde (Haaretz 14.4.2022). Ein Teenager aus Gaza brach im März 2022 sterbend im PA-Gesundheitsministerium in Ramallah zusammen, weil er zu spät die

Genehmigung für eine Behandlung in der Westbank erhalten, und die PA die Kosten für die Behandlung trotz vorheriger Garantie nicht übernommen hatte (BBC 27.3.2022).

Etwa einer von fünf Patienten geht in ein ägyptisches Krankenhaus, jedoch ist dies weiter entfernt und die palästinensischen Gesundheitsbehörden ziehen es vor, die Patienten in ihrem eigenen System zu behalten, was bedeutet, dass sie über Israel reisen müssen (NPR 21.4.2022).

Es gibt ein psychiatrisches Krankenhaus in Gaza sowie mit Stand August 2021 vier qualifizierte Psychiater für die rund zwei Millionen Bewohner von Gaza (al-Fanar 5.8.2021). Junge Menschen im Gazastreifen leiden in hohem Maß an psychischen Störungen, posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) und anderen stressbedingten Erkrankungen (MSF 1.6.2021; vgl. MEE 24.10.2021). Die Zahl der Selbstmorde und Selbstmordversuche stieg im Jahr 2020 an, aber aufgrund der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen in der palästinensischen Gesellschaft sind sie in Statisken vermutlich unterrepräsentiert (MSF 1.6.2021).

Bewohner des Gazastreifens, die mit Behinderungen leben, sind mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Ein HRW-Bericht aus dem Jahr 2020 stellte eine weit verbreitete Stigmatisierung dieser Bevölkerungsgruppe fest und konstatierte, dass israelische Einfuhrbeschränkungen ihren Zugang zu medizinischer und anderer Ausrüstung behindern (FH 28.2.2022).

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-AA – Auswärtiges Amt (24.5.2022): Palästinensische Gebiete: Reise- undSicherheitshinweise (Teilreisewarnung),

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-ADA – Austrian Development Agency (4.2022): Palästina – Länderinformationen, https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/ LI_Palestine_April2022.pdf, Zugriff 25.5.2022

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-Al-Fanar (5.8.2021): Islamic University of Gaza to Offer First Psychiatry Diploma, https://www.al-fanarmedia.org/2021/08/islamic-university-of-gaza-to-offer-first-psychiatrydiploma/, Zugriff 27.5.2022

-AP News (12.6.2019): Sick Gaza child caught in Israeli permit system dies alone, https://apnews.com/83606e9b2dcb47d897d11d2f30ad4cd3, Zugriff 2.4.2020

-BBC News (27.3.2022): The Palestinian cancer centre that can't take patients, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-60829319, Zugriff 31.5.2022

-DSL - The Daily Star Lebanon (2.8.2018): Number of Gazans denied exit permits soars: NGO, https://www.dailystar.com.lb/News/Lebanon-News/2018/Aug-02/458786-number-ofgazans-denied-exit-permits-soars-ngo.ashx, Zugriff 2.4.2020

-EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (8.4.2022):Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet,

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/besetztespalaestinensisches-gebiet/reisehinweise-besetztes-palaestinensisches-gebiet.html, Zugriff 27.5.2022

-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Gaza Strip, https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022

-JOGH – Journal of Global Health (2.4.2022): The political economy of health in the Gaza strip: Reversing de-development, https://jogh.org/2022/jogh-12-03014, Zugriff 27.5.2022

-Gisha – Legal Center for Freedom of Movement (26.5.2022): Israeli authorities are disavowing their obligation to respond to inquiries by legal representatives of Gaza residents, putting lives at risk, https://gisha.org/en/israeli-authorities-are-disavowing-theirobligation-to-respond-to-inquiries-by-legal-representatives-of-gaza-residents-putting-livesat-risk-2/, Zugriff 27.5.2022

-GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2020c):Palästinensische Gebiete, Gesellschaft,

https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/gesellschaft/, Zugriff 31.3.2020

-Guardian, The (22.3.2020): Gaza confirms first coronavirus cases as West Bank shuts down, https://www.theguardian.com/world/2020/mar/22/gaza-confirms-first-coronaviruscases-as-west-bank-shuts-down, Zugriff 27.5.2022

-Haaretz (14.4.2022): Toddler's Death in Gaza Exposes Israel's Arduous Permit System for Life-saving Treatment, https://www.haaretz.com/middle-east-news/toddler-s-death-in-gazaexposes-israel-s-arduous-permit-system-for-life-saving-care-1.10741724, Zugriff 25.5.2022

-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and Palestine, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, Zugriff 19.5.2022

-LMD – Le Monde Diplomatique (12.9.2019): Gemeinsam gegen Israel, In Gaza versuchen die Jungen unabhängig von Hamas und Fatah zu agieren,

https://monde-diplomatique.de/artikel/!5622047, Zugriff 2.4.2020

-MAP – Medical Aid for Palestinians (7.2.2022): “The health sector is always on the edge of collapsing”, https://www.map.org.uk/news/archive/post/1331-athe-health-sector-is-alwayson-the-edge-of-collapsinga, Zugriff 27.5.2022

-MEE – Middle East Eye (24.10.2021): Gaza: 'Collective shock' of traumatic events sees mental health cases soar, https://www.middleeasteye.net/news/gaza-accumulationtraumatic-events-mental-health-cases-soar, Zugriff 27.5.2022

-MSF – Medicins Sans Frontieres (1.6.2021): Mental health care in Gaza: An accumulation of traumatic events, https://www.doctorswithoutborders.org/latest/mental-health-care-gazaaccumulation-traumatic-events, Zugriff 27.5.2022

-NPR – National Public Radio (21.4.2022): For those seeking medical care, a request to leave Gaza can mean life or death, http s://www.npr.org/2022/04/21/1094119502/a- palestinian-mans-request-to-leave-gaza-for-surgery-was-a-matter-of-life-and-de, Zugriff 27.5.2022

-PCRF – Palestine’s Children's Relief Fund (29.3.2022): What Do Health Services Look Like In Palestine?, https://www.pcrf.net/president-s-blog/health-services-in-palestine.html, Zugriff 27.5.2022

-TAZ (24.3.2020): Das Virus bricht die Blockade, https://taz.de/Corona-im-Gazastreifen/! 5673827/, Zugriff 27.5.2022

-UNICEF – United Nations Children's Fund (8.2.2022): UNICEF State of Palestine Humanitarian Situation Report Report No. 4 (January - December 2021), https://reliefweb.int/attachments/b9e2a163-a9bc-3d85-a441-c54d2c4e3a36/UNICEF

%20Sate%20of%20Palestine%20Year%20End%20Situation%20Report%20-

%2031%20December%202021.pdf, Zugriff 25.5.2022

-UNSC – United Nations Security Council (15.12.2021): Implementation of Security Council resolution 2334 (2016), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066460/S_2021_1047_E.pdf, Zugriff 30.5.2022

-VOA – Voice of America (29.5.2021): WHO Calls for Unhindered Access to Gaza for Medical Supplies, Staff, https://www.voanews.com/a/middle-east_who-calls-unhinderedaccess-gaza-medical-supplies-staff/6206384.html, Zugriff 27.5.2022

-WHO – World Health Organization (1.2020): Monthly Report, Health Access, Barriers for patients in the occupied Palestinian territory,

https://www.ecoi.net/en/file/local/2026393/jan_2020_monthly.pdf, Zugriff 2.4.2020

Neueste Ereignisse

Laut israelischem Militär sind 800 und 1.000 Hamas-Kämpfer seit Samstag, den 7.10.2023 nach Israel eingedrungen und haben unter anderem elf Militärstützpunkte und mehr als 20 Orte (ORF 9.10.2023c) attackiert. Auch ein Musikfestival wurde überfallen, wobei bisher 260 Leichen aufgefunden wurden (BBC 8.10.2023). 150 Personen, darunter Kinder, sind aus diversen grenznahen Ortschaften (NYT 9.10.2032) sowie Angehörigen zufolge auch von dem Musikfestival (BBC 8.10.2023) als Geiseln in den Gaza-Streifen verschleppt worden (NYT 9.10.2023a).

Bisher soll es in Israel mindestens 700 bestätigte Todesopfer, in der Mehrheit Zivilisten, gegeben haben, aber die Zahl könnte aufgrund noch stattfindender Kampfhandlungen bereits höher sein bzw. steigen (ORF 9.10.2023c).

Aktuell gibt es immer wieder in israelischen Städten Luftalarm wegen Raketen aus dem Gaza-Streifen. Laut israelischen Militärangaben sind zwar weiterhin Hamas-Terroristen in Israel aktiv, aber die israelischen Streitkräfte sollen wieder „die Kontrolle“ über die angegriffenen Orte erlangt haben (ORF 9.10.2023c). Es wurde der Kriegszustand ausgerufen und 300.000 ReservistInnen mobilisiert (ORF 9.10.2023c).

Der Angriff der Hamas signalisiert „ein schwerwiegendes Geheimdienstversagen und eine schwere Fehleinschätzung der Lage“ durch Israel, wobei Israel der Hamas militärisch weit überlegen ist (ORF 9.10.2023b): „Auch zuvor hat es entlang des Grenzzauns Panzerpositionen gegeben, diese sind aber in einiger Entfernung gewesen. Sie haben am Samstag in den Angriff praktisch nicht eingreifen können, da Hamas-Kämpfer, die mit Fluggeräten die Grenze überwunden haben, die zentrale Militärbasis überfallen und die Kommandozentrale ausgeschaltet haben.“ (ORF 9.10.2023c). Ob und wie stark Iran an der Organisation des Angriffs beteiligt war, wird aktuell von den USA und Israel unterschiedlich eingeschätzt. Während Israel davon ausgeht, können die USA aktuell keine Anzeichen dafür sehen (ORF 9.10.2023c).

Es wird aktuell eine Notstands-Einheitsregierung (emergency unity government) unter Einbindung der Opposition diskutiert, und die Kluft in der israelischen Gesellschaft bezüglich des Umbaus der Justiz durch die israelische Regierung „liegt auf Eis“ (ORF 9.10.2023b, vgl. TOI 8.10.2023).

Gaza-Streifen:

Israel reagierte auf den Angriff mit dem Einsatz von „Kampfjets, Hubschrauber, Flugzeuge und Artillerie“ gegen mehr als 500 Ziele im Gaza-Streifen, die es der Hamas oder dem Islamischen Jihad zuschreibt (ORF 9.10.2023c).

Durch die israelischen Luftangriffe sind nach palästinensischen Angaben bisher mindestens 493 Menschen gestorben und 2.751 Menschen verletzt worden. Allein im Flüchtlingslager Jabaliya gab es demnach Dutzende Tote oder Verwundete (ORF 9.10.2023c).

Laut Einschätzung des ORF handelt es sich für die Hamas um den „wohl größten militärischen Erfolg bisher. Der Preis, den die Hamas, aber vor allem die Zivilbevölkerung im Gazastreifen zahlen werden muss, dürfte hoch werden. Israel wird alles daran setzen, die Abschreckung zumindest mittelfristig wiederherzustellen. Der größte „Trumpf“ in den Händen der Hamas sind die israelischen Geiseln und Kriegsgefangenen.“ (ORF 9.10.2023b). Bis dato ist unklar, ob eine große Bodenoffensive Israels erfolgen wird (ORF 9.10.2023b).

Israels Verteidigungsminister Joav Gallant hat heute die totale Blockade des Gazastreifens angeordnet. Der Küstenstreifen solle „keinen Strom, keine Nahrungsmittel, keinen Treibstoff“ mehr erhalten. 123.538 Personen hätten ihre Häuser „aus Angst, aus Sorge um ihren Schutz und wegen der Zerstörung ihrer Häuser“ verlassen, erklärte das UNO-Büro für humanitäre Angelegenheiten (OCHA) heute (ORF 9.10.2023a). Die Wasserversorgung aus Israel wurde eingestellt (ORF 9.10.2023c). Das österreichische Außenministerium fror heute die Entwicklungshilfeprojekte für die palästinensischen Gebiete ein (ORF 9.10.2023c). Die israelische Zeitung Ha’aretz wies diesbezüglich darauf hin, dass bei dem Stopp der Hilfsgelder von 19 Millionen Euro nicht zwischen dem Gazastreifen und dem Gebiet der Autonomiebehörde (im Westjordanland) unterschieden werde, dessen Präsident Mahmoud Abbas ein Gegner der Hamas ist (Ha’aretz 9.10.2023).

Quellen:

BBC (8.10.2023): Israeli music festival: 260 bodies recovered from site where people fled in hail of bullets, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-67047034, Zugriff 9.10.2023

Haaretz (9.10.2023): Austria Suspends Aid to Palestinians, Germany Reviews Support, https://www.haaretz.com/israel-news/2023-10-09/ty-article/austria-suspends-aid-to-palestinians-germany-reviews-support/0000018b-13f6-d350-abcf-fbfeb14f0000, Zugriff 9.10.2023

NYT – New York Times (9.10.2023a): Israeli Father Tells of Moment His Wife and Children Became Hostages, https://www.nytimes.com/2023/10/09/world/middleeast/israel-gaza-father-kidnap.html, Zugriff 9.10.2023

NYT – New York Times (9.10.2023b): Across the Mideast, a Surge of Support for Palestinians as War Erupts in Gaza, https://www.nytimes.com/2023/10/09/world/middleeast/mideast-palestine-support-gaza.html, Zugriff 9.10.2023

ORF - orf.at (9.10.2023a): Totalblockade des Gazastreifens angeordnet, https://orf.at/#/stories/3334314/, Zugriff 9.10.2023

ORF – orf.at (9.10.2023b): Eskalation mit traumatischen Folgen, https://orf.at/stories/3334106/, Zugriff 9.10.2023

ORF – orf.at (9.10.2023c): Minister ordnet Gaza-„Totalblockade“ an, https://orf.at/live/5378-Minister-ordnet-Gaza—Totalblockade-an/, Zugriff 9.10.2023

TOI – Times of Israel (8.10.2023): Gantz, Liberman open to emergency unity government, but demand say in waging war, https://www.timesofisrael.com/gantz-liberman-open-to-emergency-unity-government-but-demand-say-in-waging-war/, Zugriff 9.10.2023

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Zivilbevölkerung des Gazastreifens bereits seit Oktober 2023 von den Aktionen der kriegführenden Parteien sehr hart getroffen wurde und dies in vielerlei Hinsicht auch noch sehr lange tun wird. Obwohl sowohl das Gewicht der militärischen Operation als auch die Zahl der kampfbedingten Gewaltvorfälle – einschließlich der Zahl der unmittelbar kampfbezogenen zivilen Opfer und Verletzten – im Winter 2024 im Vergleich zum Herbst 2023 tendenziell leicht zurückgegangen sind, werden die Intensität und Zahl der Todesfälle im Vergleich zu anderen anhaltenden Konflikten wie Syrien, Sudan, Ukraine und Jemen nach wie vor als hoch eingestuft. Darüber hinaussteigt das Risiko derzeit deutlich an, da mehr Opfer durch konfliktbedingte Hungersnot, einschließlich verschiedener Krankheiten, gefordert werden.

Darüber hinaus werden in Zukunft weitere – potenziell sehr umfangreiche – israelische Militäroperationen sowohl im Norden des Gazastreifens als auch im Süden stattfinden. Da die Interessen der kriegführenden Parteien sehr weit voneinander entfernt bleiben, besteht auch die Gefahr, dass ein möglicher Waffenstillstand, wenn er erfolgreich ist, zu nichts führt, was wiederum zu einer dauerhafteren Ruhe in Gaza oder Israel führen könnte.

Quelle: Migrationsverket – Schwedische Einwanderungsbehörde (20. März 2024): Landinformation; Turkiet Politisk utveckling, fri-och rättigheter samt situationen för särskilda grupper

Das Hamas-geführte Gesundheitsministerium gab am 18.07.24 an, dass seit Kriegsbeginn mehr als 38.848 palästinensische Personen im Gazastreifen getötet und 89.459 weitere verwundet worden seien. Das Ministerium unterscheidet offiziell nicht zwischen Kombattanten und Zivilpersonen. Nach Angaben des israelischen Militärs vom 19.07.24 wurden seit Beginn der Bodenoffensive insgesamt 326 Militärangehörige getötet und 2.134 weitere verwundet. Noch immer sollen etwa 120 Geiseln von der Hamas im Gazastreifen festgehalten werden. Die Kampfhandlungen im Gazastreifen dauern weiterhin an. Die medizinischen Kapazitäten im Gazastreifen sind weiterhin eingeschränkt. Angaben der UN zufolge sollen nur etwa 1.500 Krankenhausbetten zur Verfügung stehen. Vor Beginn des Krieges sollen es 3.500 Betten gewesen sein. Weiterhin herrscht ein Mangel an medizinischer Ausstattung, der u.a. zu einer weiteren Zunahme und Verbreitung von Infektionskrankheiten führt. Die WHO berichtete zuletzt, dass Polioviren in Khan Younis und Deir al-Balah in sechs Umweltproben nachgewiesen werden konnten. Der herrschende Wassermangel, die Überfüllung der Vertriebenenlager sowie die katastrophalen Hygienebedingungen und herrschende Mangelernährung verschlechtern die Situation zusätzlich. Im Verlauf des Krieges waren insgesamt acht Krankenhäuser im Fokus israelischer Militäroperationen und Besatzung ausgesetzt, da solche Einrichtungen durch die Hamas genutzt wurden. UN-Angaben zufolge sind derzeit 23 der insgesamt 36 Krankenhäuser überhaupt nicht, die verbleibenden 13 nur teilweise funktionsfähig. Fünf von insgesamt neun Feldkrankenhäusern können derzeit arbeiten und mehr als 60 % der primären Gesundheitseinrichtungen des Gazastreifens sind geschlossen. Darüber hinaus sollen seit Beginn des Krieges mehr als 500 medizinische Fachkräfte durch die anhaltenden Kampfhandlungen getötet worden sein. Zwischen dem 01.07. und 15.07.24 sollen nach UN-Angaben insgesamt 1.288 LKW-Ladungen an Hilfslieferungen in den Gazastreifen gebracht und weiterverteilt worden sein. Mit 86 LKW am Tag stellt dies einen höheren Durchschnittswert dar, als noch im Juni mit LKW. Allerdings ist er niedriger als im Mai 2024, als ca. 94 LKW täglich Hilfsgüter in den Gazastreifen transportierten. Der durch die USA gebaute schwimmende Hafen vor der Küste des Gazastreifens soll nach zahlreichen Wetter- und Sicherheitsproblemen abgebaut werden. Stattdessen sollen in Zukunft Hilfslieferungen über den israelischen Hafen in Ashdod eingefahren werden. HRW veröffentlichte am 17.07.24 einen Bericht, welcher zu dem Schluss kommt, dass die von der Hamas angeführten bewaffneten Gruppierungen am 07.10.23 „zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der Zivilbevölkerung begangen“. Demnach sei es Ziel des Angriffs gewesen, Zivilpersonen zu töten und Geiseln zu nehmen. Die Organisation rief zur sofortigen Freilassung aller Geiseln auf.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Briefing Notes Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration 22. Juli 2024

Auszug aus der Anfragebeantwortung, BFA, Staatendokumentation, Palästinensische Gebiete - Gaza-Streifen, Hamas – Kampfkraft, Infrastruktur, aktuelle Kampfhandlungen

Zur Kampfkraft, Infrastruktur der Hamas und Stand der Kampfhandlungen

Es wird zwar viel zur Sicherheitslage im Gaza-Streifen veröffentlicht, aber naturgemäß behandelt die Fragestellung Themen, zu der sowohl die Hamas als auch Israel nur beschränkt Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben, bzw. ist deren Wahrheitsgehalt aktuell schwer durch andere unabhängige Quellen überprüfbar. Angesichts der grundsätzlichen Fülle an Informationen können hier nur Beispiele wiedergegeben werden.

Eine ausführliche Quellenbeschreibung zu einigen der verwendeten Quellen findet sich unter http://www.ecoi.net/5.unsere-quellen.htm. Als allgemein bekannt vorausgesetzte Quellen werden i.d.R. nicht näher beschrieben, während als weniger bekannt erkannte Quellen im Abschnitt „Einzelquellen“ näher beschrieben werden.

Zusammenfassung:

Das israelische Militär vermeldet militärische Erfolge gegen die Hamas, aber diese ist nicht vernichtet. Das israelische Militär hat laut israelischem Verteidigungsminister die Mehrheit der 24 Bataillone aufgerieben, über welche die Hamas Anfang Oktober verfügt hat. Israel kontrolliert 26 Prozent des Gazastreifens. Laut israelischen Angaben wurden z.B. im Zuge der Offensive in Rafah mehr als 900 Terroristen getötet – „darunter mindestens einen Bataillonskommandeur, viele Kompaniekommandeure und zahlreiche Kämpfer“. Insgesamt sollen 60 Prozent der Hamas-Kämpfer tot sein. Laut israelischen Angaben wurden bisher mehr als 14.000 von insgesamt 25.000 Hamas-Kämpfern getötet. Diese Zahl ist nicht überprüfbar und ist umstritten. Sie legt nahe, dass noch tausende Hamas-Leute aktiv sind. Bisher haben die Taktiken der Hamas, darunter auch die Aufhebung der Unterscheidungsmöglichkeit zwischen ihren Kombattanten und der palästinensischen Zivilbevölkerung, der Hamas das Überleben in den letzten Monaten ermöglicht. Der militärische Anführer der Hamas im Gazastreifen, Yahya Sinwar, und die meisten seiner hochrangigsten Kommandanten sind noch am Leben.

Es gibt aber warnende Stimmen – auch z.B. des israelische Armeesprechers, wonach militärische Maßnahmen alleine nicht reichen werden, die Hamas zu vernichten. Der israelische Armeesprecher fordert z.B. eine politische Alternative zur Hamas im Gazastreifen. Seitens der israelischen Regierung gibt es noch keinen veröffentlichten Plan für den Gazastreifen für die Zeit nach der Einstellung der Kampfhandlungen. Gleichzeitig gibt es Stimmen in Israel, welche eine Wiedererrichtung von israelischen Siedlungen im Gazastreifen fordern.

Je nach Quelle endeten die jüngsten Verhandlungen über einen Waffenstillstand ergebnislos oder wurden durch den jüngsten Luftschlag Israels, dessen deklariertes Ziel der Hamas-Kommandant Mohammed Deif war, erschwert.

Einzelquellen:

Die Presse berichtete am 19.6.2024 über Aussagen des israelischen Armeesprechers Daniel Hagari, wonach eine politische Alternative zur Hamas gefunden werden müsse:

Ein Sprecher der israelischen Armee hat in einem Interview eine politische Vision für die Zukunft des Gazastreifens gefordert. "Die Hamas ist eine Idee, sie ist eine Partei. Sie ist in den Herzen der Menschen verwurzelt. Wer glaubt, wir könnten die Hamas ausschalten, irrt sich", sagte Armeesprecher Daniel Hagari am Mittwochabend dem israelischen Sender Channel 13.

Es müsse eine Alternative für die Hamas auf politischer Ebene gefunden werden, um sie im Gazastreifen zu ersetzen, forderte Hagari in dem Interview weiter. Ansonsten werde die islamistische Terrororganisation weiterbestehen, mahnte er. Über die Zerstörung der Hamas zu reden, führe die Öffentlichkeit in die Irre. Auch sei es nicht möglich, alle im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln durch Armeeeinsätze zu befreien.

Mit den Aussagen weckte er auch Zweifel an einem der erklärten Kriegsziele der Regierung: Die Herrschaft der Hamas im Gazastreifen zu beenden sowie ihre militärischen Fähigkeiten zu zerstören. Die Armee sei "dem natürlich verpflichtet", hieß in einer Mitteilung des Büros von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu nach Hagaris Äußerungen.

Netanyahu hat bisher keinen Plan für Verwaltung und Wiederaufbau des Gazastreifens nach einer Beendigung des Kriegs vorgelegt.

Die Presse (19.6.2024): Israels Armeesprecher bezweifelt Ausschaltung der Hamas, https://tkr.ro/e/FfmhFnI2TgKVYcyJ, Zugriff 25.6.2024

Der ORF zitierte am 10.7.2024 den israelischen Verteidigungsminister Joav Galant:

[...]

Bei der israelischen Militäroffensive im Gazastreifen wurden nach Angaben von Verteidigungsminister Joav Galant bisher 60 Prozent der Hamas-Kämpfer getötet oder verletzt. Das israelische Militär habe die Mehrheit der 24 Bataillone aufgerieben, über die die Hamas Anfang Oktober verfügt habe.

Hamas-Behörden: Über 38.000 Tote seit Kriegsbeginn

Nach Angaben der unter Hamas-Kontrolle stehenden Gesundheitsbehörden in Gaza starben seit Beginn des Krieges im Oktober bisher 38.295 Palästinenserinnen und Palästinenser. 88.241 Personen wurden verletzt.

ORF (10.7.2024): Israels Armee: Alle Einwohner sollen Gaza-Stadt verlassen, https://orf.at/stories/3363100/, Zugriff 10.7.2024

Gemäß der israelischen Zeitung Haaretz vom 4.7.2024 kontrolliert Israel 26 Prozent des Gazastreifens. Unterdessen erheben Stimmen auf israelischer Seite die Forderung der Wiederrichtung von israelischen Siedlungen in dem Gebiet, und die Haaretz sieht bereits diesbezügliche Bemühungen um die Schaffung von Fakten vor Ort zur Aufrechterhaltung der israelischen Präsenz am Boden. Das israelische Militär distanzierte sich von den Forderungen nach Wiederbesiedlung, die durch religiöse Offiziere und Soldaten ausgesprochen wurden.

In the nearly nine months since the war began, Israel has seized control of 26 percent of the Gaza Strip, as a Haaretz investigation revealed.

In the areas that have been seized – along Gaza's borders with Israel and Egypt and in the east-west Netzarim Corridor bisecting the Strip south of Gaza City – Palestinians are barred from entering, residential buildings were destroyed, vegetation has been uprooted and the Israel Defense Forces built a new road with four bases constructed along it. "This is an effort toward a prolonged occupation," the report quotes a senior officer as saying.

[...]

Religious officers and soldiers, with the encouragement of right-wing politicians, rabbis and activists, have been calling for months to renew Jewish settlement in the Strip.

Videos from Gaza were spread on social networks and right-wing news channels showing the opening of a synagogue, a mezuzah installed, graffiti urging resettlement and the printing of Torah-based literature in areas where the army operates.

[...]

The official policy is to shy from declarations of a permanent Israeli occupation of Gaza, which are liable to trigger opposition abroad. Responding to actions by soldiers encouraging Jewish resettlement in Gaza, an IDF statement quoted in the report called them "serious incidents that do not align with the IDF's values and directives and do not contribute to the war's goals."

[...]

Prime Minister Benjamin Netanyahu, questioned by Channel 14 News about the renewal of settlement in Gaza, replied "It is not realistic." But it is difficult to be convinced by these denials when facts are being created on the ground that perpetuate IDF's presence and infrastructure is being developed for future civilian settlement – exactly like in the West Bank after 1967.

Israel's 2005 withdrawal from Gaza was meant to be permanent. It must not get dragged into reoccupation and resettlement, which will intensify the conflict, cause suffering to the Palestinian population, and diminish the likelihood of an agreement.

[...]

Haaretz (4.7.2024): Editorial | Israel Cannot Reoccupy and Judaize the Gaza Strip, https://www.haaretz.com/opinion/editorial/2024-07-04/ty-article-opinion/israel-cannot-reoccupy-and-judaize-the-gaza-strip/00000190-7f4e-df13-a798-ffde3a8e0000, Zugriff 5.7.2024

Am 3.7.2024 berichtete der ORF, dass laut israelischen Angaben im Zuge der Offensive in Rafah mehr als 900 Terroristen getötet wurden. Die Angaben sind nicht überprüfbar. Ein Verbleib israelischer Truppen an strategischen Punkten des Gazastreifens wurde bereits für den Fall der Beendigung der „intensiven“ Kampfhandlungen angekündigt.

Israels Streitkräfte wollen nach den schweren Kämpfen gegen die letzten größeren Hamas-Einheiten im Süden des Gazastreifens die Infrastruktur der Terrorgruppe zerschlagen.

Bei der Offensive in Rafah will das Militär nach eigenen Angaben über 900 Terroristen getötet haben – „darunter mindestens einen Bataillonskommandeur, viele Kompaniekommandeure und zahlreiche Kämpfer“, wie Generalstabschef Herzi Halevi gestern bei einem Truppenbesuch am Grenzübergang Kerem Schalom sagte. Die Angaben waren nicht überprüfbar.

„Wir konzentrieren uns jetzt auf die Zerstörung der terroristischen Infrastruktur, was Zeit braucht“, sagte Halevi. „Es handelt sich um einen langen Einsatz, denn wir wollen Rafah nicht mit einer intakten terroristischen Infrastruktur verlassen.“

Generalstabschef kündigt neue Taktik an

In der nächsten Phase würden die israelischen Streitkräfte ihre Taktik verändern, kündigte der Generalstabschef an. Ziel sei es, den Gegner zu zermürben und die Mission zu erfüllen.

Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte zuvor in Aussicht gestellt, dass die letzten größeren Kampfverbände der Hamas im Süden des Gazastreifens bald zerschlagen sein würden. Damit könnte zumindest die großangelegte Bodenoffensive in dem abgeriegelten Küstenstreifen enden. Das würde aber nicht unbedingt ein Ende des Militäreinsatzes bedeuten.

Denn Netanjahu und hohe Militärs kündigten bereits mehrfach an, dass israelische Truppen auch nach der Phase der intensiven Kämpfe an strategischen Stellen im Gazastreifen bleiben würden.

ORF (3.7.2024): Rafah: Israel forciert Zerstörung von „Terrorinfrastruktur“,https://orf.at//stories/3362438/, Zugriff 11.7.2024

Der Standard berichtete am 11.7.2024 über die Waffenstillstandsverhandlungen und schildert die Meinungsverschiedenheiten sowohl innerhalb Israels als auch der Hamas über das weitere Vorgehen. Mittlerweile sollen 60 Prozent der Hamas-Kämpfer tot sein. Premierminister Netanyahu fordert die Fortsetzung des Kriegs bis zur totalen Zerschlagung der Hamas und legte bisher keinen Plan für die politische Zukunft nach Ende der Kampfhandlungen vor.

Gemäß dem ehemaligen Leiter des israelischen Geheimdienstes Shin Bet Amy Ayalon ist eine Beendigung des Kriegs unabdingbar, und eine Zerschlagung der Hamas bedarf mehr als militärischer Aktionen.

Laut der Washington Post haben sich die Verhandlungsdelegationen am Donnerstag prinzipiell auf eine Übergangsregierung geeinigt, die in einer zweiten Phase des Waffenstillstandsabkommens die Verantwortung in Gaza übernehmen soll. Doch für deren Sicherheit soll die Autonomiebehörde in Ramallah garantieren, die politische Rivalin der Hamas.

Während der Waffenstillstandsverhandlungen in Kairo und Katar geht der Krieg zwischen der israelischen Armee und der Hamas im Gazastreifen mit unverminderter Härte weiter. […]

Die Verhandlungsdelegationen der israelischen Regierung und der Hamas trafen am Mittwoch im katarischen Doha ein. Zunächst verbreiteten vor allem die Vermittler aus Washington vorsichtigen Optimismus, da die Hamas-Führung offenbar von ihrer Forderung nach einem zeitlich unbegrenzten Waffenstillstand abgerückt ist. Nach dem zeitlich begrenzten Schweigen der Waffen soll nun über ein Kriegsende weiterverhandelt werden.

Doch Premier Netanjahu machte in dieser Woche erneut klar, dass für ihn der Krieg nur nach der völligen Zerschlagung der Hamas beendet werden kann. Immerhin seien 60 Prozent der Hamas-Kämpfer ja bereits getötet worden, schätzte Armeechef Joav Galant vor Parlamentariern und fordert statt eines Endloskrieges politische Alternativen zur Hamas-Herrschaft in Gaza. Doch Netanjahu weigert sich, trotz der wieder täglich in Tel Aviv stattfindenden Straßenproteste für einen Waffenstillstand, einen politischen Plan für ein Nachkriegsszenario vorzulegen.

Der ehemalige Chef des israelischen Geheimdienstes Shin Bet hat dafür eine einfache Erklärung. "Netanjahu will einen endlosen Krieg, um an der Macht zu bleiben und nicht auf einer Anklagebank zu landen", sagte Amy Ayalon der Moderatorin Christiane Amanpour Ende Juni. "Wir müssen den Krieg und die Besatzung beenden, für unsere Sicherheit", so Ayalon. Das Wiederauftauchen von Hamas-Kämpfern in Gaza-Stadt ist für ihn der Beweis für seine Einschätzung, dass die Hamas nicht ausschließlich mit militärischen Mitteln besiegt werden könne. Auf sozialen Medien kursieren undatierte Videos, auf denen Hamas-Kämpfer Straßenzüge von Gaza-Stadt verminen, die schon vor Monaten von der israelischen Armee erobert worden waren.

[…]

Aber auch innerhalb der Hamas-Führung scheint es Meinungsverschiedenheiten zu geben. Mit den Waffenstillstandsverhandlungen vertraute Palästinenser bestätigen dem STANDARD, was die Zeitung Times of Israel bereits vor einer Woche schrieb. Demnach will der im Exil in Katar lebende Führungszirkel der Hamas möglichst viele in Israel zu langen Haftstrafen verurteilte Hamas-Aktivisten in Freiheit sehen, auch auf Kosten eines langen Krieges. Die in Gaza kämpfenden Kommandanten sollen hingegen aufgrund der katastrophalen Versorgungslage für die Zivilbevölkerung auf ein schnelles Ende des Krieges drängen.

Laut der Washington Post haben sich die Verhandlungsdelegationen am Donnerstag prinzipiell auf eine Übergangsregierung geeinigt, die in einer zweiten Phase des Waffenstillstandsabkommens die Verantwortung in Gaza übernehmen soll. Doch für deren Sicherheit soll ausgerechnet die Autonomiebehörde in Ramallah garantieren, der politische Rivale der Hamas.

Der Standard (11.7.2024): Gaza-City wird zur Geisterstadt, https://www.derstandard.at/story/3000000228043/gaza-city-wird-zur-geisterstadt, Zugriff 12.7.2024

Der Standard berichtete am 14.7.2024 über den israelischen Angriff auf Mohammed Deif. Diesem gelang es in den Monaten seit dem 7.10.2023, die trotz großer Verluste verbliebenen Kräfte der Hamas neu zu gruppieren. Sein Tod wäre zwar ein großer Schlag für die Hamas, aber würde nicht ihr Ende bedeuten. Die Verhandlungen sind durch den israelischen Schlag gegen Deif gefährdet.

Noch zu unklar sind die Umstände des israelischen Angriffs in Khan Younis im Gazastreifen am Samstag, um ein Resümee zu ziehen. Das von Premier Benjamin Netanjahu bei seiner Pressekonferenz danach erklärte konkrete Ziel der Operation – die Tötung von Hamas-Militärchef Mohammed Deif –, für das Dutzende anderer Menschenleben geopfert wurden, wurde offenbar nicht erreicht. Wobei sich die Hamas widerspricht, wenn sie einerseits behauptet, die Opfer seien allesamt Zivilisten und Zivilistinnen gewesen, und gleichzeitig den Tod ihres lokalen Kommandanten Rafah Salameh meldet. Was tat er dort?

Es ist seit Kriegsbeginn so: Die Hamas benützt die Bevölkerung von Gaza als Schutzschild, für Netanjahu ist sie bestenfalls Kollateralschaden. Der Angriff ist auch eine weitere Demonstration dafür, dass die israelischen Geiseln in Hamas-Hand für die israelische Regierung keine Priorität haben. Die Gelegenheit, Deif zu töten, war wichtiger als alles andere.

Dass Israel ihn liquidieren will, hat aber nicht nur mit Rache für den 7. Oktober zu tun: Die unangenehme Wahrheit ist, dass es Deif gelungen ist, die Hamas trotz des monatelangen Kriegs, der ihr massive Verluste zugefügt hat, auch militärisch operativ zu halten und sich etwa in Gaza-Stadt neu zu gruppieren.

Verhandlungen gefährdet

Auch ohne Mohammed Deif wäre die Hamas nicht am Ende. Aber zweifellos wäre Deifs Wegfall ein harter Schlag für die Terrororganisation, militärisch und moralisch. Ob jedoch sein Tod – oder auch der des Hamas-Politchefs im Gazastreifen, Yahya Sinwar – mehr oder weniger Hoffnung für die Geiseln und für den Waffenstillstand, den die palästinensische Zivilbevölkerung so dringend braucht, bedeuten würde, darüber scheint auch in der israelischen Führung keine Einigkeit zu herrschen. Die Verhandlungen sind jedenfalls einmal mehr gefährdet.

[…]

Der Standard (14.7.2024): Die Geiseln haben für Israels Premier Netanjahu keine Priorität, https://www.derstandard.at/story/3000000228336/die-geiseln-haben-fuer-israels-premier-netanjahu-keine-prioritaet, Zugriff 15.7.2024

BBC News berichtete am 14.7.2024 über die ergebnislose Beendigung der Verhandlungen über einen Waffenstillstand. Sie vermeldet auch den Tod des Hamas-Kommandanten Rafa Salama, der eine Schlüsselrolle in der Planung des Angriffs vom 7.10.2024 hatte und in enger Verbindung mit Mohammad Deif stand. Sein Tod wird von Israel als schwerer Schlag für die Hamas eingestuft.

The Israeli military says senior Hamas commander Rafa Salama was killed in an air strike in Gaza on Saturday. Hamas has not confirmed the report.

The Hamas-run health ministry in Gaza said that Israel's strike hit a camp for displaced people in a designated humanitarian zone in Khan Younis, killing at least 90 Palestinians and injuring 289 others.

[...]

Speaking to Newshour on the BBC World Service, Dr Mohammed Abu Rayya, who is at a hospital dealing with the aftermath of the attack, said the majority of those injured were suffering from multiple shrapnel wounds.

He said it was like being in "hell", adding that many of the casualties were civilians, notably women and children.

The Israeli army said Salama, a commander of the Khan Younis Brigade, was one of the "masterminds" of the 7 October attack and a close associate of Mohammed Deif, the top commander of Hamas's military wing.

A military spokesman said Salama's death "significantly impedes Hamas’ military capabilities".

It is not known whether Deif was killed. The Israeli army said he was also targeted in the strike.

Deif has been among Israel's most wanted men for decades and is blamed by Israeli authorities for the killings of multiple civilians and soldiers.

In a joint statement reporting Salama's "elimination", the Israel Defense Forces (IDF) and the Israel Security Agency (ISA) said Salama joined Hamas in the early 1990s and was appointed to the position of commander of the Khan Younis Brigade under the command of Mohammed Sinwar.

A Hamas official, cited by Reuters, called the attack a "grave escalation" that showed Israel was not interested in reaching a ceasefire agreement.

The ceasefire negotiations being held in Qatar and Egypt ended on Friday without success, the BBC understands.

BBC News (14.7.2024): IDF says senior Hamas commander killed in Israeli air strike, https://www.bbc.com/news/articles/cyx50e65wk6o, Zugriff 15.7.2024

Der ORF meldete am 15.7.2024, dass die Chancen auf eine baldige Feuerpause am Schwinden seien:

Die israelische Armee hat ihre Angriffe auf den Gazastreifen fortgesetzt und dabei eigenen Angaben zufolge zahlreiche Kämpfer der radikalislamischen Hamas getötet. Unter anderem seien die Städte Gaza und Rafah angegriffen worden, teilte die Armee heute mit.

Im Bereich Rafah im Süden des Palästinensergebiets sei am Vortag „eine mit Raketenwerfern bewaffnete Terrorzelle in Nahkämpfen eliminiert“ worden, auch im Zentrum des Gazastreifens seien „zahlreiche“ Hamas-Kämpfer getötet worden.

Wohl keine baldige Waffenruhe

Den Angaben der Armee zufolge werden die Bodentruppen von israelischen Seestreitkräften im Mittelmeer unterstützt, die ebenfalls „terroristische Ziele“ in dem schmalen Küstenstreifen ins Visier nehmen.

Die Angriffe erfolgten vor dem Hintergrund schwindender Hoffnungen auf eine baldige Feuerpause, nachdem die Hamas am Sonntag ihren Rückzug aus den Verhandlungen erklärt hatte.

Begründet hatte die islamistische Palästinenserorganisation ihre Entscheidung mit einem israelischen Angriff, bei dem nach Darstellung der Hamas mehr als 90 Menschen getötet worden waren. Israel hatte erklärt, der Angriff habe zwei hochrangigen Hamas-Anführern und „Drahtziehern“ des Überfalls vom 7. Oktober gegolten, darunter Hamas-Militärchef Mohammed Deif.

ORF (15.7.2024): Israel: „Zahlreiche“ Hamas-Kämpfer in Gaza getötet, https://orf.at/#/stories/3363620/, Zugriff 15.7.2024

Die New York Times veröffentlichte am 13.7.2024 einen ausführlichen Artikel über das militärische Vorgehen der Hamas seit 7.10.2023 (und teils zu den Vorbereitungen für den Angriff). Die Quintessenz ist, dass die Hamas bei ihrem Vorgehen stark auf der Aufhebung der Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Kombattanten und Zivilisten setzt, z.B. durch Verwendung von Zivilkleidung und ziviler Einrichtungen und durch Auftauchen aus Tunneln. Der Missbrauch ziviler Einrichtungen – in dem Fall z.B. Moscheen und UN-Einrichtungen - zu militärischen Zwecken – verstößt gegen internationales Kriegsrecht, und trägt dazu bei, dass so viele Gebäude von israelischen Truppen zerstört werden. Es werden auch verschiedene Taktiken beschrieben, mit welchen den israelischen Truppen Verluste zugefügt werden sollen, und die ua. dazu führen, dass die israelischen Streitkräfte bereits eroberte Gebiete erneut durchstreifen müssen.

Der Bericht konstatiert, dass diese Taktiken bisher der Hamas das Überleben in den letzten Monaten sicherten. Der militärische Anführer der Hamas im Gazastreifen, Yahya Sinwar, und die meisten seiner hochrangigsten Kommandanten sind noch am Leben. Laut israelischen Angaben wurden bisher mehr als 14.000 von insgesamt 25.000 Hamas-Kämpfern getötet. Diese Zahl ist nicht überprüfbar und ist umstritten. Sie legt nahe, dass noch tausende Hamas-Leute aktiv sind.

Anm.: Aufgrund der Ausführlichkeit des Berichts können nur einige Textpassagen wiedergegeben werden.

They hide under residential neighborhoods, storing their weapons in miles of tunnels and in houses, mosques, sofas — even a child’s bedroom — blurring the boundary between civilians and combatants.

They emerge from hiding in plainclothes, sometimes wearing sandals or tracksuits before firing on Israeli troops, attaching mines to their vehicles, or firing rockets from launchers in civilian areas.

They rig abandoned homes with explosives and tripwires, sometimes luring Israeli soldiers to enter the booby-trapped buildings by scattering signs of a Hamas presence.

Through eight months of fighting in Gaza, Hamas’s military wing — the Qassam Brigades — has fought as a decentralized and largely hidden force, in contrast to its Oct. 7 attack on Israel, which began with a coordinated large-scale maneuver in which thousands of uniformed commandos surged through border towns and killed roughly 1,200 people.

Instead of confronting the Israeli invasion that followed in frontal battles, most Hamas fighters have retreated from their bases and outposts, seeking to blunt Israel’s technological and numerical advantage by launching surprise attacks on small groups of soldiers.

From below ground, Hamas’s ghost army has appeared only fleetingly, emerging suddenly from a warren of tunnels — often armed with rocket-propelled grenades — to pick off soldiers and then returning swiftly to their subterranean fortress. Sometimes, they have hid among the few civilians who decided to remain in their neighborhoods despite Israeli orders to evacuate, or accompanied civilians as they returned to areas that the Israelis had captured and then abandoned.

Hamas’s decision to keep fighting has proved disastrous for the Palestinians of Gaza. With Hamas refusing to surrender, Israel has forged ahead with a military campaign that has killed nearly 2 percent of Gaza’s prewar population, according to Gazan authorities; displaced roughly 80 percent of its residents, according to the United Nations; and damaged a majority of Gaza’s buildings, according to the U.N.

By contrast, fewer than 350 Israeli soldiers have died in Gaza since the start of the invasion, according to military statistics — far fewer than Israeli officials had predicted in October.

Yet despite the carnage in Gaza, Hamas’s strategy has helped the group fulfill some of its own goals.

The war has tarnished Israel’s reputation in much of the world, prompting charges of genocide at the International Court of Justice, in The Hague. It has exacerbated long-running rifts in Israeli society, prompting disagreements among Israelis about whether and how Israel should defeat Hamas. And it has restored the question of Palestinian statehood to global discourse, leading several countries to recognize Palestine as a state.

Just as important for Hamas, its war doctrine has allowed it to survive.

Hamas’s leader in the territory, Yahya Sinwar, and most of his top military commanders are still alive. Israel says it has killed more than 14,000 of Hamas’s 25,000 fighters — an unverifiable and disputed number that, if true, suggests thousands remain active.

An analysis of battlefield videos released by Hamas and interviews with three Hamas members and scores of Israeli soldiers, most of whom spoke on the condition of anonymity because they were not authorized to speak publicly, suggests that Hamas’s strategy relies on:

•Using hundreds of miles of tunnels, the scale of which surprised Israeli commanders, to move around Gaza without being seen by Israeli soldiers;

•Using civilian homes and infrastructure — including medical facilities, U.N. offices and mosques — to conceal fighters, tunnel entrances, booby-traps and ammunition stores;

•Ambushing Israeli soldiers with small groups of fighters dressed as civilians, as well as using civilians, including children, to act as lookouts;

•Leaving secret signs outside homes, like a red sheet hanging from a window or graffiti, to signal to fellow fighters the nearby presence of mines, tunnel entrances or weapons caches inside;

•Dragging out the war for as long as possible, even at the expense of more civilian death and destruction, in order to bog Israel down in an attritional battle that has amplified international criticism of Israel.

“The aim is to vanish, avoid direct confrontation, while launching tactical attacks against the occupation army. The emphasis is on patience,” said Salah al-Din al-Awawdeh, a Hamas member and former fighter in its military wing who is now an analyst based in Istanbul. Before Oct. 7, the Qassam Brigades operated as “an army with training bases and stockpiles,” Mr. al-Awawdeh said. “But during this war, they are behaving as guerrillas.”

At the start of the war, Hamas and its allies fired a barrage of rockets toward civilian areas of Israel, including roughly 3,000 on Oct. 7 itself, often using launchers hidden in densely populated civilian neighborhoods in Gaza. The Israeli Army captured and destroyed scores of launchers, including some it said it found near a mosque and a kindergarten, bringing the rocket fire to a near halt.

After Israeli ground troops invaded in late October, Hamas went further in transforming civilian areas of Gaza into military zones, setting traps in scores of neighborhoods and creating confusion about what a combatant looks like by dressing its fighters as civilians.

[...]

Dozens of Hamas propaganda videos, posted by the group on its social media channels, show small groups of Gazan fighters — often clad in jeans, sweatpants, sandals and sneakers — emerging from tunnels to take potshots at nearby Israeli tanks and personnel carriers; rushing on foot toward tanks and attaching mines near the turrets; firing rocket-propelled grenades from residential buildings; and shooting at soldiers with sniper rifles.

Hamas had been preparing for this moment since at least 2021, when the group began scaling up production of explosives and anti-tank missiles, in preparation for a ground war, and stopped making so many long-range rockets, the Hamas officer said.

It also expanded a vast network of tunnels, creating entry points in houses across Gaza that would allow fighters to enter and exit without being seen from the air but made targets of civilian neighborhoods. The network was fitted with a landline telephone network that is difficult for Israel to monitor and that allows fighters to communicate even during outages to Gaza’s mobile phone networks, which are controlled by Israel, according to the Hamas officer, Mr. al-Awawdeh and Israeli officials.

[...]

How Hamas Sets a Trap

In the best-planned ambushes, Hamas squads have lulled Israeli forces into a false sense of security by allowing them to move freely for hours or even days in areas marked for attack.

Hamas fighters and Israeli soldiers say that Hamas tracks the Israelis’ locations using hidden cameras, drones and intelligence provided by civilian lookouts. Five Israeli soldiers said those lookouts include children, who stand on roofs and relay information to commanders below.

Hamas’s ambush squads typically stay hidden until an Israeli convoy has moved through an area for several minutes, or Israeli forces have grouped in a particular place for hours, creating the impression that Hamas has left the area, six Israeli soldiers and the Hamas officer said. After a period of calm, a squad emerges from a tunnel, often as a group of four.

Two fighters are tasked with fixing explosives to the sides of a vehicle or firing anti-tank missiles at it, according to the Hamas officer. A third carries a camera to film propaganda footage. A fourth typically stays at the tunnel entrance, preparing a booby-trap that can be activated as soon as the others return, to kill any Israelis who try to follow them underground.

A well-planned ambush aims to take out not only the initial Israeli force, but also the backup fighters and medics who come to rescue the injured, according to soldiers who experienced such ambushes and the Hamas officer.

[...]

How Hamas Uses Homes

In addition to setting traps in houses, Hamas has also used residential buildings to conceal scores of small arms caches across the territory, according to more than a dozen Israeli soldiers who have found such stockpiles.

The soldiers said it became normal to find munitions hidden inside civilian homes and mosques, which is one of the reasons, they said, the army had destroyed so many such buildings.

Some soldiers said their units needlessly destroyed civilian property, or filmed themselves vandalizing it, creating the impression that the Israeli military often had little reason to be searching civilian homes. But others said there was usually a clear military purpose to picking through civilian belongings: One recalled finding guns behind a false wall in a child’s bedroom, while another said his unit found grenades in a woman’s clothes closet. International law requires combatants to avoid using “civilian objects,” which include homes, schools, hospitals and mosques, for military objectives.

Sometimes, Hamas fighters emerged from tunnels without weapons, passing as civilians until they reached a house where other fighters had hidden weapons and ammunition inside the lining of furniture, Israeli soldiers said.

[...]

Even in areas where Israel claims to have defeated Hamas, Israeli forces have often had to return, weeks or even months later, to continue the battle against fighters who had survived earlier phases of the war.

The New York Times (13.7.2024): How Hamas Is Fighting in Gaza: Tunnels, Traps and Ambushes, https://www.nytimes.com/2024/07/13/world/middleeast/hamas-gaza-israel-fighting.html, Zugriff 16.7.2024

Rückhalt der Hamas in der Bevölkerung sowie Kritik an der Hamas

Quellenlage/Quellenbeschreibung:

Angesichts der als „anarchisch“ beschriebenen Zustände (siehe Einzelquelle BBC News) und aufgrund der Sicherheitslage ist die Quellenlage hierzu schlecht. Bei den gefundenen Hinweisen kann sich nur um Beispiele und Momentaufnahmen handeln, auch wenn zumindest eine Organisation Umfragen vornahm. Der gefundene Artikel von BBC News weist selbst auf die Grenzen der Berichterstattung zur Stimmung im Gaza-Streifen hin.

Als allgemein bekannt vorausgesetzte Quellen werden i.d.R. nicht näher beschrieben, während als weniger bekannt erkannte Quellen im Abschnitt „Einzelquellen“ näher beschrieben werden.

Zusammenfassung:

Es liegen Hinweise vor, dass die Kritik an der Hamas im Gazastreifen lauter geworden ist, aber die Einschätzungen über das Ausmaß des Rückhalts der Hamas in der Bevölkerung gehen auseinander.

Einzelquellen:

BBC News veröffentlichte am 4.7.2024 eine Reportage über die Einstellung der Bevölkerung im Gaza-Streifen zur Hamas. Schimpfen auf die Hamas ist demnach mittlerweile in der Öffentlichkeit verbreitet. Nach Jahren der Repressionen durch die Hamas ist schwer eruierbar, ob die Kritiker sich nun trauen, sich freier zu äußern, oder der Rückhalt der Hamas zurückgeht. Die Organisation hat noch ihre AnhängerInnen. Opposition gegen die Hamas gab es auch schon früher – aber versteckt wegen der Repression. Einem Hamas-Kritiker gemäß breitet sich die Kritik an der Hamas aus. Einer Umfrage im Juni zufolge sollen jedoch fast zwei Drittel der Befragten mit der Hamas zufrieden sein. Aber BBC verweist auf die „Medienblockade“ hin, welche die Erstellung eines vollständigen Bilds der Lage erschwert, während die Hamas weiterhin internationale Medienarbeit in den sozialen Medien betreibt. Es läuft auch ein Krieg um die öffentliche Meinung im Gazastreifen.

Gesetz und Ordnung sowie die gesellschaftlichen Strukturen lösen sich auf. Banden plündern Stadtteile und Hilfskonvois. Es gibt Videos, auf denen ertappte Plünderer von inoffiziellen Hamas-Mitgliedern erschossen oder verprügelt werden. Die israelischen Angriffe treffen auch die Mitarbeiter der lokalen Polizei und nicht nur den Hamas-eigenen Sicherheitsapparat. Es tauchen stattdessen private Sicherheitsfirmen mächtiger Familien auf. Einige Hilfsorganisationen berichten weiterhin, dass sie von der Hamas überprüft werden. Dutzende Menschen sollen im Zuge von „Abrechnungen“ mit anderen Gruppen von der Hamas getötet worden sein. Die öffentliche Ordnung wird als zusammengebrochen beschrieben – „ein Zustand der Anarchie“, wie es in dem Artikel heißt.

[...]

Open criticism of Hamas has been growing in Gaza, both on the streets and online.

Some have publicly criticised Hamas for hiding the hostages in apartments near a busy marketplace, or for firing rockets from civilian areas.

Residents have told the BBC that swearing and cursing against the Hamas leadership is now common in the markets, and that some drivers of donkey carts have even nicknamed their animals after the Hamas leader in Gaza - Yahya Sinwar - urging the donkeys forward with shouts of "Yallah, Sinwar!"

“People say things like, ‘Hamas has destroyed us’ or even call on God to take their lives,” one man said.

“They ask what the 7 October attacks were for - some say they were a gift to Israel.”

Some are even urging their leaders to agree a ceasefire with Israel.

There are still those in Gaza fiercely loyal to Hamas and after years of repressive control, it’s difficult to know how far the group is losing support, or how far existing opponents feel more able to speak their mind.

But a senior Hamas official privately acknowledged to the BBC, months ago, that they were losing support as a result of the war.

And even some on the group’s own payroll are wavering.

One senior Hamas government employee told the BBC that the Hamas attacks were “a crazy, uncalculated leap”.

He asked that we concealed his identity.

“I know from my work with the Hamas government that it prepared well for the attack militarily, but it neglected the home front,” he said.

“They did not build any safe shelters for people, they did not reserve enough food, fuel and medical supplies. If my family and I survive this war, I will leave Gaza, the first chance I get.”

[...]

There was opposition to Hamas long before the war, though much of it remained hidden for fear of reprisals.

The last time Palestinian elections were held, in 2006, in the party list vote Gazans voted for Hamas in 15 out of 24 seats in the territory - in the other nine districts, voters chose a different party.

A year later, Hamas violently ejected Palestinian Authority forces from Gaza causing a bitter rift with the rival Fatah movement, and took over the running of the whole Gaza Strip.

Ameen Abed, a political activist, said he had been arrested many times for speaking out against Hamas before the war, but said - nine months on - dissent was becoming more common there.

“In Gaza, most people criticise what Hamas has done,” he said.

“They see children living in tents, and insulting their leaders has become routine. But it has a lot of support among those outside Gaza’s border, who are sitting under air conditioners in their comfortable homes, who have not lost a child, a home, a future, a leg.”

Desperation and war are eroding social structures in Gaza, and Hamas control is not what it was.

Four-fifths of Gaza’s population is displaced, often moving between temporary shelters.

And law and order has broken down in places, partly as a result of Israel’s policy of targeting Gaza’s security forces - not just the official Hamas internal security service, but also the community police responsible for street crime.

As control has waned, criminal gangs have thrived, looting neighbourhoods and aid convoys; and private security companies - some run by powerful local families - have emerged.

One staff member from an aid organisation operating in Gaza described "absolute chaos at street level" and "a state of anarchy", saying that civilian order had completely broken down as a result of the Israeli policy.

Israel’s prime minister has repeatedly vowed to continue the war until Hamas’s military and governing capabilities are destroyed.

But some aid agencies - in both northern and south areas of Gaza - have also reported regular checks on their activities by local Hamas officials, and videos are frequently circulated of unofficial Hamas security forces shooting and beating those caught looting.

One well-placed source told the BBC that dozens of people had been killed by Hamas in bloody score-settling with other local groups, after Israeli troops withdrew from one area.

Fear of criticising Gaza’s leaders might have lessened, but it hasn’t gone, so it is still hard to accurately gauge, beyond individual testimony, how far support for the group is shifting.

A regular poll carried out by a West Bank-based think tank, the Palestinian Centre for Policy and Survey Research, claims that most people in Gaza still blame Israel and its allies for the war, rather than Hamas.

The latest survey in June said that almost two-thirds of Gazan respondents were satisfied with Hamas - a rise of 12 points from December - and suggested that just around half would still prefer Hamas to run Gaza after the war ends, over any other option.

Glimpses through chinks in the media blockade around Gaza can never give a full assessment of the situation. International journalists are barred by Israel and Egypt from reporting on the situation there first-hand.

What is clear is that Hamas remains very sensitive to public opinion.

Strikingly similar messages regularly appear on certain social media platforms to justify its actions, often apparently in response to criticism at home.

A source familiar with Hamas told the BBC there was an organised international network to co-ordinate social media messaging for the group.

After Israeli families released a video showing the moment female soldiers were kidnapped by Hamas units on 7 October, some in Gaza questioned whether targeting women during war was in line with Islamic teaching.

In response, several pro-Hamas social media accounts put out similar messages insisting that soldiers - male or female - were justified military targets, and saying the unit had been involved in shooting Gazan protestors during demonstrations six years ago.

Criticism of Hamas is growing sharper, and long-buried divisions over Hamas rule in Gaza are becoming clear.

Out of the destruction left by Israel’s battle with Hamas, a new war is emerging: a battle for control of public opinion within Gaza itself.

BBC News (4.7.2024): Hamas faces growing public dissent as Gaza war erodes support, https://www.bbc.com/news/articles/c0vewvp14zdo, Zugriff 5.7.2024

Die deutsche Tageszeitung taz veröffentlichte am 13.7.2024 ein Interview mit dem langjährigen dezidierten Hamas-Kritiker Hamza Howidy, der den Gaza-Streifen kurz vor dem 7.10.2023 verließ, und nun in Deutschland lebt. Ihm zufolge geben mittlerweile Vertreter der Hamas zu, dass weniger als die Hälfte der Bevölkerung im Gazastreifen noch die Organisation befürwortet. Ein Protest vor dem Haus des höchsten Vertreters der Hamas im Gazastreifen, Yahya Sinwar, wurde von der Hamas niedergeschlagen.

Ohne eine Zerschlagung der Hamas und die Freilassung der Geiseln [Anm.: die im Zuge des von der Hamas angeführten Angriffs in Israel am 7.10.2023 genommen wurden] bringt ein Waffenstillstand der Einschätzung von Howidy nach nichts.

[...]

Wie denkt die Öffentlichkeit in Gaza heute über die Hamas?

Vor dem Krieg haben die Menschen zwischen der Hamas als politischer Bewegung und der Hamas als Widerstandsbewegung unterschieden. Als politische Bewegung mochte in Gaza niemand die Hamas, weil sie ständig versagt hat und die Menschen darüber total verärgert waren. Aber was das Narrativ des Widerstands angeht, haben die Menschen leider daran geglaubt. Sie glaubten, dass die Hamas sie vor dem „großen Feind“, oder wie auch immer sie es nennen, beschützt. Das war das Szenario vor dem 7. Oktober. In der Zwischenzeit haben die Leute verstanden, wie die Hamas die Palästinenser manipuliert und benutzt, sei es als menschlicher Schutzschild oder zur Finanzierung ihrer Bankkonten. Mittlerweile haben sogar Hamas-Offizielle öffentlich eingestanden dass mindestens 50 Prozent der Bevölkerung im Gazastreifen die Hamas nicht will. Inzwischen nehme ich an, dass die Mehrheit die Hamas nicht will.

Ist es aktuell möglich, in Gaza gegen die Hamas zu protestieren?

Einige haben es versucht. Sie haben vor dem Haus von Jahia Sinwar [ranghöchster Anführer der Hamas in Gaza; Anm. d. Red.] protestiert, sie haben im Norden protestiert. Aber jedes Mal reagiert die Hamas auf dieselbe Art und Weise: Sie schießen. Ich persönlich würde nicht versuchen zu protestieren, wenn ich damit rechnen muss, dass auf mich geschossen wird. Ohne Schutz, und den gibt es nicht, rechne ich leider nicht mit Protest.

Wie hat sich in Gaza die Haltung zu Israel entwickelt?

Als die israelische Regierung gewählt wurde, hieß es, es sei die am weitesten rechts stehende israelische Regierung, die es je gegeben habe. Als wir dann die Reaktion Israels auf die Gräueltaten der Hamas vom 7. Oktober sahen, waren wir entsetzt. Wir waren Militäroperationen gewöhnt, wir hatten mindestens alle zwei oder drei Jahre eine. Da beschränkte sich die Reaktion der israelischen Armee auf die Einrichtungen der Hamas und ihre Mitglieder. Aber in diesem Krieg war die Reaktion massiv, und ich persönlich glaube nicht, dass die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, um die Zahl der zivilen Opfer zu minimieren.

Ist es so, dass viele Menschen in Gaza glauben, Israel gehe aktiv gegen die Zivilbevölkerung vor?

Die Menschen im Gazastreifen glauben, dass Israel sie irgendwie nach Ägypten drängen will, dass sie den Gazastreifen verlassen sollen. Diese Angst ist nachvollziehbar, weil die Palästinenser seit ihrer Vertreibung im Jahr 1948 mit einem Trauma leben.

[...]

Leider ist der Diskurs oft einseitig und fordert nur einen Waffenstillstand, den ich persönlich zwar befürworte, aber diese Verengung auf den Waffenstillstand verschließt die Augen vor dem, was Hamas-Vertreter immer wieder sagen: dass es, selbst wenn es jetzt einen Waffenstillstand gäbe, nur eine Frage der Zeit wäre, bis sie einen neuen Krieg beginnen würden. Ich glaube, dass die Forderung nach einem Waffenstillstand allein, ohne Entwaffnung der Hamas, ohne Sturz der Hamas, ohne sofortige Freilassung der Geiseln, niemandem etwas bringt, weder Palästinensern noch Israelis.

[...]

taz (13.7.2024): „Wir wollten sie stürzen“, https://taz.de/Aktivist-ueber-Anti-Hamas-Protest-in-Gaza/!6020586/, Zugriff 16.7.2024

II.1.3. Behauptete Ausreisegründe aus dem Herkunftsstaat

Es kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer ihr Heimatland aufgrund einer individuellen Verfolgung durch Mitglieder der Hamas oder durch private Personen verlassen haben. Sie sind bei einer Rückkehr dorthin auch nicht der Gefahr einer solchen ausgesetzt.

2. Beweiswürdigung:

II.2.1. Das erkennende Gericht hat durch den vorliegenden Verwaltungsakt Beweis erhoben und ein ergänzendes Ermittlungsverfahren sowie eine Beschwerdeverhandlung durchgeführt.

Aufgrund des vorliegenden Verwaltungsaktes, des Ergebnisses des ergänzenden Ermittlungsverfahrens sowie der Beschwerdeverhandlung ist das erkennende Gericht in der Lage, sich vom entscheidungsrelevanten Sachverhalt ein ausreichendes und abgerundetes Bild zu machen.

II.2.2. Seitens der BF1-5 wurden Reisepässe der Palästinensischen Autonomiegebiete, vorgelegt. Mit der Vorlage dieser Dokumente konnten die Beschwerdeführer ihre Identität nachweisen.

Die Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer (Staatenlosigkeit, Religions-, Volksgruppenzugehörigkeit, familiäre und private Verhältnisse der BF1-5 in deren Heimatland) ergeben sich aus in diesem Punkt nicht widerlegten Angaben der BF1 und des BF2, der Vorlage einer Heiratsurkunde, von Geburtsurkunden sowie aus deren Sprach- und Ortskenntnissen.

Die Feststellungen zum Gesundheitszustand der BF1-5 sowie zur Arbeitsfähigkeit der BF1 beruhen darauf, dass die BF1 zuletzt in der mündlichen Beschwerdeverhandlung erklärte, sie seien alle gesund. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde von der BF1 nicht behauptet.

Die BF1 brachte vor dem BVwG nachvollziehbar vor, dass sie und ihre Kinder bei UNRWA nicht registriert seien.

Die Reiseroute, die legale Einreise nach Österreich, die Asylantragstellung in Österreich sowie die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ergibt sich aus den Asylantragsunterlagen, Anfragen aus dem zentralen Melderegister, dem Fremdeninformationssystem, dem Betreuungsinformationssystem sowie den damit übereinstimmenden Angaben der BF1.

Die strafrechtliche Unbescholtenheit der BF1 in Österreich geht aus dem Strafregister hervor.

Die Feststellungen hinsichtlich des Verfahrens des Ehemannes der BF1 bzw. des Vaters der BF2-5 ergeben sich aus der Einsichtnahme in den diesbezüglichen Verwaltungsakt sowie dem Fremdeninformationssystem.

II.2.3. Zu der getroffenen Auswahl der Quellen, welche zur Feststellung der Lage im Herkunftsstaat herangezogen wurden, ist anzuführen, dass es sich hierbei aus der Sicht des erkennenden Gerichts um eine ausgewogene Auswahl verschiedener Quellen - sowohl staatlichen, als auch nichtstaatlichen Ursprunges – handelt. Es wurde dazu die Sammlung von verfügbaren Informationen und die Auswertung von vorhandenen oder zu sammelnden Informationen (Länderinformationsblätter (LIB)) seitens der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, herangezogen. Die allgemeinen länderkundlichen Feststellungen resultieren aus verschiedenartigen, objektiven Quellen, die inhaltlich miteinander in Einklang stehen.

Die BF1-5 sind den getroffenen Länderfeststellungen nicht qualifiziert entgegengetreten.

II.2.4. Das erkennende Gericht hat anhand der Darstellung der persönlichen Bedrohungssituation eines Beschwerdeführers und den dabei allenfalls auftretenden Ungereimtheiten – zB gehäufte und eklatante Widersprüche oder fehlendes Allgemein- und Detailwissen - zu beurteilen, ob Schilderungen eines Asylwerbers mit der Tatsachenwelt im Einklang stehen oder nicht.

Auch wurde vom Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass es der Verwaltungsbehörde [nunmehr dem erkennenden Gericht] nicht verwehrt ist, auch die Plausibilität eines Vorbringens als ein Kriterium der Glaubwürdigkeit im Rahmen der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung anzuwenden.

Weiters ist eine abweisende Entscheidung im Verfahren nach § § 3 AsylG bereits dann möglich, wenn es als wahrscheinlich angesehen wird, dass eine Verfolgungsgefahr nicht vorliegt, das heißt, mehr Gründe für als gegen diese Annahme sprechen.

Von einem Antragsteller ist ein Verfolgungsschicksal glaubhaft darzulegen. Einem Asylwerber obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern. Die Behörde muss somit die Überzeugung von der Wahrheit des von einem Asylwerber behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus dem er seine Furcht vor asylrelevanter Verfolgung herleitet. Es kann zwar durchaus dem Asylwerber nicht die Pflicht auferlegt werden, dass dieser hinsichtlich asylbegründeter Vorgänge einen Sachvortrag zu Protokoll geben muss, der auf Grund unumstößlicher Gewissheit als der Wirklichkeit entsprechend gewertet werden muss, die Verantwortung eines Antragstellers muss jedoch darin bestehen, dass er bei tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit die Ereignisse schildert.

Die Beschwerdeführer konnten ein individuelles Verfolgungsschicksal nicht substantiiert und glaubhaft geltend machen.

II.2.5. Sofern die BF1 im Beschwerdeverfahren abstreitet, dass sie in der Erstbefragung angab, dass sie und ihre Kinder keine eigenen Fluchtgründe habe, muss dieser Aussage folgendes entgegengehalten werden. Wird das Protokoll der Erstbefragung näher betrachtet, fällt zwar auf, dass im Rahmen dieser Einvernahme kein amtlich bestellter Dolmetscher anwesend war, es wurde jedoch protokolliert, dass kein Dolmetscher erforderlich sei. Der Ehemann der BF1 bzw. der Vater der BF2-5 agierte als Übersetzer. Es wurde am Ende der Befragung ausdrücklich vermerkt, dass alles verstanden wurde. Die aufgenommene Niederschrift wurde rückübersetzt. Das Protokoll wurde sowohl von der BF1 und ihrem Ehemann unterschrieben. Damit bestätigten beide Beschwerdeführer die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgenommenen Angaben. Ferner ist anzumerken, dass keine Ergänzungen oder Korrekturen vermerkt wurden. Angesichtes des Umstandes, dass ebenso persönlichen Daten der BF1 aufgenommen wurden, es hierbei zu keinen Missverständnissen oder Ungereimtheiten kam, ist kaum nachvollziehbar, dass die BF1 – folgt man ihren Angaben vor dem BVwG – nicht gewusst habe, was Inhalt der Befragung war bzw. lediglich ihr Mann Angaben machte.

In diesem Zusammenhang muss zudem bedacht werden, dass die Erstbefragung nicht sogleich nach der Einreise der BF1 nach Österreich erfolgte. Die Befragung fand einige Tage danach statt. Der Ehemann der BF1 stellte bereits im Jahr XXXX in Österreich einen Antrag auf internationale Schutz und durchlief ein diesbezügliches Verfahren. Der Ehemann der BF1 wurde in diesem Zusammenhang über den Ablauf des Asylverfahrens, zu den Rechten von Antragstellern, der Bedeutung von Aussagen, etc. belehrt. Daraus ergibt sich, dass es völlig lebensfremd wäre, wenn der Ehemann der BF1 mit dieser nicht über die Bedeutung ihrer Aussagen und der Wichtigkeit Fluchtgründe unverzüglich anzuführen, nicht gesprochen hätte. Aus diesem Grund erachtet das Gericht das Vorbringen der BF1, sie habe nie gesagt, dass sie und ihre Kinder keine eigenen Asylgründe haben, als nicht den Tatsachen entsprechend. Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine Schutzbehauptung, um nachträglich Fluchtgründe vorbringen zu können.

Zu der von der BF1-5 behaupteten Bedrohungslage in deren Heimatland ist – unabhängig von der späten Erstattung - Folgendes anzuführen:

Soweit befürchtet wird, dass der BF2 aufgrund der aktuellen Kampfhandlungen in Gaza von der Hamas und deren Gruppierungen als Kämpfer rekrutiert wird, ist an diese Stelle auf die im Verfahren miteinbezogenen Länderberichte zu verweisen. Danach setzt Israels Armee seit dem 07.10.2023 ihre Kämpfe gegen die in Gaza herrschende Hamas fort. Infolge der Berichtslage muss festgehalten werden, dass viele Berichte zur Sicherheitslage im Gaza-Streifen veröffentlicht werden, aber naturgemäß sowohl die Hamas als auch Israel nur beschränkt Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben, bzw. ist deren Wahrheitsgehalt aktuell schwer durch andere unabhängige Quellen überprüfbar.

Das israelische Militär vermeldet militärische Erfolge gegen die Hamas, aber diese ist nicht vernichtet. Das israelische Militär hat laut israelischem Verteidigungsminister die Mehrheit der 24 Bataillone aufgerieben, über welche die Hamas Anfang Oktober verfügt hat. Insgesamt sollen 60 Prozent der Hamas-Kämpfer tot sein. Laut israelischen Angaben wurden bisher mehr als 14.000 von insgesamt 25.000 Hamas-Kämpfern getötet. Diese Zahl ist nicht überprüfbar und ist umstritten. Sie legt nahe, dass noch tausende Hamas-Leute aktiv sind. Bisher haben die Taktiken der Hamas, darunter auch die Aufhebung der Unterscheidungsmöglichkeit zwischen ihren Kombattanten und der palästinensischen Zivilbevölkerung, der Hamas das Überleben in den letzten Monaten ermöglicht. Es liegen Hinweise vor, dass die Kritik an der Hamas im Gazastreifen lauter geworden ist, aber die Einschätzungen über das Ausmaß des Rückhalts der Hamas in der Bevölkerung gehen auseinander.

In einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Berichte kann aufgrund des Standes der Kampfhandlungen sowie der Infrastruktur der Hamas mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine generelle und systematische Zwangsrekrutierung von Personen durch die Hamas jedenfalls auffällig hätte werden müssen. Da dies nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass eine Zwangsrekrutierung durch die Hamas nicht erfolgt. Somit unterliegt der BF2, ebenso wie seine Geschwister die BF3-5 keiner Gefahr einer Zwangsrekrutierung durch die Hamas.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass im Verfahren des Vaters des BF2 festgestellt wurde, dass keine aktuelle und asylrelevante Verfolgung durch die Hamas gegen die Person des Vaters der BF2-5 vorliege. Folglich gibt es keine Hinweise, dass die Familie der BF1-5 oder einzelne Familienmitglieder bei einer eventuellen Rückkehr zum Ziel von Vergeltungsaktionen durch die Hamas werden.

Ausgehend davon, dass den BF1-5 von der belangten Behörde aufgrund des derzeitigen anhaltenden Kampfgeschehens, der daraus resultierenden verschärften humanitären Lage der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, war insofern nicht näher auf das Kindeswohl bezüglich der BF2-5 einzugehen, sofern dieses Berücksichtigung im Kontext aufenthaltsbeendender Maßnahmen findet.

Sofern im Verfahren seitens der BF1 vorgebracht wurde, dass der BF2 bei Schießübungen und Rückkehrmärschen der Hamas teilnahm bzw. dazu gezwungen wurde, wird dieser Sachvortrag als nicht der Wahrheit entsprechend angesehen.

Bedenkt man, dass die Mutter des BF2 in der Beschwerdeverhandlung darlegte, dass ihre Kinder nicht in Sicherheit leben konnten, wäre es gänzlich lebensfremd, hätte die BF1 dies nicht bereits im Zuge der Erstbefragung vorgebracht. In der Regel ist die oberste Priorität von Eltern deren Kinder zu schützen. Die Nichterwähnung von Gefahren - auch im Zuge der Erstbefragung – ist ein wesentliches Indiz dafür, dass eine Bedrohungslage nicht besteht.

Dass ein Sachverhalt präsentiert wird, der nicht den Tatsachen entspricht, ist darin zu sehen, dass die BF1 im Zuge der Beschwerdeverhandlung anfänglich stets davon sprach, dass ihre Kinder bei Trainingscamps an den Grenzen teilgenommen haben und ihnen das Schießen mit der Waffe erlernt wurde, sogar ihre Tochter habe dies machen müssen. Die Kinder seien von der Schule abgeholt worden und hätten an den sogenannten Rückkehrdemos teilnehmen müssen. Die BF1 möchte, dass ihre Kinder in Sicherheit leben können. In der Regel ist eine Aussage unter anderem dann als glaubwürdig zu bewerten, wenn diese im Zuge einer Befragung konstant bleibt. Dies ist im gegenständlichen Fall nicht so. Die BF1 wurde von der erkennenden Richterin hinsichtlich der Bedrohungen ihrer Kinder durch die Hamas näher befragt. Ohne ersichtlichen Grund änderte die BF1 ihre Äußerung dahingehend ab, dass lediglich der BF2 an Schießübungen und Rückkehrmärschen teilnahm. Durch ein derartiges Aussageverhalten der BF1 wurde deutlich, dass diese offensichtlich versucht, ein besonderes Augenmerk auf eine Bedrohung ihrer Kinder zu richten. Eine derartige Fokussierung macht erkennbar, dass die BF1 darüber hinwegtäuschen versucht, dass es sich um eine Vorbringenssteigerung handelt, wenn sie einmal davon sprach, dass alle ihrer Kinder von Ausbildungsmaßnahmen der Hamas betroffen war, dann wiederum, dass lediglich ihr ältester Sohn davon betroffen war.

Laut EAST –Praxisleitfaden zum Wohl des Kindes im Asylverfahren 2019 sollten Ansichten des Kindes gehört und nach dessen Alter und Reife berücksichtigt werden. Bei jeder Entscheidungsfindung, bei der das Kindeswohl als vorrangige Erwägung berücksichtigt wird, muss auch das Recht des Kindes, seine Ansichten kundzutun, geachtet werden. Die Mitgliedstaaten müssen Mechanismen einführen, um die Meinung eines Kindes einzuholen, das zur Bildung eigener Ansichten in der Lage ist, d. h. dem Kind ermöglichen, seinen Wunsch nach Gehör zum Ausdruck zu bringen.

Der BF2 wurde daher im Zuge der Beschwerdeverhandlung zu seiner Lebenssituation in seiner Heimat und seinen Aktivitäten hinsichtlich der Hamas befragt. Es mag zwar durchaus eingeräumt werden, dass Kinder oder Jugendliche bei Befragungen unbedarft und unbeeinflusst, Aussagen tätigen, die der Wahrheit entsprechen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass bei jungen Personen eine wesentliche Beeinflussung durch Eltern stattfinden kann. In Familien, in denen der Wunsch besteht, im Aufnahmestaat Schutz zu erhalten, ist es häufiger zu finden, dass Kindern/Jugendlichen eingeprägt wird, was sie sagen sollen, warum sie ihre Heimat verlassen haben.

Bei Jugendlichen – wie dem BF2, der XXXX Jahre alt ist und neun Jahre lang eine Schule besuchte - ist durchaus davon auszugehen, dass er aussagetüchtig ist und in der Lage ist umfassende, wahrheitsgetreue und detaillierte Angaben zu seinem Leben in seinem Heimatland zu tätigen. Der BF2 vermittelte dem Gericht in einzelnen Aspekten den Eindruck, dass er jedoch nicht über selbst Erlebtes sprach. Es ergaben sich Ungereimtheiten im Sachvortrag des BF2.

Der BF2 legte unter anderem dar, dass die Hamas überall in der Stadt war. Sie hätten versucht Jugendliche zu überreden sich diesen anzuschließen. Einige der Freunde des BF2 seien auch überzeugt worden der Hamas beizutreten. Diese Schilderung des BF2, die sich nicht nur mit dem Länderberichten deckt, ist auch von emotionalen und persönlichen Eindrücken geprägt, sodass in einer Gesamtbetrachtung von deren Glaubhaftigkeit auszugehen ist.

Sofern der BF2 jedoch weiters erörterte, die Hamas hätten sie gegen deren Willen mitgenommen und hätten sie an Trainingslagern teilnehmen müssen, führt diese Darstellung dazu, dass das Gericht von einer fehlenden Glaubhaftigkeit der Verfolgungsgeschichte ausgeht. Angesichts der vom BF2 selbst dargelegten Veranschaulichung der Rekrutierungspraxis der Hamas, wonach Angehörige der Hamas Jugendliche auf der Straße ansprechen und diese dazu überredet der Hamas beizutreten, ist davon auszugehen, dass die Hamas eine zwangsweise Rekrutierung von Personen nicht durchführt. Vielmehr ist von der Freiwilligkeit einer diesbezüglichen Teilnahme auszugehen. Der BF2 führte in Bezug auf Camps selbst aus, dass man sich bei sogenannten „Sommercamps“ anmeldet, man geht dann dorthin und befindet sich einem Trainingslager. Man lerne dort den Umgang mit Waffen. Davon, dass Kinder oder Jugendliche zur Teilnahme an diesen Camps gezwungen werden, davon erwähnte der BF2 nichts. Lediglich im Zusammenhang mit seinem Fluchtvorbringen führte der BF2 eine unfreiwillige und zwangsweise Teilnahme an.

Der BF2 äußerste sich zum Ablauf der Trainingscamps und seinen diesbezüglichen Eindrücken völlig oberflächlich. Von einem Jugendlichen, der neun Schulstufen absolvierte, wäre unter den hier bestehenden Umständen – der BF2 verfügt über den Status des subsidiär Schutzberechtigten und muss daher eine Abschiebung nicht befürchten, der BF2 wurde in Anwesenheit seiner Mutter und der gewillkürten Vertretung, somit in Anwesenheit von vertrauten Personen einvernommen – ein detailreichere, spontante und persönlichem Empfindungen bzw. Eindrücken angereicherte Schilderung zu erwarten gewesen. Die Angaben des BF2 zeichneten sich durch eine oberflächliche, inhaltslose und nicht von eigenen Erlebten zeugenden Allgemeinplätzen aus. Zur Veranschaulichung wird ein Auszug der Aussagen des BF2 wiedergegeben: „lch habe bis kurz vor meiner Ausreise teilnehmen müssen. lch erinnere mich an alles. Zum Beispiel lernt man dort, wie man eine Waffe zerlegt, wie man mit der Munition umgeht. Außerdem waren so Bildschirme und man musste mit einer Waffe darauf zielen. Es waren keine echten Patronen, es hat nur ein Geräusch gemacht. Das war es.“

Anhand der oben angeführten Erläuterungen ist davon auszugehen, dass der BF2 nicht von der Hamas gezwungen wurde an einzelnen Veranstaltungen teilzunehmen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass der BF in den Blick der Hamas geraten ist, noch dass die Hamas Interesse an den BF2 habe bzw. ihn aufspüren möchte.

Soweit im Beschwerdeschreiben moniert wird, dass keine Ermittlungen durchgeführt wurden, ob die Beschwerdeführer als Flüchtlinge von der UNRWA registriert und anerkannt wurden, ist darauf zu verweisen, dass die BF1 im Zuge der Beschwerdeverhandlung unmissverständlich darlegte, dass sie und ihre Kinder bei UNRWA nicht registriert sind.

Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln setzt die Hamas konservative sunnitische islamische Praktiken durch und versucht, politische Kontrolle über Moscheen auszuüben. Sie erzwingen jedoch keine Gebete in Schulen und zwingen Frauen nicht dazu, einen Hidschab zu tragen, wie es in den ersten Jahren der Kontrolle durch die Hamas üblich war (FH 28.2.2022). Frauen genießen eine formelle politische Gleichstellung nach den Gesetzen der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und einige Frauen haben 2006 Sitze im Legislativrat (PLC) gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht verkennt nicht, dass Frauen im Gaza nicht gleichberechtigt sind. Verschiedene rechtliche Bestimmungen und Auslegungen des Islams erschweren es Frauen, im gleichen Maße wie Männer am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht sind Frauen vielfältigen Diskriminierungen unterworfen, die zum Teil relativ offen diskutiert werden. Im Jahr 2019 wurde in den sozialen Medien der Hashtag #MeTooGaza eingeführt, der palästinensische Frauen dazu ermutigt, ihre eigenen Erfahrungen mit Missbrauch und Belästigung zu teilen (FH 28.2.2022). Auch wenn häusliche Gewalt oder Diskriminierungen von Frauen asylrelevant sein können, erreicht die im Gaza bestehende Diskriminierung der Frauen kein Ausmaß, das die Annahme rechtfertigen würde, dass alle in Gaza lebenden Frauen wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung zu befürchten hätten, zumal die in den Länderberichten dokumentierte allgemeine Ungleichbehandlung, (derzeit) nicht jenes zusätzliche Ausmaß erreicht, welches notwendig wäre, um eine spezifische Gruppenverfolgung anzunehmen.

Im gegenständlichen Fall muss zudem darauf hingewiesen werden, dass vor dem Hintergrund der persönlichen Verhältnisse der BF1 und der Würdigung der vorgebrachten Fluchtgründe kein Grund ersichtlich, weshalb sie als Frau in Gaza asylrelevant verfolgt ist. Die BF1 besuchte

in der Stadt XXXX (auch XXXX oder XXXX ) 9 Jahre lang die Schule. Die BF1 erlernte keinen Beruf. Die BF1 war zuletzt Hausfrau. Die BF1 lebte vor ihrer Ausreise mit den BF2-5 alleine in einem Eigentumshaus. Der Ehemann der BF1 verließ bereits im XXXX die Heimat. Die BF1 lebte folglich mit ihren Kindern alleine und lebte vom Gehalt ihres Mannes, welches weiterhin ausbezahlt wurde. Nebenbei lebten der Schwiegervater und vier Brüder des Ehemannes der BF1 in deren Eigentumshäusern. Die BF1 absolvierte in Gaza die Führerscheinprüfung. Die BF1 trägt wie in ihrer Heimat auch in Österreich ein Kopftuch.

Die BF1 lebte folglich in einer Gesamtschau vor ihrer Ausreise relativ selbstbestimmt, auch wenn im Kulturkreis der Beschwerdeführer, auf den familiären Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung im Familienkreis des Ehemannes der BF1 großer Wert gelegt wird.

In den in Gaza vorherrschenden Kleider- und Verhaltensvorschriften können per se keine schwerwiegenden Verletzungen grundlegender Menschenrechte erblickt werden und wurde seitens der BF1 auch nicht vorgebracht, inwiefern damit maßgebliche Eingriffe in ihre körperliche oder psychische Unversehrtheit bzw. der ihrer Tochter verbunden wäre oder die Verhaltensvorschriften jegliche Lebensgrundlage entziehen würde. Insbesondere brachte die BF1, die bis zur Ausreise in Gaza lebte, keinen konkreten und relevanten Problemen die BF1 oder ihre Töchter betreffend berichtend vor.

Wenn im Beschwerdeschreiben auf einen aktuellen EASO-COI Report vom Juni 2021 verwiesen wird bzw. dargelegt wird, dass die Hamas versucht, Kleidungsvorschriften offiziell zu bestimmen bzw. diese auch durchsetzt, werden Teile der Anfragebeantwortung aus dem Kontext gerissen. In der erwähnten Anfragebeantwortung wird – wie in den Länderfeststellungen der Staatendokumentation des BFA – davon gesprochen, dass es in einem früheren Bericht des Genfer Zentrums für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte heißt, dass 2009 „die Kontrolle des Gazastreifens durch die Hamas Berichten zufolge zu einem zunehmenden sozialen Druck auf Frauen beigetragen hat“, während „die Einhaltung einer bestimmten Kleiderordnung, bei der in erster Linie der Hijab oder Jilbab (Schleier oder langer Mantel) getragen wird, in Gaza als Schutzfaktor für Frauen und Mädchen angesehen wird“. Im USDOS-Bericht 2020 über die internationale Religionsfreiheit wird bezüglich der Lage hinsichtlich Kleidungsordnung erwähnt, dass führende Vertreter der Zivilgesellschaft im Gazastreifen erklärten, die Hamas habe in den letzten Jahren ihre Beschränkungen in Bezug auf Kleidung und Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit gemildert.“ Aus einem Bericht des Freedom House vom März 2021 geht hervor, dass die Hamas-Behörden zwar konservative sunnitisch-islamische Praktiken durchgesetzt haben, Frauen aber nicht dazu gezwungen haben, in den wichtigsten städtischen Gebieten des Gazastreifens Hijab zu tragen, wie sie es in den ersten Jahren der Hamas-Kontrolle getan haben. Wenn ein Vorfall im April 2021 erwähnt wird, dass eine Journalistin im Grenzgebiet Juhr al-Deek im zentralen Gazastreifen angegriffen wurde, weil sie keinen Hijab trug, ist daraus keine systematische Vorgehensweise erkennbar, ansonsten wären andere Fälle publik geworden. Folglich ergibt sich aus den Länderberichten, dass die in Gaza vorherrschenden Kleider- und Verhaltensvorschriften in den letzten Jahren abgeschwächt wurden und das Tragen von Hijab oder Jilbab in der Regel nicht zwangsweise durchgesetzt wird.

Das Gericht verweist vollständigerweise darauf, dass die Lage von Kindern in Gaza – auch aufgrund deren besonderen Vulnerabilität - durch Benachteiligungen und Risiken gekennzeichnet sind. Jedoch ist den Länderberichten eine aktuelle, gezielte, unmittelbare persönliche und konkrete asylrelevante Verfolgung, nicht zu entnehmen. Wie bereits oben dargelegt, wurde einer allgemeinen Gefährdung von Kindern aufgrund der Gesamtsituation in Gaza mit der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten Rechnung getragen. Die BF1 hat zudem für ihre Kinder B2-5 keine glaubhafte Verfolgung vorgebracht.

3. Rechtliche Beurteilung:

II.3.1. Zuständigkeit, Entscheidung durch den Einzelrichter, Anzuwendendes Verfahrensrecht

Gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 des Bundesgesetzes, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden (BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG), BGBl I 87/2012 idgF entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

Gemäß § 6 des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG), BGBl I 10/2013 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist.

Gegenständlich liegt somit mangels anderslautender gesetzlicher Anordnung in den anzuwendenden Gesetzen Einzelrichterzuständigkeit vor.

Zu A)

II.3.2. Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten

II.3.2.1. Die hier maßgeblichen Bestimmungen des § 3 AsylG lauten:

„§ 3. (1) Einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, ist, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht.

(2) […]

(3) Der Antrag auf internationalen Schutz ist bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abzuweisen, wenn

1. dem Fremden eine innerstaatliche Fluchtalternative (§ 11) offen steht oder

2. der Fremde einen Asylausschlussgrund (§ 6) gesetzt hat.

[…]“

Gegenständlicher Antrag war nicht wegen Drittstaatsicherheit (§ 4 AsylG), des Schutzes in einem EWR-Staat oder der Schweiz (§ 4a AsylG) oder Zuständigkeit eines anderen Staates (§ 5 AsylG) zurückzuweisen. Ebenso liegen bei Berücksichtigung sämtlicher bekannter Tatsachen keine Asylausschlussgründe vor, weshalb der Antrag des BF inhaltlich zu prüfen ist.

Flüchtling im Sinne von Art. 1 Abschnitt A Z 2 der GFK ist, wer aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt zu werden, sich außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen.

Eine Furcht kann nur dann wohlbegründet sein, wenn sie im Licht der speziellen Situation des Asylwerbers unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Verfolgerstaat objektiv nachvollziehbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich eine bestimmte Person in einer konkreten Situation tatsächlich fürchtet, sondern ob sich eine mit Vernunft begabte Person in dieser Situation aus Konventionsgründen fürchten würde (VwGH 09.05.1996, Zl.95/20/0380).

Unter Verfolgung ist ein ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die vom Staat zu schützende persönliche Sphäre des Einzelnen zu verstehen. Erhebliche Intensität liegt vor, wenn der Eingriff geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates zu begründen. Die Verfolgungsgefahr steht mit der wohlbegründeten Furcht in engstem Zusammenhang und ist Bezugspunkt der wohlbegründeten Furcht. Eine Verfolgungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn eine Verfolgung mit einer maßgeblichen Wahrscheinlichkeit droht, die entfernte Möglichkeit einer Verfolgung genügt nicht (z.B. VwGH vom 19.12.1995, Zl. 94/20/0858, VwGH vom 14.10.1998. Zl. 98/01/0262). Die Verfolgungsgefahr muss nicht nur aktuell sein, sie muss auch im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vorliegen (VwGH 05.06.1996, Zl. 95/20/0194).

Die Verfolgungsgefahr muss ihre Ursache in den in der Genfer Konvention genannten Gründen haben und muss ihrerseits Ursache dafür sein, dass sich die betreffende Person außerhalb ihres Heimatlandes befindet.

II.3.2.2. Wie im gegenständlichen Fall bereits in der Beweiswürdigung ausführlich erörtert wurde, ist den BF1-5 die Glaubhaftmachung einer asylrelevanten Verfolgung nicht gelungen. Es sei an dieser Stelle betont, dass die Glaubwürdigkeit des Vorbringens die zentrale Rolle für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Asylgewährung [nunmehr „Status eines Asylberechtigten“] einnimmt (vgl. VwGH v. 20.6.1990, Zl. 90/01/0041).

Auch konnte im Rahmen einer Prognoseentscheidung (vgl. Putzer, Asylrecht Rz 51) nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführen nach einer Rückkehr mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit mit einer aktuellen Gefahr von Übergriffen zu rechnen hätten (VwGH 05.06.1996, Zl. 95/20/0194).

Die Feststellungen vermögen auch eine Verfolgung der Beschwerdeführer als Frauen nicht zu tragen. Das Bundesverwaltungsgericht verkennt nicht, dass Frauen in Gaza Diskriminierungen in rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht ausgesetzt sind. Diese Benachteiligungen der Frauen erreichen kein Ausmaß, das die Annahme gerechtfertigt ist, dass alle im Gaza lebenden Frauen wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine asylrelevante Verfolgung zu befürchten hätten, zumal die in den Länderberichten dokumentierte allgemeine Ungleichbehandlung, nicht jenes zusätzliche Ausmaß erreicht, welches notwendig wäre, um eine spezifische Gruppenverfolgung anzunehmen.

Da sich auch im Rahmen des sonstigen Ermittlungsergebnisses bei Berücksichtigung sämtlicher bekannter Tatsachen keine Hinweise auf das Vorliegen der Gefahr einer Verfolgung aus einem in Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GFK genannten Grund ergaben, scheidet die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten somit aus.

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Zu B) Unzulässigkeit der Revision:

Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen.

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor.

Aus den dem gegenständlichen Erkenntnis entnehmbaren Ausführungen geht hervor, dass das ho. Gericht in seiner Rechtsprechung im gegenständlichen Fall nicht von der bereits zitierten einheitlichen Rechtsprechung des VwGH, insbesondere zum Erfordernis der Glaubhaftmachung der vorgebrachten Gründe und der Auslegung des Begriffs der Glaubhaftmachung und zum Flüchtlingsbegriff abgeht. Entsprechende einschlägige Judikatur wurde bereits zitiert.

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