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B201/13•Verfassungsgerichtshof B201/13
B201/13Verfassungsgericht02.04.2013
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der E GmbH, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Denk, Seilergasse 16, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Vorstands der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft vom 19. Dezember 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.
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