Verfassungsgerichtshof A6/12

A6/12Verfassungsgericht21.02.2013

Regest

VfGH / Klagen, Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Beschlagnahme, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A6/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2013

Spruch

I. Der Bund (Bundesministerin für Finanzen) ist schuldig, der klagenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2448,29 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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