Verfassungsgerichtshof B1369/11

B1369/11Verfassungsgericht11.10.2012

Regest

Datenschutz, Polizei, Kraftfahrrecht, Lenkberechtigung, Führerschein, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1369/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten gemäß §1 Abs1 DSG 2000 verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.