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U677/12•Verfassungsgerichtshof U677/12
U677/12Verfassungsgericht11.10.2012
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit seine Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan sowie gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan durch den Bescheid des Bundesasylamtes vom 10. November 2011, Z11 11.796-BAG, abgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
2. Die bekämpfte Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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