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V36/09•Verfassungsgerichtshof V36/09
V36/09Verfassungsgericht09.10.2012
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Anlassfall, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Aufhebung Wirkung
I. Die für das Grundstück Nr. 458/1, KG Leisach, festgelegte Widmung "Freiland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Leisach, vom Gemeinderat beschlossen am 25. Jänner 2006, mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. November 2006 aufsichtsbehördlich genehmigt und durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde vom 22. November bis zum 6. Dezember 2006 kundgemacht, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
III. Die Gemeinde Leisach ist schuldig, dem Antragsteller zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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