Verfassungsgerichtshof B121/11 ua

B121/11 uaVerfassungsgericht09.10.2012

Regest

Personenstandswesen, Zivilrecht, Eherecht, Ehe und Verwandtschaft, Lebensgemeinschaft, Homosexualität, Behördenzuständigkeit, EU-Recht, Rechtspolitik

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B121/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2012

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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