Verfassungsgerichtshof B1737/10 ua

B1737/10 uaVerfassungsgericht04.10.2012

Regest

Werbeeinrichtungen, Werbung, Werbeverbot, Partei politische, Wahlwerbung, Meinungsäußerungsfreiheit, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot, Verordnung ortspolizeiliche, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Stadtbild, Ortsbildschutz, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1737/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2012

Spruch

Die beschwerdeführende politische Partei ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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