Verfassungsgerichtshof U165/12 ua

U165/12 uaVerfassungsgericht26.09.2012

Regest

Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht, Behördenzuständigkeit, Bescheidbegründung, res iudicata, Rechtskraft, Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U165/12 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidungen werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.400,-, insgesamt daher € 4.800,-, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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