Verfassungsgerichtshof B876/12

B876/12Verfassungsgericht01.08.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B876/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.08.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des DI C R, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. J E, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 16. Mai 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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