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B847/12•Verfassungsgerichtshof B847/12
B847/12Verfassungsgericht18.07.2012
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der M M Friseur und Schönheitspflege GmbH, ..., vertreten durch
M W Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, ..., gegen den Bescheid des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich vom 25. Mai 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.
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