Verfassungsgerichtshof B847/12

B847/12Verfassungsgericht18.07.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B847/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der M M Friseur und Schönheitspflege GmbH, ..., vertreten durch

M W Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, ..., gegen den Bescheid des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich vom 25. Mai 2012, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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