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KI-1/09•Verfassungsgerichtshof KI-1/09
KI-1/09Verfassungsgericht30.06.2012
VfGH / Kompetenzkonflikt, Waffenrecht, Zivilrecht
I. Zur Entscheidung über das Begehren der antragstellenden Stadtgemeinde Salzburg gegen den Bund auf Zahlung von Kosten für Sondierungsmaßnahmen betreffend Fliegerbombenblindgänger sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
II. Der entgegenstehende Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 5. November 2008, 7 Ob 110/08i, wird aufgehoben.
III. Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, der antragstellenden Stadtgemeinde Salzburg zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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