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B1101/10 ua•Verfassungsgerichtshof B1101/10 ua
B1101/10 uaVerfassungsgericht30.06.2012
Pensionskassen, EU-Recht
I. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
II. Die Bescheide werden aufgehoben.
III. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zu B1101/10, B1102/10, B1103/10 und B1104/10 zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt € 3.760,-- bestimmten Prozesskosten sowie der beschwerdeführenden Gesellschaft zu B1105/10 zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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