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V72/11•Verfassungsgerichtshof V72/11
V72/11Verfassungsgericht30.06.2012
Arbeitsverfassung, Betriebsrat, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
I. Der fünfte Satz des §53 Abs2 der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, BGBl. Nr. 355/1974, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2014 in Kraft.
III. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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