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G14/12 ua•Verfassungsgerichtshof G14/12 ua
G14/12 uaVerfassungsgericht30.06.2012
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
I. Anmerkung 1a zu Tarifpost 2 sowie Anmerkung 1a zu Tarifpost 3 des Bundesgesetzes vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG), BGBl. Nr. 501 in der Fassung BGBl. I Nr. 29/2010 werden als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit 30. Juni 2013 in Kraft.
III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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