Verfassungsgerichtshof G33/12

G33/12Verfassungsgericht30.06.2012

Regest

Apotheken, Hausapotheken, Übergangsbestimmung, VfGH / Fristsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G33/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2012

Spruch

I. §62a Abs1 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung BGBl. I Nr. 41/2006, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 in Kraft.

III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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