Verfassungsgerichtshof B1124/09 ua

B1124/09 uaVerfassungsgericht29.06.2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1124/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2012

Spruch

I. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Das Land Oberösterreich ist schuldig, jeder der beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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