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G206/10 ua•Verfassungsgerichtshof G206/10 ua
G206/10 uaVerfassungsgericht29.06.2012
Krankenanstalten, Landesverfassung, Novellierung, Gesetz Erlassung, Kompetenz Bund - Länder Arbeitsrecht, Kompetenz Bund - Länder Dienstrecht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Arbeitsverfassung, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang
I.1. §3 Abs6 zweiter Satz, §13a Abs1 und §51 Abs7 des Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetzes (K-LKABG), LGBl. für Kärnten Nr. 44/1993 idF 74/2010, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Kärntner Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Die Anträge auf Aufhebung des §16 Abs5, des §21 Abs1 und 2 sowie der Sätze 2 und 3 in §29 Abs3 des K-LKABG werden abgewiesen.
III. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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