Verfassungsgerichtshof B1031/11

B1031/11Verfassungsgericht29.06.2012

Regest

Datenschutz, Polizei, Sicherheitspolizei, Fernmeldegeheimnis, Privat- und Familienleben, Strafrecht, Fernmelderecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1031/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II. Die Beschwerde wird abgewiesen.

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