Verfassungsgerichtshof B191/12

B191/12Verfassungsgericht20.06.2012

Regest

Volksbegehren, EU-Beitritt, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B191/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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