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V7/12•Verfassungsgerichtshof V7/12
V7/12Verfassungsgericht20.06.2012
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Nachbarrechte, Auslegung verfassungskonforme, Auslegung teleologische, Determinierungsgebot, VfGH / Präjudizialität
I. Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien, Plandokument 7674 (Beschluss des Gemeinderates vom 24. Jänner 2006, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 8/2006 am 23. Februar 2006), wird, soweit sie für das Grundstück 82/57, EZ 1090, KG Nußdorf mit der Adresse Eisenbahnstraße 55 gilt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Im Übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.
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