Verfassungsgerichtshof A13/11; B815/11

A13/11; B815/11Verfassungsgericht18.06.2012

Regest

VfGH / Klagen, Staatshaftung, Zivilrecht, Servituten, EU- Recht, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A13/11, B815/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2012

Spruch

I. Die Klage wird zurückgewiesen.

II. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

III. Die klagende Partei ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit € 1.553,20 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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