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U1553/11•Verfassungsgerichtshof U1553/11
U1553/11Verfassungsgericht18.06.2012
Asylrecht, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, EU-Recht Richtlinie, Recht auf Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht
I. 1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit die Beschwerde gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet abgewiesen wird, im durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung Fremder untereinander verletzt worden.
Die angefochtene Entscheidung wird insoweit
aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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