Verfassungsgerichtshof B305/12

B305/12Verfassungsgericht18.06.2012

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B305/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2012

Spruch

I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe

wird im Umfang des §64 Abs1 Z1 lita ZPO (einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren) stattgegeben.

II. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

III. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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