Verfassungsgerichtshof B411/12

B411/12Verfassungsgericht18.06.2012

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Ernennung, Dienstrechtsverfahren, Parteistellung Dienstrecht, Gleichbehandlung, Gleichheit Frau- Mann, EU-Recht Richtlinie, Rechte subjektive öffentliche, Schadenersatz, Verhandlung mündliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B411/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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