Verfassungsgerichtshof G66/11

G66/11Verfassungsgericht14.06.2012

Regest

Gewerberecht, Öffnungszeiten, Ladenschluss, Arbeitsruhe, VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G66/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.2012

Spruch

I. Der Antrag der ersten bis siebenten und der

neunten antragstellenden Gesellschaft auf Aufhebung des §3 zweiter Satz, des §4 Abs1 und des §5 Abs1 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003 idF BGBl. I Nr. 62/2007, wird abgewiesen.

II. Im Übrigen wird der Antrag der ersten bis

siebenten und der neunten antragstellenden Gesellschaft zurückgewiesen.

III. Der Antrag der achten antragstellenden

Gesellschaft wird zurückgewiesen.

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