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B748/11•Verfassungsgerichtshof B748/11
B748/11Verfassungsgericht13.06.2012
Körperschaftsteuer, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Auslegung verfassungskonforme
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er über die Berufung betreffend die Körperschaftsteuer 1996 abspricht, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
II. Im Übrigen ist die beschwerdeführende Partei
durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
III. Der Bund (Bundesministerin für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 1.420,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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