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G6/12•Verfassungsgerichtshof G6/12
G6/12Verfassungsgericht13.06.2012
Kriegsopferabgaben, Automaten, Glücksspiel, Wetten, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Vergnügungssteuer, Gebühr (GebG), Abgabenwesen, Abgaben Landes-, Abgabenerfindungsrecht der Gemeinden und Länder
I. §2 Abs4 erster Satz, §3 Abs4, §5 Abs1 zweiter Satz und §6 Abs6 des Gesetzes über die Einhebung einer Kriegsopferabgabe im Lande Vorarlberg
(Vbg. Kriegsopferabgabegesetz), Vorarlberger LGBl. Nr. 40/1989 in der Fassung der Novelle Vorarlberger LGBl. Nr. 9/2011, werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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