Verfassungsgerichtshof B811/11

B811/11Verfassungsgericht12.06.2012

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht, Werbung, Erwerbsausübungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Klarheitsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B811/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.