Verfassungsgerichtshof B1319/11

B1319/11Verfassungsgericht11.06.2012

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1319/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2012

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist

schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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