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U1570/11•Verfassungsgerichtshof U1570/11
U1570/11Verfassungsgericht11.06.2012
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Ausweisung
1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden, soweit durch sie die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Sierra Leone festgestellt wird (Spruchpunkt II.) und er aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Sierra Leone ausgewiesen wird (Spruchpunkt III.).
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde
abgelehnt.
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