Verfassungsgerichtshof B51/10

B51/10Verfassungsgericht16.03.2012

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B51/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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