Verfassungsgerichtshof U1558/11

U1558/11Verfassungsgericht07.03.2012

Regest

Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1558/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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