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KI-5/11 ua•Verfassungsgerichtshof KI-5/11 ua
KI-5/11 uaVerfassungsgericht05.03.2012
VfGH / Kompetenzkonflikt, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Eisenbahnrecht, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Rechtsschutz
I. Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde der Bürgerinitiative Lebenswertes Gastein ua. sowie über die Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft Salzburg gegen den Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 2. März 2010, Z BMVIT-820.295/0002-IV/SCH2/2010, zuständig.
II. Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 2010, Z2010/03/0051, 2010/03/0055, wird aufgehoben.
III. Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, den zu KI-5/11 antragstellenden Parteien sowie der zu KI-6/11 antragstellenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter jeweils die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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