Verfassungsgerichtshof B1312/10

B1312/10Verfassungsgericht29.02.2012

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1312/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2012

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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