Verfassungsgerichtshof B974/10 ua

B974/10 uaVerfassungsgericht28.02.2012

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B974/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2012

Spruch

I. Dem als Vertreter zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 2,40 zugesprochen.

II. Soweit sich der Antrag auf den Ersatz von Barauslagen, die nach Abtretung der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof entstanden sind, bezieht, wird er zurückgewiesen.

III. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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