Verfassungsgerichtshof B379/11 ua

B379/11 uaVerfassungsgericht28.02.2012

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B379/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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